Doppelte Rechnungsnummer, unterschiedliches Jahr?

2 Antworten

Jede Rechnungsnummer darf nur einmal vergeben werden. Wenn du jedes Jahr neu hoch zählen willst, musst du schon ein ebenfalls fortlaufendes Unterscheidungskennzeichen für jedes Jahr verwenden, also z. B. die Jahreszahl.

2019-0053 vom 05.04.2019 und 2020-0053 vom 01.02.2020 geht also, nicht jedoch
0053 vom 04.04.2019 und nochmal 0053 vom 01.02.2020.

Ich bin mir nicht sicher, ob umsatzsteuerliche Kleinunternehmenr das können. Sehr kleine Rechnungsnummern zum Jahresanfang habe ich da jedenfalls schon gesehen.

Wenn man auf das Umsatzsteuergesetz Rücksicht nehmen muss, steht in

§ 14 Abs. 4 Nr. 4. UStG, dass die Rechnung folgendes enthalten muss:

"eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)"

Es geht also eindeutig nicht.