Gewerbe rückwirkend beim Finanzamt anmelden. Sinnvoll oder Verspätungsaufschläge?

Hey Community,

ich habe mein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt zum 18.05.2020 angemeldet und den Gewerbeschein bereits erhalten. Bisher habe ich keinen Cent verdient, allerdings schon seit 2017 Rohmaterialien eingekauft. Seit 2017 habe ich 2500€ ausgegeben für Maschinen, Verbrauchsmaterialien, etc. Man kann ja drei Jahre rückwirkend Ausgaben geltend machen.

Ich fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und in Zeile 78 wird der Beginn der Tätigkeit abgefragt (was eigentlich der 10.01.2017 wäre). Im Feld 96 wird das Datum der Gründung abgefragt, welches definitiv der 18.05.2020 ist.

Auf diversen Websites liest man jedoch, dass man dann Einkommensteuerklärungen für jedes vergangene Jahr ausfüllen muss. Da frage ich mich aber: Muss ich dafür dann nicht Verspätungsaufschläge zahlen oder entfallen die, weil es sich nur um Ausgaben (bzw. Werbungskosten) handelt?

Ich habe außerdem schon Einkommensteuererklärungen für andere selbständige Arbeiten für die letzten Jahre abgegeben. Kann ich dann überhaupt noch eine weitere (für den nun neu gegründeten Betrieb) Steuererklärung abgegeben?

Was wäre dann eigentlich der Vorteil? Müsste ich für das aktuelle Jahr 2500€ weniger Einkommen versteuern oder kann ich sogar die 19% MwSt zurückerhalten (weil Wiederverkäufer)?

Ist alles etwas Neuland für mich, diese Steuern. Aber das wird! :)

Viele Grüße aus Westfalen und herzlichen Dank im Voraus für jede Hilfe,
Dariyana

Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuern
Verlustvortrag bei Masterstudium nicht anerkannt. Konsekutiver Master = Teil der Erstausbildung?

Hallo liebe Community,

ich habe im vergangenen Jahr, nach Ende meines Studiums (Lehramt Bachelor und Master), einen Verlustvortrag für die Jahre 2012 - 2018 eingereicht. In den entsprechenden Steuerbescheiden heißt es hierzu: "Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wie das Karlsruher Gericht mitteilte (Beschluss vom 19.11.2019 Az. 2 BvL 22/14 bis 2 BvL 27/14).

Soweit so klar! In den Bescheiden wurde darüber hinaus aber noch erwähnt, dass ich der Aufforderung, Unterlagen einzureichen und Fragen zu beantworten, nicht nachgekommen sei. Also erhob ich Einspruch gegen die Einkommenssteuerbescheide (Ende 2015 - Anfang 2018), um wenigstens das Masterstudium steuerlich geltend machen zu können. Außerdem bezog ich Stellung zu den folgenden Anfragen:

  • Nachweise für die Aufnahme des Bachelor-/Masterstudiums (z.B. Immatrikulationsbescheinigung)
  • Nachweise der jeweiligen Studiengebühren 2012 - 2018
  • Glaubhaftmachung der Anzahl der Tage, an denen die Universität im jeweiligen Jahr aufgesucht wurde, anhand geeigneter Nachweise (z.B. Stundenpläne)
  • Nachweise für die im jeweiligen Jahr geltend gemachten Telefonkosten (z.B. Verträge)

Hierauf folgte ein Schreiben, dass klarstellte, das gemäß § 9 (1) S. 1 EStG Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Einhaltung der Einnahmen seien. Dies gelte gemäß § 9 (6) EStG bei Aufwendungen für das Erststudium nur dann, wenn im Vorfeld bereits ein Erststudium oder eine Erstausbildung stattgefunden habe. Außerdem sei das konsekutive Masterstudium laut Urteil des BFH vom 03.09.2015 - VI R 9/15 Teil der Erstausbildung.

Wie ist eure Meinung hierzu? Ist mein Masterstudium tatsächlich als Teil des Erststudiums zu verstehen und demnach nicht als Werbungskosten, sondern lediglich als Sonderausgaben abziehbar?

Ich wäre über jeden Tipp/ für jede Hilfe dankbar! Das entsprechende Schreiben vom Finanzamt kann nachfolgend eingesehen werden.

