Mündliche Vereinbarung über PKW stellplatz?

4 Antworten

Besuche den alten Eigntümer und lass dir schriftlich Bestätigen das der Stellplatz dazu gehört. Das reicht aus. Der Vertrag gilt weiter.

Da Hausbesitzer Geld haben würde ich mich gleich an einen Anwalt wenden, der soll die unberechtige Forderung abwehren. Aber erst wenn die Forderung und deine Bestätigung schriftlich hast.

Ich würde den einfach weiter Nutzen bis der Eigentümer klagt oder was macht

Und ich habe ja meine ehemalige Vermieterin/Vertragspartnerin als Zeugen/Beweis.

Wofür? Dass der Stellplatz vor dem Nebeneingang zur Wohnung "gehört" und von dir benutzt werden darf, kann man auch als Leihe gemeint haben. Wenn das anders besprochen war, lass dir doch von ihm folgendes unterschreiben:

"Anlage zum Mietvertrag vom (Datum) zwischen ... (Mieter) und ... (Vermieter)

Der Stellplatz ist Bestandteil der Mietsache."

Jetzt wurde das Haus verkaufen und die neuen Eigentümer untersagen mir die weitere Nutzung, bzw. wollen dann monatlich 50€ haben. Kann ich da irgendwas gegen machen?

Ohne diese Bescheinigung nicht. Der Eigentümer wird die bisherige Überlassung des Stellplatzes als unentgeltiche Gebrauchsüberlassung seines Vorgängers bewerten, dessen Duldung als Rechtsnachfolger widerrufen und dir wie angekündgt einen separaten Mietvertrag anbieten.

G imager761

Ob der ehemalige Vermieter den Stellplatz wirklich als mündlich vertraglich zugesichert bezeugen wird, da wäre ich mir nicht so sicher. Vielleicht meint er auch, er habe es nur geduldet.

Denn, mal kompliziert gedacht, hat der neue Eigentümer sich evtl. den Mietvertrag vor dem Kauf vorlegen lassen und konnte insofern davon ausgehen, dass er bzgl. des Parkplatzes keine Pflichten übernommen hat. Dann wäre evtl. die bestehende Vermietung des Parkplatzes eine "Last", die nicht ausgewiesen war und nicht im Kaufpreis berücksichtigt war, und er könnte evtl. vom Verkäufer Ersatz verlangen.

Wenn der neue Eigentümer auch im Haus wohnt, kann er übrigens ohne Angabe von Gründen kündigen. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/kuendigungsschutz-ausnahmefaelle-1-kuendigung-im-zweifamilienhaus-573a-bgb_idesk_PI9865_HI2769227.html&ved=2ahUKEwiG1bGpzZ7kAhXFzaQKHdgPBQcQFjAAegQIAxAB&usg=AOvVaw1pzTd-fI2e4L9upJNmw0Y7

Eine im Raum stehende Rechtsstreitigkeit könnte ihn evtl. dazu herausfordern. Da wäre die Suche nach einem neuen Mieter für ihn evtl. günstiger -für Dich aber recht aufwändig.

Blöde Situation.

Doch, die ehemalige Vermieterin hat mir bereits gesagt das sie mir bescheinigen wird das der Platz inklusive war. Die Wohnung ist aber auch schon wegen Eigenbedarf zum 30.9. gekündigt worden so das es mir nicht darum geht in einem Rechtsstreit langfristig Erfolg zu haben, sondern viel mehr ob die das dürfen und wenn, wie ich mich wehren kann. Natürlich wäre ein Anwalt die optimale Lösung, aber den muss man erstmal haben können. Der Vertrag lag vor und habe auch bei den Begehungen mitbekommen wie drauf hingewiesen wurde das der Platz zu meiner Verfügung steht (hätten das da schon schriftlich machen müssen ). Würde dieses Schreiben denn dann ausreichen damit sie mir die Nutzung, zumindest bis zur Kündigungsfrist, nicht verwehren können? Was die ganze Situation für mich wirklich doof macht ist das die neuen Besitzer meine Schwester und Schwager sind, die erst meinten ich könne bleiben und kaum war unterschreiben bekam ich die Kündigung. Die Verhältnisse waren nie sehr gut aber seit die hier sind lassen sie nix aus um es mir so unbequem wie möglich zu machen. Das mit dem stellplatz jetzt würde bedeuten das meine Freundin mit Kind ein ganzes Stück weiter weg parken müsste, nächste Möglichkeit ca. 150m, und ebenso mein Besuch. Wäre halt schon schön wenn ich die irgendwie in die Schranken weisen könnte.

MfG

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@Andre194

Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass Du Deine Schwester auf die kostenlose Parkplatznutzung für 5 Wochen verklagen willst? Oder willst Du den Parkplatz einfach nutzen und abwarten, ob da eine Klage ihrerseits kommt? Für 62,50€?

Das ist doch beides völlig absurd. Einfach mal den Ball flachhalten. Oder mal ab 300,-€ für einen Anwalt ausgeben. Das ist doch alles Quatsch.

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@Andri123

Nein, habe geschrieben das es mir nicht um einen Rechtsstreit geht den ich gewinnen will. Aber ich lasse auch nicht alles mit mir machen und daher das Interesse daran, ob und wie ich dagegen vorgehen kann/könnte. Aber anscheinend ist es ja eh eine Nichtigkeit die ich hinzunehmen habe. Danke für die Mühe und Zeit.

MfG

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@Andre194

Das ist schon ärgerlich, das verstehe ich schon. Ich würde trotzdem kein Geld für einen Anwalt ausgeben.

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@Andre194

Noch einmal: Wenn dir lediglich bescheinigt wird, dass "das der Platz zu meiner Verfügung steht", darf der neue Vermieter diese Gebrauchsüberlassung widerrufen. Wenn die Wohnung inclusive Stellplatz vermietet wurde, kann er das nicht.
Warum man hier für gut 4 Wochen ein Fass aufmacht, damit die Freundin kürzere Wege hat, erschließt sich mir allerdings nicht. Der Weg zur KFZ-Verwahrstelle, wenn der Eigentümer ihn dort abschleppen lässt, ist weiter :-O

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Hallo,

" Ist den Mietern von Wohnraum in einem Mehrfamilienhaus die Mitbenutzung des Hofbereiches zum Abstellen ihrer Pkw nur gestattet worden, ohne dass ihnen vom Vermieter bestimmt abgegrenzte Einzelflächen zugewiesen wurden, liegt lediglich die Einräumung einer jederzeit widerrufbaren Nutzungschance vor.

Der Widerruf ist rechtsmissbräuchlich, wenn dem Vermieter kein wichtiger Grund zur Seite steht (LG Berlin v. 16.9.2004 – 67 S 57/04 -, MM 04, 410).

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-93-garage-und-stellplatz-mietvertrag-umfang-der-nutzung-beeintraechtigungen.htm