Hallo, ich bin bisschen verwirrt. Vielleicht könnt ihr mir kurz helfen. (Sorry für Sprachfehler, bin seit 7 Jahren da, also gibt es leider immer noch welche :-)).
Also mein Mann arbeitet vollzeit. Sein Jahresgehalt war ca. 29000€. Ich war das ganze letzte Jahr in der Elternzeit, insgesamt 6.990 € Elterngeld bezogen.
Dazu Kindergeld natürlich.
Ich habe erstmal Seine 2 Lohmsteuerbescheinigungen im Wiso eingegeben, und kam gleich eine Erstattung raus. Gegen 2000€ obwohl im Rechner in Internet stand mehr zahlende Steuer für das Einkommen. Er hat laut Lohnsteuerbescheinigungen einmal 1527 und einmal 1827 € Lohnsteuer bezahlt.
Auf sein Einkommen kommt ja mein Elterngeld, dann sind wir beim 36.014€ Einkommen fürs Jahr.
Es zeigte aber immer noch Rückerstattung an, nur weniger, sobald ich mein Elterngeld eingegeben habe.
Kinderfreibetrag lohnt sich nach meiner Berechnung nicht, da 2388€ Kindergeld bezahlt wurde.
Nachher habe ich meine Kfz Haftpflicht noch eingegeben, und seine auch. Meine ist über 1000€ fürs Jahr gewesen, da ich noch in der Probezeit gewesen bin, erste Versicherung, etc.
Am Ende zeigte das Programm also immer noch 2000€ Rückerstattung an. Kann es möglich sein?
Also wir waren beide in Steuerklasse 4. Er hat ein Einkommen 29.324 € gehabt, und 3348€ Lohnsteuer bezahlt. Ich war in der Elternzeit, 6990€ Elterngeld bezogen. Für das Kind 2388 € Kindergeld. Kinderfreibetrag sollte also nicht greifen.
Woran kann die Rückerstattung liegen? Oder ist es falsch? Ohne mich und das Kind einzugeben, hat das Programm schon eine 2100€ Rückerstattung angezeigt. Durch mich wurde es weniger, mit der Haftpflicht wieder mehr. Bin total verwirrt. Vielen Dank für eure Hilfe. Liebe Grüße
Möglicherweise hat der Fragesteller eine Sozialwohnung oder eine Wohnung wofür ein WBS benötigt wird und der Vermieter möchte bei dieser Gelegenheit wissen, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind, gegeb. den Aufschlag (Fehlbelegungsabgabe) auf die Wohnungsmiete berechnen. Aber Details verschweigt ja der Fragesteller.