Seite 1: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite1.jpg

Seite 2: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite2.jpg

Beste Grüße
kewaba_1990

Studium, Finanzamt, Steuererklärung, Verlustvortrag
was braucht man um problemlos bei fiverr nebenbei zu verdienen?

Ich würde gerne nebenbei mit Fiverr verdienen und habe mich gefragt, was ich alles beantragen / haben sollte. Damit ich nicht später irgendwas vergessen habe und dann Strafe zahlen muss etc.

Ich bin momentan fest angestellt und verdiene um die ca. 30000 EUR im Jahr (falls es helfen sollte).

Für 2019 hab ich zum ersten mal meine Steuererklärung gemacht, deshalb kenne ich mich mit diesen Sachen noch nicht wirklich so gut aus.

Was ich auf Fiverr gerne verkaufen / anbieten würde, sind Zeichnungen von das was die Leute halt haben wollen.

Ich hab mich schonmal selbst erkundigt aber leider bin ich noch bei einigen Sachen voll verwirrt, deshalb Frage ich einfach mal stichpunktartig;

  • Brauche ich ein Gewerbe ?
  • da ich ja Zeichnungen anbiete, bin ich doch quasi als Künstler betrachtet oder?
  • wäre ich dann nicht frei vom Gewerbe beantragen?
  • gilt der 9408 EUR Steuerfreibetrag seperat für das was ich mit Fiverr verdiene oder ist das insgesamt für mein gesamtes Einkommen von allen Quellen für 2020?
  • wäre es nicht seperat, da es ja ein Einkommen ist aus einer selbständigen nebentätigkeit?
  • benötige ich eine UST-Nummer?
  • Kriege ich automatisch eine UST-Nummer nachdem ich Gewerbe beantragt habe?
  • ab wie viel bin ich verpflichtet meine UST-Nummer anzugeben?

Außerdem will ich das auch nicht jeden Monat machen. Vielleicht mal 50-100 EUR für 1-2 Monate etc., also kein festen Plan. Also einfach wirklich nur wenn ich weiß dass ich Zeit hab und lust zu zeichnen habe.

Was ich jetzt machen würde:

  • ein Gewerbe haben
  • die komplette Summe von das was ich mit Fiverr für 2020 bekomme, in meine nächste Steuererklärung eintrage
  • (falls Steuerfreibetrag seperat für Fiverr ist) unter 9408 EUR bleiben (welches warscheinlich einfach ist)

Tut mir leid falls die Grammatik nicht perfekt ist. Hab teils nur translated.

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Nebenverdienst, Steuern, Nebentätigkeit, Fiverr
Komplizierte Situation wegen vergessener Angaben in der Steuererklärung ohne Gewerbeanmeldung?

Hallo,

Ich bin seit 2019 Student und verdiene seit dem Jahr 2018 regelmäßig etwa 300 EUR im Monat mit der australischen Onlineplattform Appen (Crowdsourcing-Tätigkeiten: Werbeanzeigen bewerten etc). Da ich zurzeit meine Steuererklärung für 2019 mache, ist mir aufgefallen, dass ich (leider viel zu spät) die Einnahmen aus dieser Quelle (2018 ca. 1070 EUR) nicht in der Steuerklärung für 2018 angegeben habe, da ich es bisher leider versäumt habe, mich genauer über die Versteuerung dieser Einkünfte zu informieren. Darüber hinaus habe ich 2018 etwa 300 EUR aus Privatverkäufen auf Ebay und Momox erzielt und insgesamt 355 EUR an Cashback und Gutschriften von Banken erhalten.

Somit habe ich insgesamt etwa 1740 EUR an Einkünften unwissentlich nicht angegeben. Die knapp 7000 EUR, die ich durch eine Aushilfstätigkeit in dem Jahr 2018 verdient habe, habe ich regulär entsprechend der Lohnsteuerbescheinigungen angegeben und auch die jeweilige Steuererstattung vom Finanzamt erhalten. Da ich nun nach Verrechnung des 1000 EUR Pauschbetrages für Arbeitnehmer insgesamt mit mit meinen Einkünften für 2018 noch unter dem Freibetrag von 9000 EUR liege, stellt sich mir die Frage, ob eine Selbstanzeige beim Finanzamt damit ratsam ist, da mir leider ebenfalls die Pflicht zur Rechungstellung unbekannt war. Ich habe lediglich Auszüge vom PayPal- und anderen Bankkonten. Wird das ausreichen oder wird das Finanzamt dann eine Schätzung vornehmen, insbesondere weil mir bis zuletzt nicht bewusst war, dass ich für diese Tätigkeit ein Gewerbe hätte anmelden müssen, was ich bisher leider ebenfalls versäumt habe.

