Kratzer in Haustür - kann der Vermieter verlangen, dass unsere Versicherung das zahlt?

4 Antworten

Du meldest den Schaden deiner Privathaftpflichtversicherung. Schildere welche Ansprüche der Vermieter stellt. Den Rest muss der Vermieter mit deiner Versicherung klären.

Der Vermieter hat Anspruch auf eine Reparatur. Sollte dies nicht möglich sein bekommt er den Zeitwert ersetzt.

Das würde ich so nicht mitmachen. Der hattte wahrscheinlich nur auf die Gelegenheit gewartet, dass jemand umzieht, um dem jenigen dann vorzuwerfen zu können,  er habe die Türe beim Umzug beschädigt?! Der Vermieter scheint ja ein Fuchs zu sein!:)

Euch und wir geht nicht. Der Schaden muss konkret einer Person zugeordnet werden. Diese muss dann haften und den Schaden der Privathaftpflichtversicherung melden. Das kann auch ein Umzugshelfer sein. Wenn also jeder einzeln sagt, er war das nicht, bleibt der Vermieter auf dem Schaden sitzen.

Schildere den Fall doch mal deiner Versicherung. ;-)

Du wirst sehen, so einfach, wie sich das der Ex-Vermieter vorstellt, wird das nicht über die Bühne gehen, insbesondere wenn es keinen handfesten Beweis dafür gibt, dass die Beschädigung von Euch verursacht wurde.

Im Übrigen, wird die Versicherung allerhöchsten den Zeitwert der Tür ersetzen - wenn überhaupt. 

Je nach dem, wie tief die "Kratzer" sind, lässt sich das von einem halbwegs geübten Handwerker auch mit später nahezu unsichtbaren Wachsstiften (gibt´s im Baumarkt für kleines Geld) perfekt kaschieren.