Übungsleiterpauschale umsatzsteuerpflichtig?

2 Antworten

Wenn die Leistung nicht umsatzsteuerbefreit ist, ist sie umsatzsteuerpflichtig. Da du auch auf anderem Gebiet umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringst, gehört diese Honorartätigkeit zu deinem einem (1) Unternehmen, welches du umsatzsteuerlich führst.

Sie teilt also das Schicksal der übrigen Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit.

Wenn sich die Summe innerhalb der sogenannten Übungsleiterpauschale bewegt (ca 2400 € pro Jahr), ist diese nach § 4 Nr. 26b UStG umsatzsteuerfrei. Näheres kann man im UStG nachlesen.