Finanzamt – die neusten Beiträge

Bürgeramt machte einen Fehler, indem ich als geschieden gemeldet wurde. Steuerklasse fiel von lll auf l, bekomme ich mein Geld wieder?

Mein Arbeitsgeber gab mir Bescheid, dass ich auf die Steuerklasse 1 zurückgestuft worden bin, obwohl ich verheiratet bin und die Steuerklasse 3 habe. Mir wurden plötzlich 800 Euro im April von meinen Gehalt abgezogen. Daraufhin schrieb im dem Finanzamt eine email, wie das denn sein kann? Das Finanzamt teilte mir mit, dass ich mich beim Bürgeramt melden soll, da ich als geschieden gemeldet worden bin. Also meldete ich mich beim Bürgeramt und die schrieben mir es seie ein Fehler gewesen und wurde bereits korrigiert. Dann schrieb ich dem Finanzamt ein weiteres Mal die antworteten, dass ich die Steuerklasse 3 hätte und mein Mann die Steuerklasse 5. Ich war froh, dass alles geklärt war, bis ich mein Gehalt erhalten habe. Natürlich wurde meine Steuerklasse nicht geändert und ich bekam genau so wenig Gehalt wie die letzten Monate. So verärgert ich war, ging ich persönlich zum Finanzamt, daraufhin sagte die Mitarbeiterin wie kann denn sowas passieren? Das wird natürlich sofort geändert...aber von meinem Geld, dass zurück gezahlt werden sollte war natürlich nicht die Rede. Ich fragte nach und die Dame vom Finanzamz teilte mir mit, dass mein Chef mir das Geld zahlen muss oder ich das Geld Ende des Jahres bei einer Steuererklärung zurück bekomme! Ich habe mein Gehalt erhalten, meine Steuerklasse wurde geändert, jedoch bekam ich nicht das Geld was mir zusteht. Weiß jemand ob das Finanzamt mir das Geld zahlen muss oder mein Chef? Und wie ich an mein Geld komme? Bitte dringend um Hilfe!

Finanzamt, Steuerklasse

Gewerbe rückwirkend beim Finanzamt anmelden. Sinnvoll oder Verspätungsaufschläge?

Hey Community,

ich habe mein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt zum 18.05.2020 angemeldet und den Gewerbeschein bereits erhalten. Bisher habe ich keinen Cent verdient, allerdings schon seit 2017 Rohmaterialien eingekauft. Seit 2017 habe ich 2500€ ausgegeben für Maschinen, Verbrauchsmaterialien, etc. Man kann ja drei Jahre rückwirkend Ausgaben geltend machen.

Ich fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und in Zeile 78 wird der Beginn der Tätigkeit abgefragt (was eigentlich der 10.01.2017 wäre). Im Feld 96 wird das Datum der Gründung abgefragt, welches definitiv der 18.05.2020 ist.

Auf diversen Websites liest man jedoch, dass man dann Einkommensteuerklärungen für jedes vergangene Jahr ausfüllen muss. Da frage ich mich aber: Muss ich dafür dann nicht Verspätungsaufschläge zahlen oder entfallen die, weil es sich nur um Ausgaben (bzw. Werbungskosten) handelt?

Ich habe außerdem schon Einkommensteuererklärungen für andere selbständige Arbeiten für die letzten Jahre abgegeben. Kann ich dann überhaupt noch eine weitere (für den nun neu gegründeten Betrieb) Steuererklärung abgegeben?

Was wäre dann eigentlich der Vorteil? Müsste ich für das aktuelle Jahr 2500€ weniger Einkommen versteuern oder kann ich sogar die 19% MwSt zurückerhalten (weil Wiederverkäufer)?

Ist alles etwas Neuland für mich, diese Steuern. Aber das wird! :)

Viele Grüße aus Westfalen und herzlichen Dank im Voraus für jede Hilfe,
Dariyana

Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuern

Verlustvortrag bei Masterstudium nicht anerkannt. Konsekutiver Master = Teil der Erstausbildung?

Hallo liebe Community,

ich habe im vergangenen Jahr, nach Ende meines Studiums (Lehramt Bachelor und Master), einen Verlustvortrag für die Jahre 2012 - 2018 eingereicht. In den entsprechenden Steuerbescheiden heißt es hierzu: "Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wie das Karlsruher Gericht mitteilte (Beschluss vom 19.11.2019 Az. 2 BvL 22/14 bis 2 BvL 27/14).