Darüber hinaus habe ich über den gesamten Zeitraum hinweg keine Rechnungen ausgestellt, sondern habe meine Arbeitszeiten teilweise im Onlineportal von Appen erfasst und bin mir deshalb auch bezüglich einer eventuellen Scheinselbständigkeit sehr unsicher oder ob für die nicht ausgestellten Rechnungen dann auch Bußgelder fällig werden.

Da ich nun eingesehen habe, dass das Ganze höchstwahrscheinlich unter Scheinselbständigkeit läuft, ich mich im Vorfeld viel besser informieren hätte müssen und ich deswegen auf jeden Fall diese Tätigkeit beenden will, hoffe ich, dass mir hier jemand Tipps oder Hinweise zum weiteren Vorgehen geben kann und mit welchen Konsequenzen ich rechnen muss.

Vielen Dank schonmal für eure Einschätzungen.

steuerhinterziehung, Finanzamt, Gewerbeanmeldung, rechnung, Scheinselbständigkeit, Steuererklärung, Bußgeld
Was tun wenn Gewerbeamt Fehler macht?

Hallo zusammen,

ich habe Anfang Januar ein Gewerbe für eine Nebentätigkeit im Bereich IT angemeldet und dies auch so in der Gewerbeanmeldung angegeben. Ich habe eine Kopie mit Unterschrift der Sachbearbeiterin bekommen aus der dies auch klar hervorgeht.

Vor einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben meiner Kreisverwaltung wo ich darauf hingewiesen wurde das ich ein Gewerbe im Bereich der Immobilienvermittlung nach §34 GewO aufgenommen hätte. Ich war total überrascht und habe der Sachbearbeiterin versichert das ich nicht im Bereich der Immobilienvermittlung Tätig bin und als Beleg meine Kopie der Gewerbeanmeldung zugeschickt.

Daraufhin kam heute ein Schreiben zurück mit dem Hinweis ich solle das mit dem Gewerbeamt klären. Im Anhang war dann eine Anmeldung (ohne meine Unterschrift) für die Tätigkeit "Immobilienvermittlung Baufinanzierung, Immobiliardarlehensvermittlung nach $ 34i GewO", in der ich außerdem das Gewerbe einer anderen Person übernommen haben soll. Meine Angaben auf dem ersten Blatt der Kopien stimmen alle, aber auf dem Zweiten sind alle Angaben falsch. Es ist auch keine Unterschrift auf der Kopie weder von mir noch vom Gewerbeamt.

Nun bin ich etwas verunsichert was für Konsequenz das haben wird. Hier müsste ein Fehler beim Gewerbeamt vorliegen. Ich werde natürlich schnellstmöglich einen Termin vereinbaren um das zu klären. Aber weiß jemand von euch was ich da nun beachten muss und ob eine Gewerbe um Meldung ausreichend ist?

Es müsste dabei irgendwie klar werden das es zu einem Fehler kam und ich nicht in der Immobilienvermittlung Tätig war, da dafür eine Genehmigung nötig gewesen wäre.

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern
Falsche Steuernummer in Rechnung benutzt, was nun?

Guten Morgen,

folgende Problematik.

Ich hab 2012 eine freiberuflich selbständige Tätigkeit aufgenommen und natürlich beim Finanzamt gemeldet. Ich bekam daraufhin eine neue Steuernummer zugeteilt, die ich dann immer in den Rechnungen die ich schreibe angegeben habe.

Alle Einkommenssteuererklärungen habe ich auf dieser Nummer abgegeben.

2015 habe ich versehentlich meine alte Steuernummer bei der Steuererklärung angegeben und den Fehler sofort beim Finanzamt gemeldet. Da kam aber nix dazu.

