Sonderkündigungsrecht trotz informeller Mieterhöhung?

1 Antwort

Können wir rechtssicher kündigen?

Nein. Eine ordentliche Kündigung ist erst nach oder zu der Frist des vierjährigen Kündigungsverzichts zulässig.

Und erst nach Zugang des begründeten, schriftlichen Mieterhöhungsverlangens n. § 558 BGB könnt ihr "bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen, § 561 I 1 BGB.

Die einvernehmliche Mieterhöhung ab 01.03. tritt eure Zustimmung nicht ein.

G imager761