Verlustvortrag bei Masterstudium nicht anerkannt. Konsekutiver Master = Teil der Erstausbildung?

2 Antworten

Das Problem ist, dass du ohne Master deinen Beruf nicht ausüben könntest. Deshalb ist in deinem Falle (Lehrerstudium) das Bachelor- und Masterstudium zusammen als eine Ausbildungseinheit zu sehen. Alles zusammen ist dein Erststudium mit der Folge -> Aufwendungen = Sonderausgaben.

Hallo Wassonst,
ich finde den Begriff "konsekutives Masterstudium" wirklich schwierig. Demnach wären weit über 80% aller Masterstudiengänge konsekutive Studiengänge. Mein Bachelor war übrigens ein Lehramtsoptionsstudium. Es bereitet darauf vor, den Master of Education anhängen zu können, kann aber genauso gut gelassen werden. Mein Bachelor of Arts hätte auch ohne Masterstudium in eine berufliche Tätigkeit münden können.

Das bedeutet, dass jedes Lehramtsoptionsstudium (Bachelor) an der Universität Bremen eine eher fachwissenschaftliche Ausrichtung hat, was sich auch an den entsprechenden Abschlussbezeichnungen zeigt (Bachelor of Arts, Science, ...). Erst das Masterstudium ist dann stark pädagogisch ausgerichtet (Master of Education).

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@kewaba1990

Dann argumentiere halt so. Lässt sich ja nicht ohne weiteres erkennen, obs ein "normaler" Lehrer-Master ist oder was Spezielles. Welche entsprechend qualifizierte berufliche Tätigkeit hättest du denn mit deinem Bachelor beginnen können?

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https://www.steuertipps.de/beruf-job/aus-und-fortbildung/das-tut-weh-kosten-fuer-erstausbildung-sind-tatsaechlich-keine-werbungskosten

ist doch mittlerweile höchstrichterlich entschieden .....

Master ist unstrittig Erstausbildung.

somit: no Chance

Hallo wurzlsepp6682,

Danke für deine Antwort. Ich habe mir die verlinkten Ausführungen durchgelesen. Dort wird jedoch mit keiner Silbe erwähnt, dass der Master zur Erstausbildung gehört. Sogar im Gegenteil. Es steht eindeutig geschrieben, dass das Masterstudium nach dem Bachelorstudium eine Zweitausbildung darstellt...

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