Kann ich meinem Mieter verbieten, Löcher in die Wand zu bohren?

2 Antworten

Löcher bohren gehört zumindest in Deutschland mit zum Gebrauchsrecht einer Mietwohnung. Bohrlöcher in Fliesen allerdings sind allerdings nur begrenzt zu dulden, da hier zum Auszug ja der ursprüngliche Zustand nicht wieder hergestellt werden kann.

Anders ist dies in Japan, hier darf man als Mieter keiner Löcher in die Wände und Decken bohren.

Absperrgitter sind bei Familien mit kleinen Kindern beliebt. Früher hatte man einen Laufstall. Nachdem sich herausgestellt hat, dass das zu kriminellen Erwachsenen führt, wird jetzt halt das Haus "umgestaltet".

Ich halte davon nebenbei wenig. Zu gefährlich für Erwachsene und Kinder gewöhnen sich ganz perfekt an Treppen (bin so aufgewachsen und kenne auch keinen Fall eines Unfalls). Nur konnte ich mich auch nicht gegen Frau und mit ihr der geballten Macht der angeheirateten Verwandtschaft wehren.

Du wirst nichts dagegen unternehmen können, dass die Mieter ihre Kinder so erziehen, wie sie wollen und wenn dazu Gitter vor Treppe und Küche gehören, ist das deren Sache. Das Haus ist Besitz der Mieter und damit können die ziemlich weitreichend machen, was sie wollen.

Überlege, dass du weder für einen Treppensturz noch für die verbrühten Kinder verantwortlich sein willst.

Mit Verbot geht also nichts. Darüber, dass ein Treppengitter mit normalen Dübeln und vielleicht auch mit Spezialdübeln nicht anständig montiert werden kann und dass du deshalb ein (vielleicht auch mögliches) Klemmgitter vorschlägst, kannst du mit den Leuten reden. Schlimmer als ein (eh schon gefährliches) Treppengitter ist eines, das bei zu viel Druck nachgibt.

Bei der Küche fällt mir allerdings nichts ein. Wenn auch die vorderen Herdplatten gebraucht werden und wenn die Köchin auch mal ohne Kinder zur Türe oder zur Toilette gehen können soll, gibt es nur Erziehung, Laufstall oder Gitter.