Fristlose Kündigung wegen Fälschung des Mietvertrages beim jobcenter?

2 Antworten

Zunächst gehe ich davon aus, dass der MV nicht fristlos gekündigt, sondern wg. arglistiger Täuschung angefochten wurde. Auf pünktliche Mietzahlungen oder Härtefall kommt es da garnicht an, wenn der MV von Anfang an unwirksam war, den ihr euch in arglistiger Täuschung, sogar mit Urkundenfälschung und Betrug erschlichen habt.

Da hast du deinen Kindern einen Bärendienst erwiesen, denn Weihnachten dürfte in einer Notunterkunft gefeiert werden und das Amt dürfte künftig jeden Antrag auf das Gründlichste hin überprüfen, zweimal lassen die sich nicht vorführen.

Eure Anwältin wird euch da beraten. Das Kleinkinder, längere Busfahrten aus Stadtrandlagen oder der angespannt Wohnungmarkt in eurem Fall keinerlei Würdigung des Gerichts erfahren, wenn Rückgabe der Mietsache ausgeurteilt werden soll, ahnst du wohl schon.

Helfen kann hier nur ein Anwalt.