2009 haben wir für 110.000€ eine Eigentumswohnung gekauft und verbilligt an unsere Tochter vermietet. Das Finanzamt hat den Mietvertrag anerkannt , für die Abschreibung 102.780€ festgelegt und so im jährlichen Einkommensteuerbescheid berücksichtigt. Von der Tochter bekommen wir nun 20.000€ und können damit das zum Kauf der ETW benötigte Darlehen tilgen. Nun möchten wir die unbelastete Wohnung an unsere Tochter übergeben, die verpflichtet wird, an ihre beiden Brüder als Ausgleich jeweils 30.000€ auszuzahlen. So bekäme jedes unserer Kinder eine Zuwendung von 30.000€, die auf das Erbe angerechnet werden soll und beim Ableben eines Elternteils den Überlebenden vor Pflichtteilsansprüchen bis zu dieser Höhe schützt. (Der Pflichtteil wäre sicher niedriger) Ich ging davon aus, daß hier nur Notar- und Grundbuchkosten, aber weder Grunderwerbsteuer, noch Spekulationssteuer anfällt. In einem Vorgespäch warnte aber der Notar: Das Finanzamt kann von einer Wertsteigerung der ETW auf z.B. 160,000€ ausgehen und dann für 50.000€ Spekkulationssteuer verlangen. Das würde unseren Plan vernichten und die Übergabe erst 2019 steuerfrei ermöglichen. Wer weiß hier Rat? Wie können wir legal steuerfrei die Wohnung übergeben und unsere Kinder jetzt unterstützen.
Verwandte Themen
Welche Kosten entstehen bei Wohnungsübergabe an Tochter
Eigentumswohnung,
Finanzamt,
Grundbuch,
notar,
Spekulationsfrist,
Steuern,
vermieter