Soweit so klar! In den Bescheiden wurde darüber hinaus aber noch erwähnt, dass ich der Aufforderung, Unterlagen einzureichen und Fragen zu beantworten, nicht nachgekommen sei. Also erhob ich Einspruch gegen die Einkommenssteuerbescheide (Ende 2015 - Anfang 2018), um wenigstens das Masterstudium steuerlich geltend machen zu können. Außerdem bezog ich Stellung zu den folgenden Anfragen:

  • Nachweise für die Aufnahme des Bachelor-/Masterstudiums (z.B. Immatrikulationsbescheinigung)
  • Nachweise der jeweiligen Studiengebühren 2012 - 2018
  • Glaubhaftmachung der Anzahl der Tage, an denen die Universität im jeweiligen Jahr aufgesucht wurde, anhand geeigneter Nachweise (z.B. Stundenpläne)
  • Nachweise für die im jeweiligen Jahr geltend gemachten Telefonkosten (z.B. Verträge)

Hierauf folgte ein Schreiben, dass klarstellte, das gemäß § 9 (1) S. 1 EStG Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Einhaltung der Einnahmen seien. Dies gelte gemäß § 9 (6) EStG bei Aufwendungen für das Erststudium nur dann, wenn im Vorfeld bereits ein Erststudium oder eine Erstausbildung stattgefunden habe. Außerdem sei das konsekutive Masterstudium laut Urteil des BFH vom 03.09.2015 - VI R 9/15 Teil der Erstausbildung.

Wie ist eure Meinung hierzu? Ist mein Masterstudium tatsächlich als Teil des Erststudiums zu verstehen und demnach nicht als Werbungskosten, sondern lediglich als Sonderausgaben abziehbar?

Ich wäre über jeden Tipp/ für jede Hilfe dankbar! Das entsprechende Schreiben vom Finanzamt kann nachfolgend eingesehen werden.

Seite 1: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite1.jpg

Seite 2: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite2.jpg

Beste Grüße
kewaba_1990

Studium, Finanzamt, Steuererklärung, Verlustvortrag

Was tun wenn Gewerbeamt Fehler macht?

Hallo zusammen,

ich habe Anfang Januar ein Gewerbe für eine Nebentätigkeit im Bereich IT angemeldet und dies auch so in der Gewerbeanmeldung angegeben. Ich habe eine Kopie mit Unterschrift der Sachbearbeiterin bekommen aus der dies auch klar hervorgeht.

Vor einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben meiner Kreisverwaltung wo ich darauf hingewiesen wurde das ich ein Gewerbe im Bereich der Immobilienvermittlung nach §34 GewO aufgenommen hätte. Ich war total überrascht und habe der Sachbearbeiterin versichert das ich nicht im Bereich der Immobilienvermittlung Tätig bin und als Beleg meine Kopie der Gewerbeanmeldung zugeschickt.

Daraufhin kam heute ein Schreiben zurück mit dem Hinweis ich solle das mit dem Gewerbeamt klären. Im Anhang war dann eine Anmeldung (ohne meine Unterschrift) für die Tätigkeit "Immobilienvermittlung Baufinanzierung, Immobiliardarlehensvermittlung nach $ 34i GewO", in der ich außerdem das Gewerbe einer anderen Person übernommen haben soll. Meine Angaben auf dem ersten Blatt der Kopien stimmen alle, aber auf dem Zweiten sind alle Angaben falsch. Es ist auch keine Unterschrift auf der Kopie weder von mir noch vom Gewerbeamt.

Nun bin ich etwas verunsichert was für Konsequenz das haben wird. Hier müsste ein Fehler beim Gewerbeamt vorliegen. Ich werde natürlich schnellstmöglich einen Termin vereinbaren um das zu klären. Aber weiß jemand von euch was ich da nun beachten muss und ob eine Gewerbe um Meldung ausreichend ist?

Es müsste dabei irgendwie klar werden das es zu einem Fehler kam und ich nicht in der Immobilienvermittlung Tätig war, da dafür eine Genehmigung nötig gewesen wäre.

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern

Falsche Steuernummer in Rechnung benutzt, was nun?

Guten Morgen,

folgende Problematik.

Ich hab 2012 eine freiberuflich selbständige Tätigkeit aufgenommen und natürlich beim Finanzamt gemeldet. Ich bekam daraufhin eine neue Steuernummer zugeteilt, die ich dann immer in den Rechnungen die ich schreibe angegeben habe.

Alle Einkommenssteuererklärungen habe ich auf dieser Nummer abgegeben.

