Ehe mit einer Ausländerin (ausserhalb EU)?

3 Antworten

Wieso mußt Du ledig angeben?

Der Rechtsweg steht im übrigen allen offen. Steht auch im GG.

Ich weiß nicht womit Du Probleme hast. Solange Deine Frau keinen Wohnsitz in Deutschland oder der EU hat, solange könnt Ihr hier auch nicht gemeinsam veranlagt werden. Da auch noch die Rede ist von der Notwendigkeit eines Visums solltet Ihr erst einmal dort alle Ungereimtheiten aus dem Weg räumen.

danke Snooopy das war so eine richtige "Besserwieser" Antwort. Für mich war das nicht hilfreich.

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@Braunes

Solange Deine Frau keinen Wohnsitz in Deutschland hat, solange könnt Ihr das Ehegattensplitting nicht in Anspruch nehmen, also wird bei Deinem deutschen Einkommen nur für Dich der Steuerfreibetrag berücksichtigt. Damit kannst Du im Formular nur ledig ankreuzen, denn dauernd getrennt lebt Ihr ja nicht.

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Hi,

eventuell könntest du versuchen, eine internationale Eheurkunde zu beantragen. Falls du nicht weißt, wie das geht: https://www.standesamt24.de/internationale-eheurkunde/

Wenn du die dann vorzeigst, solltest du eigentlich nicht mehr ledig angeben müssen.

Falls das nicht funktioniert, wäre es wahrscheinlich auch nicht verkehrt,den Rechtsweg einzuschlagen.