Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich ständig offenstehender Haustüre.
Ich wohne ein einem Haus, das mit durch Durchgänge mit zwei nebeneinanderstehenden Häusern verbunden ist. Bei Durchgängen sind die Brandschutztüren im Keller gemeint, die nicht abschließbar sind. Wenn einer im ersten Haus in den Keller geht, kann er bis zu unserem Haus zwei Häuser weiter gelangen.
Die Problematik ist, dass seit Jahren dort Jugendliche und Kinder sich Zutritt durch nicht nur durch u.a. eine ständig offen stehende Haustüre Zutritt zu den Häusern verschaffen und neben großen Vandalismus, Sachbeschädigung etc. verursachen und durch die Häuser rennen etc. Die Verwaltung weiß darüber Bescheid und muss ständig Reparaturarbeiten veranlassen wie eingerissene und angebrannte Deckenplatten, Vandalismus im Stromzählerraum etc...
Auch sind die Türen zu den Kellern ständig offen oder werden absichtlich von o.a. Personen offen gehalten, auch habe ich schon mal zwei Jugendliche mit einem großen Schlüsselbund abends im Keller erwischt.
Nun gibt es seit Jahren ein großes Problem mit einem Mieter, der bei Einzug dort nicht im Rollstuhl sass und erst seit drei Jahren auf diese Fahrhilfe angewiesen ist. Er wohnt im Erdgeschoß und hält seit derselben Zeit die Haustür ständig offen, heisst:
Er verlässt das Haus und lässt die Haustüre ständig offen stehen, da diese sehr schwer zu öffnen ist. Dies heisst, er ist in der Stadt stundenlang unterwegs und verlangt dass aufgrund der Behinderung mit dem Rollstuhl die Haustüre STÄNDIG für ihn offen zu stehen hat, damit er wann auch immer wieder leichten Einlaß hat.
Da sich diese drei Häuser in einer Siedlung befinden, wo ständig die Leute an direkt an den Häusern vorbei müssen, ist dies m.E. eine große EInladung für alle sich sehr einfach Zutritt zu den Häusern zu verschaffen.
Grund für meine Frage ist nun, ist dies mietrechtlich so vorgesehen, dass Haustüre aus welchem Grunde auch immer, ständig offen zu stehen haben, weil jemand aus welchem Grund auch immer die Haustüre sonst nicht wieder öffnen kann?
Vorgestern wurde ich abends nachdem ich weit und breit niemanden in Nähe der Haustüre gesehen habe, und diese schloß, von besagtem Rollstuhlfahrer, der von hinten um die Ecke geschossen kam fast umgefahren, übelst beleidigt und bedroht, dass wäre seine Tür und sein Weg und bedrohte mich, so dass ich die Polizei gerufen habe und Anzeige erstattet.
Dieser Rollstuhlfahrer log die Polizei noch an, wiederholte Beileidigungen in anderer Form gegenüber der Polizei über meine Person und drohte mit Anzeige.
Es handelt sich um Mehrfamilienhäuser und auch andere Mitbewohner schließen die ständig offene Haustüre. Warum jemand stundenlang unterwegs ist und meint, das Recht zu haben, dass die Haustüre ständig auf sein muss, damit sein Eingang bei Rückkehr gewährt ist, erschließt sich bei mir nicht in keinster Weise.
Vielen Dank für Antworten im Voraus.