ImmobilienScout24 - Mietwohnung gibt Einbauküche in Ausstattung an. Ist diese dann im Mietpreis enthalten?

2 Antworten

Wenn es sich um ein Mietangebot handelt, dann muß explizit genannt werden, dass in diesem Fall Laminat und Einbauküche abgelöst werden müssen. Fehlen hinweise darauf, dann ist davon auszugehen, dass der Vermieter diese Ausstattungsdetails als Besonderheit darstellt. Eine Ablöse wäre übrigens an den Vormieter zu zahlen und hat daher handelt es sich um zwei verschiedene Vertrgaspartner. Dies muß zumindest aus der Anzeige deutlich hervorgehen.

Wie sieht dies rechtlich aus?

Einfach: Angaben in Inseraten stellen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Sie sind unverbindlich und freibleibend, maßgeblich ist nur das, was im Vertrag vereinbart einvernehmlich unterschrieben wird.

kann man das evtl. noch Rückgängig machen? Er fühlt sich nun hintergangen

Nein und nein. Wer weder nachfragt noch liest, was er mit Unterschrift akzeptiert, kann genau das nicht (behaupten).

An keiner Stelle wurde erwähnt, dass die Küche extra zu bezahlen ist.

Das sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass hierfür entweder eine Ablöse gezahlt oder ein gesondertes Nutzungsentgelt in der Miete eingepreist wird. Warum sollte der VM eine Küche verschenken?