2015 habe ich versehentlich meine alte Steuernummer bei der Steuererklärung angegeben und den Fehler sofort beim Finanzamt gemeldet. Da kam aber nix dazu.

2016 kamen 2 Erinnerungen zur Steuererklärungsabgabe. Nämlich für die alte und für die neue Nummer. Die Steuererklärung habe ich ganz normal auf die neue Nummer geschrieben und dem Finanzamt den Fehler mitgeteilt.

Der Steuerbescheid kam dann auf die alte Nummer :/ What? Obwohl ich die neue Nummer angegeben habe.

Seitdem will das Finanzamt ständig auf die alte Nummer die Steuererklärung, in Briefen ist immer die alte Steuernr. angegeben und auf mehrfaches nachfragen kam nie eine Reaktion bis heute.

Heute habe ich einen Brief erhalten worin mir mitgeteilt wird dass seit 2015 die alte Steuernummer und eine komplett andere Steueridentifikationsnr. gültig sei.

Was ist mit der Nummer die sie mir 2012 doch zugeteilt hatten wegen der freiberuflichen Tätigkeit? Ich hab seit 2012 immer auf diese Steuernr. die Rechnungen geschrieben. Die ist seit 2015 jetzt scheinbar komplett falsch?!

Ich verstehe auch nicht warum ich neue Nummer ohne Hinweise bekomme. Ich wusste das nicht mal. Ich habe nur zufällig bemerkt dass in Schreiben vom Finanzamt immer die alte Nummer stand, die eigentlich nicht stimmt.

Sollen die neuen Rechnungen jetzt mit der alten Nummer geschrieben werden? Was soll ich denn jetzt machen? Was ist mit den Rechnungen ab 2015, die Nummer ist falsch. Die Steuererklärung haben die aber immer angenommen mit der neuen Nummer.

Danke.

Finanzamt, rechnung, Steuererklärung, steuernummer

Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs?

Hallo,

ich habe im Studium nebenbei Werbetexte für Agenturen geschrieben und dafür ein Gewerbe angemeldet und Rechnungen verschickt. Seit 5 Jahren arbeite ich aber angestellt und habe es immer versäumt, das Gewerbe abzumelden, was ich aber nun getan habe. Kenne mich mit betriebswirtschaftlichen Begriffen null aus und bin darum nun beim gerade erhaltenen Fragebogen des Finanzamts etwas ratlos, auch mit Googles Hilfe. Es wäre nett, wenn mir jemand kurz bestätigen könnte, dass ich alles richtig ankreuze. Ich habe keinerlei Anschaffungen für das Gewerbe gemacht, noch ist in den letzten 5 Jahren irgendetwas rein oder raus gekommen...

Also, folgende Angaben würde ich nun machen:

Frage 2: Der Betrieb wurde [x] "im Ganzen" [x] "auf Dauer eingestellt":

Frage 3. Der Betrieb [x] "wird unter Auflösung der stillen Reserven aufgegeben: Höhe der Teilwerte: 0 Euro, Höhe der Buchwerte: 0 Euro"

Frage 4: Folgende Wirtschaftsgüter sind in da Privatvermögen überführt: "keine, Buchwerte 0 Euro, Teilwerte 0 Euro"

Frage 5: Folgende Unterlagen sind beigefügt: keine

Frage 6: Der Umsatz aus der (Teil-)Betriebseinstellung: Hier weiß ich nicht weiter: Es gibt " [ ]wir erklärt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für _____" und "[ ] unterliegt als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer"
---> Aber ich habe ja keinen Umsatz aus der Einstellung? Einfach freilassen?

Frage 7: Zu Verpachtung, trifft nicht zu

Frage 8: Auf die Umsatzsteuerfreiheit "[ ] aller" oder "[ ] der folgenden Umsätze wird gemäß §9 UStG verzichtet"
--> Weiß ich auch nicht, einfach frei lassen?

Frage 9: Zu angestellten Arbeitnehmern, trifft nicht zu

Frage 10: Für Vorauszahlungszwecke: Es werden künftig folgender Einnahmen (Art, Höhe, Steuerabzufsbeträge, Zeitraum - mtl., jährl. -) erzielt:
--> Was kommt hier hin? Muss ich hier mein aktuelles Gehalt, Kindergeld, etc. angeben oder bezieht sich das auf Einnahmen aus anderen Selbstständigkeiten? Ich leiste ja keine Vorauszahlungen.

Vielen Dank für eure Hilfe!


Finanzamt, Selbstständigkeit

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