Übungsleiterpauschale umsatzsteuerpflichtig?
Ich arbeite als Freiberufler in unterschiedlichen Bereichen (Bildungsreferent in der Erwachsenenbildung im Sport, Social Media, Berater) und bin umsatzsteuerpflichtig.
Neben diesen Tätigkeiten bin ich auch in der Übungsleiterausbildung von gemeinnützigen Sportbünden aktiv und stelle mein Honorar in Rechnung.
Ist das um die Übungsleiterpauschale nutzen zu können, inhaltlich zu nah am Hauptjob?
Und - muss ich auch auf diese Honorarabrechnungen für die Sportbünde im Rahmen der vermeintlichen Übungsleiterpauschale eine Umsatzsteuer ausweisen?
Vielen Dank!
2 Antworten
Wenn die Leistung nicht umsatzsteuerbefreit ist, ist sie umsatzsteuerpflichtig. Da du auch auf anderem Gebiet umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringst, gehört diese Honorartätigkeit zu deinem einem (1) Unternehmen, welches du umsatzsteuerlich führst.
Sie teilt also das Schicksal der übrigen Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit.
Wenn sich die Summe innerhalb der sogenannten Übungsleiterpauschale bewegt (ca 2400 € pro Jahr), ist diese nach § 4 Nr. 26b UStG umsatzsteuerfrei. Näheres kann man im UStG nachlesen.