Anwaltskosten für Widerspruchsverfahren gegen Prüfungsergebnis in Steuererklärung angeben?

2 Antworten

Es gehört in die Werbungskosten, da ja auch Vorbereitung auf die Prüfung und die Prüfungsgebühren dorthin gehören.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für Ihre Antwort. Damit haben Sie mir weitergeholfen :-)

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Hallo finanz12345,

ist das deine erste Ausbildung?

Wenn ja,
dann fallen diese Kosten nach der aktuellen Rechtsprechung leider unter die beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben.
Die Kosten für eine erste Ausbildung können nur bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 € pro Kalenderjahr steuerlich abgesetzt werden.

Zu dieser Rechtsfrage sind derzeit mehrere Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig: Az. VI R 8/12, VI R 2/12, VI R 61/11, VI R 2/13 und VIII R 49/11. Diese Verfahren sind durch einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht vom 17.7.2014 (Az. 2 BvL 24/14) vorerst ausgesetzt.
Die von dir genannten Anwaltskosten würden dann in diesen "Topf" fallen.

Wenn nein,
dann sind es Arbeitnehmer-Werbungskosten.

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Bitte unbedingt daran denken,
dass alle Kosten immer in dem Steuerjahr (in der Einkommensteuererklärung) angegeben werden müssen in dem sie angefallen sind!
Wertstellungsdatum auf deinem Konto oder Zahldatum auf der Zahlquittung.
Das ist ganz wichtig bei Anzahlungen.
Das Rechnungsdatum ist nicht entscheidend.