Anwaltskosten für Widerspruchsverfahren gegen Prüfungsergebnis in Steuererklärung angeben?
Hallo zusammen,
ich bin Anfang Dezember in der mündlichen Prüfung zur geprüften Betriebswirtin (IHK) durchgefallen.
Um Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis einzulegen, habe ich einen Anwalt beauftragt, welcher auf diesem Gebiet spezialisiert ist. Bisher habe ich für das Widerspruchsverfahren einen Vorschuss in Höhe von 500 Euro gezahlt. Eine Rechnung liegt vor.
Ich stelle mir nun die Frage, ob bzw. wo ich diese Kosten in der Steuererklärung angeben kann? Zählt das noch zu den Werbungskosten? Oder eher zu den außergewöhnlichen Belastungen?
Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße :-)
2 Antworten
Es gehört in die Werbungskosten, da ja auch Vorbereitung auf die Prüfung und die Prüfungsgebühren dorthin gehören.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Damit haben Sie mir weitergeholfen :-)
Hallo finanz12345,
ist das deine erste Ausbildung?
Wenn ja,
dann fallen diese Kosten nach der aktuellen Rechtsprechung leider unter die beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben.
Die Kosten für eine erste Ausbildung können nur bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 € pro Kalenderjahr steuerlich abgesetzt werden.
Zu dieser Rechtsfrage sind derzeit mehrere Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig: Az. VI R 8/12, VI R 2/12, VI R 61/11, VI R 2/13 und VIII R 49/11. Diese Verfahren sind durch einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht vom 17.7.2014 (Az. 2 BvL 24/14) vorerst ausgesetzt.
Die von dir genannten Anwaltskosten würden dann in diesen "Topf" fallen.
Wenn nein,
dann sind es Arbeitnehmer-Werbungskosten.
-------------------------------------
Bitte unbedingt daran denken,
dass alle Kosten immer in dem Steuerjahr (in der Einkommensteuererklärung) angegeben werden müssen in dem sie angefallen sind!
Wertstellungsdatum auf deinem Konto oder Zahldatum auf der Zahlquittung.
Das ist ganz wichtig bei Anzahlungen.
Das Rechnungsdatum ist nicht entscheidend.