Kann ich meinem Mieter verbieten, Löcher in die Wand zu bohren?
Seit ein paar Monaten haben wir unser Haus vermietet. Jetzt habe ich zufällig mitbekommen, dass unsere Mieter 2 Absperrgitter (für die Treppe und die Küche) anbringen wollen und hierfür mehrere Löcher in die Wände bohren wollen.
Da unser Haus schon relativ alt ist und wir oft schon vor einigen Jahren immer wieder unliebsame Überraschungen beim Renovieren der Wände erlebt haben, möchten wir nicht, dass Löcher gebohrt werden, die unnötig sind und das Treppenschutzgitter vermutlich eh nicht hält.
So war es mündlich vereinbart, aber schriftlich liegt uns leider nichts vor - etwas doof, aber ist das erste Mal, dass wir etwas vermieten.
Können wir den Mietern nachträglich verbieten, ohne unsere Zustimmung Löcher zu bohren oder haben wir einfach Pech und müssen hoffen, dass nach Ablauf des Mietverhältnisses auch alles wieder ordentlich hergerichtet wird? Da sind wir uns nämlich mittlerweile leider auch nicht mehr so sicher, da die vereinbarte Kaution nur in ganz kleinen Raten oder gar nicht kommt.
2 Antworten
Löcher bohren gehört zumindest in Deutschland mit zum Gebrauchsrecht einer Mietwohnung. Bohrlöcher in Fliesen allerdings sind allerdings nur begrenzt zu dulden, da hier zum Auszug ja der ursprüngliche Zustand nicht wieder hergestellt werden kann.
Anders ist dies in Japan, hier darf man als Mieter keiner Löcher in die Wände und Decken bohren.
Absperrgitter sind bei Familien mit kleinen Kindern beliebt. Früher hatte man einen Laufstall. Nachdem sich herausgestellt hat, dass das zu kriminellen Erwachsenen führt, wird jetzt halt das Haus "umgestaltet".
Ich halte davon nebenbei wenig. Zu gefährlich für Erwachsene und Kinder gewöhnen sich ganz perfekt an Treppen (bin so aufgewachsen und kenne auch keinen Fall eines Unfalls). Nur konnte ich mich auch nicht gegen Frau und mit ihr der geballten Macht der angeheirateten Verwandtschaft wehren.
Du wirst nichts dagegen unternehmen können, dass die Mieter ihre Kinder so erziehen, wie sie wollen und wenn dazu Gitter vor Treppe und Küche gehören, ist das deren Sache. Das Haus ist Besitz der Mieter und damit können die ziemlich weitreichend machen, was sie wollen.
Überlege, dass du weder für einen Treppensturz noch für die verbrühten Kinder verantwortlich sein willst.
Mit Verbot geht also nichts. Darüber, dass ein Treppengitter mit normalen Dübeln und vielleicht auch mit Spezialdübeln nicht anständig montiert werden kann und dass du deshalb ein (vielleicht auch mögliches) Klemmgitter vorschlägst, kannst du mit den Leuten reden. Schlimmer als ein (eh schon gefährliches) Treppengitter ist eines, das bei zu viel Druck nachgibt.
Bei der Küche fällt mir allerdings nichts ein. Wenn auch die vorderen Herdplatten gebraucht werden und wenn die Köchin auch mal ohne Kinder zur Türe oder zur Toilette gehen können soll, gibt es nur Erziehung, Laufstall oder Gitter.