Das Holz auf dem Balkon unserer Mietwohnung splittert nach nur 2 Jahren. Es besteht Verletzungsgefahr. Muss der Vermieter den Mangel beseitigen?

3 Antworten

Das hängt davon ab. Ich habe ebenfalls eine Holz auf dem Balkon. Das gehört dem Vermieter. Es handelt sich um einen Außenbereich. Damit ist man als Mieter i.d.R. raus, sofern die Splitter nicht Folge eigenen Verschuldens (also beispielsweise Axtwerfen auf dem Balkon) sind.

Ein Balkon muss grundsätzlich ohne Schutzkleidung oder besondere Sicherungsmaßnahmen nutzbar sein. Ist das nicht gegeben, so ist dies entweder - vermutlich aber nicht rechtswirksam - gesondert zu vereinbaren oder auszuweisen.

Ich habe mir unzählige Splitter auf meinem Balkon eingerissen. Und ja, hier haftet im Zweifelsfall der Vermieter für die gesundheitlichen Folgen. Nur ist es in Deutschland ja leider so, das Recht haben nicht auch Recht kriegen bedeutet. Im Zweifelsfall muss der Mangel angezeigt werden und bei fortgesetzter Untätigkeit eine Eskalation betrieben werden. Das kostet Zeit, Geld, Nerven und am Ende sind wieder 1-2 Jahre rum, bis dann vielleicht endlich mal etwas passiert...

Schnelle Abhilfe leistet Kunstrasen aus dem Baumarkt. Dabei darauf achten, das dieser Wasserdurchlässig ist - sonst gammelt das Holz irgendwann weg.

Kostet zwar Geld, aber schont die Nerven. Leider sind Vermieter der Meinung, das sie nur Geld kassieren brauchen, aber darüber hinaus (fast) nichts dafür tun müssen. Es ist ja schon skurril, das eine Mietsache mit zunehmender Nutzungsdauer immer teurer wird, man selbst noch die notwendigen Schönheitsreparaturen vornehmen muss aber der Eigentümer gar nichts zum Werterhalt oder zur Wertsteigerung beitragen muss, solange sich die Mieter nicht vehement wehren...

Wer würde für ein Auto mit zunehmender Nutzungsdauer höhere Raten bezahlen? Oder einen alten Corsa nach 20 Jahren für einen höheren Preis als den Neuwert erwerben? Verkehrte Welt... Und als Mieter zahlt man ja... Und zwar i.d.R. mehr als das, was der Eigentümer an die Bank bezahlt... Dafür kann man durchaus auch Gegenleistung verlangen ;-)

Auf der anderen Seite... Baumarkt, ein paar Quadratmeter Kunstrasen und gut is...

Das Holz ... splittert nach nur 2 Jahren.

Das wirft doch noch viele ungelöste Aspekte und Fragen auf und eine genaue Sachverhaltsschilderung fehlt völlig.

Es gibt sehr viele Holzarten, Holzbe- und -verarbeitungsweisen und Pflegehinweise. Nun gibt es Splitter, deren Entstehungsgrund unklar ist. Natürlich können die Schrauben ungeeignet gewesen sein, aber mangels Foto bleibt hier Rätselraten. Die Ursache der Splitterung kann viele Gründe haben, nicht nur die Schrauben, sondern auch das Brettholz an sich, die Unterkonstruktion, die Unebenheit und mangelnde Feuchtigkeitsableitung des alten Balkonbodens. Somit kann man insgesamt nicht sagen, was hier die Ursachen für das Splittern sind. Auch das Splittern an sich ist sehr ungenau beschrieben.

Alles in allem fehlt es an Informationen, die nur bei einer Ortsbesichtigung erhoben werden können.

Grundsätzlich ist der Vermieter über festgestellte Schäden am Mietobjekt unverzüglich zu informieren, um nicht als Mieter für eine Verschlimmerung selber einstehen zu müssen. Diese Mängelanzeige muss an den Vermieter (und keinesfalls nur an die Hausverwaltung) gehen. Der Vermieter (oder sein Beauftragter) muss sich das ansehen.

Das Barfussargument ist natürlich für einen Holzbelag stichhaltig, insbesondere bei einer geriffelten Oberfläche, aber nur solange durch die Splitter nicht auch noch für Schuhträger Stolperfallen entstehen. Letztere muss der Vermieter natürlich beseitigen.

Im übrigen gibt es noch eigentumsrechtliche Aspekte bei einem derartigen Balkonbelag in einem Haus mit Eigentumswohnungen, da der Balkonbelag dann nicht dem Eigentümer, sondern der Hausgemeinschaft gehört. Diese Feinheiten werden durch Deine Frage auch nicht geklärt.

Welches Holz das ist spielt in meinen Augen keine Rolle -> es splittert rundum alle Schrauben.

Diese wurden auch fälschlicherweise AUF den Rillen und nicht IN den Rillen "versenkt".

Bevor man in unserem Fall den Vermieter kontaktiert, informieren wir erst die Hausverwaltung.

Der Eigentümer hat etliche Häuser in etlichen Städten. Deswegen die Hausverwaltung. 

Diese hat sich unseren Balkon und den unserer Nachbarn angeguckt. Gleiches Problem, gleiche Unzufriedenheit.