2016 kamen 2 Erinnerungen zur Steuererklärungsabgabe. Nämlich für die alte und für die neue Nummer. Die Steuererklärung habe ich ganz normal auf die neue Nummer geschrieben und dem Finanzamt den Fehler mitgeteilt.

Der Steuerbescheid kam dann auf die alte Nummer :/ What? Obwohl ich die neue Nummer angegeben habe.

Seitdem will das Finanzamt ständig auf die alte Nummer die Steuererklärung, in Briefen ist immer die alte Steuernr. angegeben und auf mehrfaches nachfragen kam nie eine Reaktion bis heute.

Heute habe ich einen Brief erhalten worin mir mitgeteilt wird dass seit 2015 die alte Steuernummer und eine komplett andere Steueridentifikationsnr. gültig sei.

Was ist mit der Nummer die sie mir 2012 doch zugeteilt hatten wegen der freiberuflichen Tätigkeit? Ich hab seit 2012 immer auf diese Steuernr. die Rechnungen geschrieben. Die ist seit 2015 jetzt scheinbar komplett falsch?!

Ich verstehe auch nicht warum ich neue Nummer ohne Hinweise bekomme. Ich wusste das nicht mal. Ich habe nur zufällig bemerkt dass in Schreiben vom Finanzamt immer die alte Nummer stand, die eigentlich nicht stimmt.

Sollen die neuen Rechnungen jetzt mit der alten Nummer geschrieben werden? Was soll ich denn jetzt machen? Was ist mit den Rechnungen ab 2015, die Nummer ist falsch. Die Steuererklärung haben die aber immer angenommen mit der neuen Nummer.

Danke.

Finanzamt, rechnung, Steuererklärung, steuernummer
Fiverr - Einkünfte, Form der Tätigkeit etc.?

Liebe Community,

ich bin Student und betreibe seit wenigen Monaten neben meinem Studium und einem Minijob (Einkommen 417€ im Monat + Bafög von knapp 810€) nun eine freiberufliche Tätigkeit auf Fiverr.com (Eine Plattform, auf der man verschiedene Dienste von Übersetzungen, hin zu Logo-Erstellungen etc. anbieten kann). Ich habe hier in den letzten 4-5 Monaten etwa 1000€ verdient und muss mich nun natürlich mit der Frage auseinandersetzen, wie all das anzumelden ist. Verzeiht, aber ich bin kompletter Laie, was das Thema Steuern etc. angeht.

  1. Wenn ich die Tätigkeit anmelden will, müsste ich hierfür nun ein Gewerbe anmelden oder die Tätigkeit beim Finanzamt in irgendeiner anderen Art anmelden? Was wäre am sinnvollsten?
  2. Fiverr hat seinen Sitz in Israel. Wenn ich nun Rechnungen für die Buchhaltungen schreibe (Fiverr gibt keine aus), fällt demnach keine Mehrwertsteuer an, richtig? Was wäre denn für eine Steuer zu beachten und wie hoch ist diese? Brutto- und Nettoeinkommen sind hier identisch.
  3. Wirkt es auf mein Fiverreinkommen in irgendeiner Form aus, dass ich einen steuerfreien Minijob ausübe, oder tut es das andersherum? (Auf meinen Minijob auswirken)

Mir ist klar, dass manch einer die Sinnhaftigkeit der Tätigkeit in Relation zur Bafög-Förderung in Frage stellen wird, da ich nur eins von beidem in vollen Umfang haben kann, wenn ich zusätzlich noch einen Minijob ausübe. Ich werde dem Bafögamt Rückzahlungen überweisen müssen und die Tätigkeit weiterausüben, weil ich ab Oktober ohnehin nicht mehr gefördert werde und ein Semester überziehen muss. Da ist es ganz gut, eine weitere Einkommensquelle zu haben.

Finanzamt, Freiberufler, Nebenverdienst, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Nebentätigkeit
Steuerhinterziehung als Kleingewerbe?

Hallo,

ich möchte Euch fragen, ob laut unten stehenden Informationen eine Steuerhinterziehung zu erkennen wäre?

Die Person A ist ausgebildet als Dekorateurin und betreibt seit 2010 einen Laden mit Dekoartikeln.

