Ich möchte die Zustimmung zur Mieterhöhung des Vermieter versagen. Hierbei muss das EK angegeben werden. Ist Kindergeld, Wohngeld, BAföG & Elterngeld Einkommen?
1 Antwort
Seit wann sind Mieterhöhungen vom Einkommen des Mieters abhängig?
Wenn es, wieso auch immer, auf das Einkommen ankommt, dann müssen natürlich sämtliche Zuflüsse angegeben werden.
Privatier59
27.07.2017, 17:03
@Snooopy155
Wenn man das nur wüßte. Dann könnte man auch gezielt etwas sagen.
Im übrigen ist die Fehlbelegungsabgabe fast überall abgeschafft:
Möglicherweise hat der Fragesteller eine Sozialwohnung oder eine Wohnung wofür ein WBS benötigt wird und der Vermieter möchte bei dieser Gelegenheit wissen, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind, gegeb. den Aufschlag (Fehlbelegungsabgabe) auf die Wohnungsmiete berechnen. Aber Details verschweigt ja der Fragesteller.