Einnahmen- Überschuss-Rechnung?

2 Antworten

Muss ich z. B. Wenn ich bei Etsy verkaufe jede einzelne RG ausdrucken

Digital empfangene Rechnungen kann man ausdrucken, muss man aber nicht. Denn digitale Rechnungen muss mal zwingend auch in digitaler Form über 10 Jahre aufbewahren. Aber das habe ich dir ja schon in einer anderen Frage erklärt.

Aber er muss als Verkäufer doch seine Ausgangsrechnungen fortlaufend nummerieren, wenn auch nicht lückenlos, (Lücken sollten aber wohl schon durch nachvollziehbare Stornos dokumentierbar sein). Es ist ja auch nicht gesagt, dass er nur bei etsy verkauft.

Insofern ist die Frage zweideutig. Ob nun ausgedruckt oder nicht, die eigenen Ausgangsrechnungen müssen im Fall einer Betriebsprüfung doch geordnet vorliegen. Das wird durch die Aufstellung des Portals sicher nicht ersetzt werden können, oder? Auch wenn wir alle nicht wissen, wie so eine Monatsabrechnung von etsy genau aussieht.

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@Andri123
Das wird durch die Aufstellung des Portals sicher nicht ersetzt werden können, oder?

Doch, das kann durch das Portal ersetzt werden. Es ist für unser Steuersystem in Deutschland kein Hindernis, wenn die Software des Portals die Erstellung der Rechnung übernimmt. Ich kenne zwar Etsy nicht im Detail, aber in der Frage steht:

Wenn ich bei Etsy verkaufe jede einzelne RG ausdrucken

Das bedeutet für mich, dass die Rechnungstellung das Portal übernimmt. Und diese "einzelnen RG", wie in der Frage bezeichnet, muss man sich digital abspeichern wie erläutert.

Es ist auch ganz offiziell erlaubt, dass man für verschiedene Zwecke verschiedene Nummernkreise verwendet. Also für Etsy ein Nummerierungssystem und für andere Verkaufskanäle einen anderen Nummernkreis.

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@Andri123

Ich sehe gerade den Link in deiner Antwort. Dadurch kommt mir der gedanke, dass Etsy vielleicht auch der Aussteller der Rechnung, also der eigentliche Verkäufer sein könnte. Und man als Verkäufer quasi nur die Provision abgerechnet bekommt. Dann verhält es sich wieder anders. Aber diese Überlegung geht über die her gestellte Frage weit hinaus. Hier wurde ja nur nach der Ablage der Belege gefragt.

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@Aivas

Ja, Deine Antwort war super und man muss auch nicht recherchieren, um Fragen zu beantworten, die gar nicht gestellt wurden.

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