Die Miete in Düsseldorf ist nicht gerade gering, so hat man schon gewisse Erwartungen. Daher kommt "Kunstrasen" erst gar nicht in Frage und würde den Boden weiter beschädigen. 

Die Hausverwaltung legt dem Eigentümer (dem alle 8 Pateien gehören vor) und hat uns wenig Hoffnung gemacht. 

MEINE FRAGE: müssen wir Splitter akzeptieren? 

Ich würde gerne Bilder bereitstellen, ist das  hier möglich? 

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@BlumeausEssen

Danke für Deine Rückmeldung. Bilder können bei der Fragestellung eingegeben bzw. hochgeladen werden.

Es gibt offenbar keine einheitlichen Richtlinien, ob Schrauben oben oder in die Rillen gesetzt werden. Aber es sollte bei Hartholz vorgebohrt und stets mit Versenker gearbeitet werden. Wird eins von beiden nicht gemacht, kann es schnell zur Rissbildung kommen. Insb. wenn falsche Schrauben genommen werden. Risse gibt es auch, wenn die Schrauben zu nah am Brettende sitzen.

Soweit zur Technik und dazu noch zwei Links:

http://www.tuj.de/fileadmin/Data/downloads/Terrassendielen\_Verarbeitungstipps\_\_2008\_.pdf

https://www.hs-osnabrueck.de/fileadmin/HSOS/Homepages/ILOS/Meyer-Ricks\_Holz\_im\_GaLaBau.pdf

Der Vermieter ist unverzüglich zu informieren, auch um ihm die Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsmängel zu ermöglichen. Da kann sich die Hausverwaltung noch so winden: Schreib dem Vermieter den Mangel und informiere ihn über die bereits eingeschaltete Hausverwaltung, die nicht keine Abhilfe schafft (siehe auch Kommentar von Rat2010)!

Ich kann Dir leider keine Urteile über derartige Terrassenholzschäden nennen. Aber Dein Mieterverein könnte es vielleicht;-) 


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Du schreibst unten davon, dass es sich um einen Baumangel handelt.

Ich hoffe, du hast dem Mieter den Mangel unverzüglich angezeigt. Die Behebung des Mangels muss der Verlangen, der das "Gewerk" in Auftrag gegeben und abgenommen hat.

Dass du eine Aussage von der Hausverwaltugn schreibst, spricht dafür, dass die das in Auftrag gegeben hat und wenn sie trotz noch nicht eingetretener Verjährung den Handwerker nicht zur Nachbesserung bewegen will, dürfte das daran liegen, dass es wohl nicht Teil des Auftrags war, den Balkon so zu gestalten, dass er barfuß begehbar ist.

Du kannst deinem Vermieter aber dazu bewegen, dass er das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzten läßt. Dann wird vielleicht wenigstens geprüft, ob auch andere das Thema haben und ob noch Gewährleistungsansprüche bestehen.

Es gibt nur einen Eigentümer. Unsere Nachbarn bemängeln den "neuen" Holzboden ebenfalls. 

Die Hausverwaltung/ Eigentümer ist mit Bildern informiert und eine Besichtigung fand statt -> mit wenig Hoffnung, da die Dielen erst 2 Jahre alt sind.

Abgesehen von der Optik, besteht Verletztungsgefahr. 

Wir möchten das so nicht akzeptieren und daher die Frage, ob jemand von ähnlichen Fällen gehört hat. 

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@BlumeausEssen

Versetze dich in den Vermieter.

Auf der einen Seite, bekommt er die Wohnungen derzeit wahrscheinlich besser vermietet, wenn ihr kündigt.

Auf der anderen würde er den Boden vielleicht reparieren, wenn ihr auszieht?

Was du beschreibst ist ein Fehler des Handwerkers, der sch vielleicht auch einfach nachbessern läßt. Jetzt hat der Vermieter vielleicht noch die Chance, dass der Handwerker (zumindest einen Teil) auf Gewährleistung repariert. Vielleicht ist er vom Handwerker ein guter Kunde. Den will der Handwerker nicht verlieren.

Wenn er das nicht macht, wird der Vermieter den Balkon nicht auf seine Kosten etwas, das an sich in Ordnung und erst zwei Jahre alt ist und zwanzig halten soll ersetzen.

Der Fehler lag nebenbei nicht in erster Linie am Handwerker. Wer hat das Gewerk abenommen? Wenn das der Hausverwalter war, der jetzt keine Möglichkeit der Nachbesserung sieht, kannst du den dadurch unter Druck setzen, dass du ihm vorschlägst, direkt auf den Vermieter zuzugehen. Wenn er einige Mehrfamilienhäuser hat und die Miete hochist, kann euch eigentlich wenig passieren.

Zu deiner Frage: das lässt sich nur entscheiden, wenn man das anschaut. Thema ist die Verkehrssicherungspflicht, die der Vermieter auch gegenüber seinem Mieter hat. Wenn die Schrauben gefährlich rausstehen und man sich auch mit Hausschuhen verletzen kann, könnte eine (allerdings nicht hohe) Minderung möglich sein. Was du von dem hohen Wohnstandard schreibst, spricht dagegen.

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