Mitteilung ans Finanzamt bei dauernd Getrenntleben rückdatieren?

3 Antworten

Kann ich das Formular für dauernd Getrenngleben rückdatiert auf den 01.02.2020 einreichen obwohl die Steuererklärung schon in Bearbeitung ist 

In Bearbeitung ist Eure Steuererklärung von 2019, nicht die von 2020.

Das Finanzamt interessiert as Datum der Trennung fast nicht. Für die Frage "Zusammenverlangung zurlässig" ja/nein, ist nur wichtig, war die Trennung vor dem 01. 01., oder nach dem 31. 12..

DAs Finanzamt macht nicht Euer Scheidungsverfahren und ob Ihr Euch im Jahr 2020 am 01 01. getrennt habt, oder am 31. 12. ist doch steuerlich völlig egal.

Was Ihr Euren Scheidungsanwälten mitteilt ist dem Finanzamt egal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Selbst wenn Du im Jahr des Getrenntlebens zukünftig in LohnsteuerKlasse I eingestuft wirst, so bleiben doch die Abzüge gleich hoch.

Und das Finanzamt innteressiert es nicht, was ihr mit Euren Anwälten verhackstückt.

Ihr könnt auch noch für 2020 das Ehegattensplitting nutzen. Also Zusammenveranlagung und Aufteilung der Steuerschuld würde sich da vielleicht anbieten.

Die Steuerklassen müssen erst zum 1.1.2021 geändert werden. LSK IV hat übrigens die gleichen Abzüge wie LSK I.