Ihre Firma ist seitdem als Kleingewerbe angemeldet. Die Person A hat keine Mitarbeitern und arbeitet selbständig in dem Laden.

Die reguläre Öffnungszeiten geben einen monatlichen Arbeitszeit von ca. 170 Stunden. Die Verkaufszeiten werden während der Feiertagen erweitert. Der Laden ist sehr gut besucht und immer wieder mit neunen Artikeln nachgefüllt. Auf Social-Media-Kanalen werden regelmäßig neue Fotos von Produkten gepostet.

Sie gibt an, seit dem Anfang ihrer Tätigkeit, dass sie jährlich zwischen 5.000€ und 8.000€ Gewinn nach Abzug von Kranken- und Rentenversicherungen erwirtschaftet, was würde ungefähr 400 - 700€ Gewinn monatlich ergeben.

Auch nach über 10 Jahren der Tätigkeit in einem angelerntem Beruf, gibt Person A in einem Steuererklärung ein, dass sie mehr Ausgaben als Einnahmen hat.

Die Person A bestreitet ihr Lebensunterhalt selbst; das heißt, sie ist nicht verheiratet und leistet alle Versicherungszahlungen, Miete und Unterhaltskosten selbst.

Inzwischen hat die Person A mit einem Lebenspartner in einem gemietetem Haus zusammengelebt, mit einer Miete in Höhe von 700€ monatlich, die von den Lebenspartner geleistet worden ist.

Nach einer Trennung wurde die vollständige Mietvertrag auf die Person A übertragen, was sie sich faktisch gesehen nicht leisten könnte.

Der Ex-Lebenspartner verfügt über 3 Einkommensteuerbescheide der Person A sowie zahlreiche Fotos von dem Laden und den Produkten, die oben genannte Fakten nachweisen.

Handelt es sich, Eure Meinung nach, um eine Steuerhinterziehung oder findet Ihr, dass die Angaben der Person A realistisch sind?

Viele Grüße,

Ralf

steuerhinterziehung, Finanzamt, Kleingewerbe, Steuern
Finanzamt sendet mir Vollstreckungsankündigung?

Vollstreckungsankündigung Finanzamt

Moin moin,

ich habe ein etwas komplizierteres Problem, hoffe es wird nicht zu lang.

Ich habe Ende 2017 das letzte Mal gearbeitet in Deutschland, hatte dementsprechend noch eine Steuererklärung gemacht für 2016+2017.

2018 hatte ich nicht mehr gearbeitet, aber habe von meinem Unternehmen noch Gehalt ausgezahlt bekommen zwei Monate lang, sprich bis Januar+Februar 2018.

Seit dem bin ich quasi Reisen, habe keinen Cent Gehalt mehr erhalten und auch keine Steuern zu zahlen. Das Einzige was ich mitgenommen habe war noch das ALG 1 bis Ende 2018 oder so.

Dezember 2018 habe ich offiziell meine Stuttgarter Wohnung verlassen, habe mich umgemeldet usw.

Nun habe ich gestern an die Adresse meines Elternhauses eine Vollstreckungsankündigung erhalten, da ich angeblich die vergangenen 2 Briefe (angeblich September 2019 und Oktober 2019) ignoriert habe.

Jetzt bin ich dem ganzen mal nachgegangen ein wenig, das Finanzamt Stuttgart hat mir die Mahnungen/ 2 Briefe September/Oktober 2019 an meine Stuttgarter Adresse gesendet, obwohl ich seit Dezember 2018 in einer ganz anderen Stadt gemeldet war.

Für die Vollstreckungsankündigung+Strafe aber haben sie nun auf einmal doch meine richtige Adresse.

"Offiziell" habe ich somit die ganzen letzten Briefe/Mahnungen gar nicht erhalten und der erste Brief/Korrespondenz den ich gekriegt habe war direkt die Vollstreckungsankündigung mit der Forderung noch 200€ Strafe zu zahlen. Da ich stets Spitzenverdiener war, fordern sie ggf. 25000€ pauschal, falls ich nicht reagiere.

Weiß jemand Rat und ob das alles rechtens ist?

Besten Dank und viele Grüße

P.S.: Ich war seit 2019 nicht mehr in Deutschland, falls das relevant ist (Weltreise).

Finanzamt, Vollstreckung

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