Abzugshaube in Mietwohnung defekt?

4 Antworten

Diese handschriftliche Zusatzklausel im Mietvertrag ist sittenwidrig und somit nichtig. Du könntest allerhöchstens dazu verpflichtet werden, den Zeitwert zu ersetzen - und dieser ist bei dem Alter der Einbauküche 0,- €

Setze dem Vermieter eine Frist innerhalb der er die defekte Dunstabzugshaube zu ersetzen hat - kommt er dieser Forderung nicht nach, dann erteile Du den Auftrag für eine Ersatzbeschaffung und kürze die Monatsmiete um den Betrag der Ersatzbeschaffung.

Risiko - der Vermieter kann Dir ordentlich kündigen, aber Du kannst ihm auch dann noch das Leben schwer machen, indem Du alle Rechtsmittel gegen die Kündigung einlegst.

Ich bin auch Deiner Ansicht zur Situation und Vorgehensweise.

der Vermieter kann Dir ordentlich kündigen

Dieses "Ordentlich" könnte die Fragestellerin verwirren. In diesem Falle steht "ordentlich" nicht für "rechtswirksam", sondern im Gegensatz zur "außerordentlichen Kündigung", denn - so ergibt es sich aus Deinem weiteren Text - der Kündigung sollte widersprochen werden und dann muss der Vermieter klagen - die Klage ist fast aussichtslos.

Allerdings könnte der Vermieter in einem selbstbewohnten Zweifamilienhaus das Mietverhältnis nach § 573a BGB ordentlich kündigen.

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@LittleArrow

Dem ist nichts hinzuzufügen. Eine außerordentliche Kündigung ist nicht möglich, da es weder zu einer Abmahnung vorher kam, noch diese Angelegenheit so schwerwiegend ist, dass es eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.

Den Sonderfall des selbstbewohnten Einfamilienhauses habe ich nicht berücksichtigt, da die Frage dies erst einmal auch nicht impliziert hat.

Da es sich in diesem Fall um einen recht sonderbaren Vermieter handelt muß man eigentlich mit weiteren Schwierigkeiten rechnen; daher sollte man ihm von Anfang an klar machen, dass man auch Ihm Schwierigkeiten bereiten kann, wenn er sich zukünftig nicht rechtskonform verhält. So auf die schnelle mal den nächsten dummen Mieter suchen - das ist nicht drin.

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Ich muss dazu sagen das ich schon ausgezogen bin und der Vermieter mir diese defekte Lampe von der Kaution abziehen wird wenn ich den Schaden bis 01.06 nicht reparieren werde.

das selbe Spiel mit dem Spülbecken... die überlaufdichtung ist vom Alter zerfressen und die Abdeckung durchgerostet und kaputt. Dieses zieht er mir auch von der Kaution ab!

Ich muss dazu sagen das ich schon ausgezogen bin .....

Meinst Du nicht, dass diese Antwortdetails in Deinen Sachverhalt der Frage gehört hätten?

Deine unvollständige Fragestellung sorgt nur für Verwirrungen.

Die Mitgliedschaft im lokalen Mieterverein wäre für Dich die Lösung gewesen.

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Die weitere Vereinbarung kann sich der Vermieter an den Hut stecken.

Näheres lässt sich leicht auf Google finden.

Hallo, wenn die Küche mitvermietet wird, muss der Vermieter bei Defekt alles reparieren bzw. ersetzen (ggf. mit Ausnahme von Kleinreparaturen, wenn es eine entsprechende Klausel gibt).

Er wollte vermutlich sagen: Die Küche wird kostenfrei überlassen und ist nicht Teil der Mietsache. Dann muss er nichts ersetzen, kann aber auch nicht vorschreiben, wie Ihr damit umgeht.

Viel Glück

Barmer