Name des Unternehmers auf Umsatzsteuer korrigieren?

Hallo alle zusammen,

mir wurde dieses Jahr mitgeteilt, dass ich als freiberuflicher Künstler (Kleingewerbe, Einzelunternehmer) im Hauptvordruck zur Umsatzsteuererklärung (2022) bei den Allgemeinen Angaben meinen eigenen persönlichen Namen eingeben muss unter "Name des Unternehmers". Andere Namen müssten sonst wohl im Handelsregister aufgenommen werden.

Leider war mir das zur Zeit meiner Tätigkeitsaufnahme nicht bewusst, sodass ich in der Ust. Erklärung (2021) versehentlich einen "Fantasienamen" für meine gestalterischen Tätigkeiten eingetragen habe (z.B. Studio XY). Das Finanzamt wurde über den Studionamen informiert, als sie mir damals die neue Steuernummer überreicht haben

Folgende Fragen wären nun:

  1. Muss und kann ich Ust. Erklärung von 2021 korrigieren und meinen tatsächlichen Namen eintragen?
  2. Welche Konsequenzen könnte das mit sich ziehen, wenn ich nun in der aktuellen Ust-Angabe 2022 meinen tatsächlichen Namen anwende anstatt der in der 2021, sodass das Finanzamt eine Diskrepanz in der Namensgebung merkt?

Alle anderen Angaben wie etwa die Einnahmen, den Status des Kleinunternehmens und Freiberufler sind nicht von der Korrektur betroffen.

Vielen Dank für euere Zeit und Unterstützung! Ich hoffe, dass mir jemand da etwas Licht ins dunkle bringen kann.

Freiberufler, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Fehler, Konsequenzen, Kleinunternehmerregelung, Korrektur, Umsatzsteuererklärung
Ist man als Katzensitter Kleinunternehmer, Kleingewerbe oder Minijobber?

Ich bin seit diesem Jahr Katzensitter über eine App, diese App überlässt die Steuerlichen Angelegenheiten pro Auftrag dem Katzensitter. Nun das ist das erste Mal dass ich sowas mache und habe keinen roten Faden was Steuern und Finanzen angeht.

Beim Finanzamt hab ich bei der Beratung angerufen und die meinten ich soll das als Kleinunternehmen anmelden.. Dabei verdiene ich nicht mal im Monat mehr als 500 Euro, manche Monate verdiene ich sogar gar nichts. Gilt das dann nicht als minijob? Da muss man doch gar keine Steuern zahlen soweit ich weiß? Warum muss ich mich direkt als Unternehmer anmelden?

Die Frau am Telefon meinte, dass ich einen Steuerberater dazuziehen sollte, da die mich nicht beratet. Ich hab grad gegoogled dass ein Steuer Berater 40-160 Euro kostet.. Woher soll ich das Geld denn kriegen jeden Monat? Wenn ich nicht mal 500 Euro im Monat kriege.. Die Krankenkasse würde dann auch Geld kosten da ich dann ja Kleinunternehmer wäre (ich bin gerade studentisch versichert), dann bleibt mir von den 500 ja nur 300 Euro übrig xD

Ich bin ehrlich gesagt überfordert und würde mich hier auf Tipps und Ratschläge freuen. Ich kenn mich wie gesagt null damit aus und google verwirrt mich nur noch mehr, weil es über Katzensitting und Steuern nicht viel Infos gibt. Ausser dass es eine Haushaltsnahe Dienstleistung ist.

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Minijob, Steuern
Vollzeit angestellter + Kleingewerbe anmelden?

Hallo zusammen,

Ich bin momentan als Vollzeitangestellter und möchte ich nebenbei ein Kleingewerbe gründen als Mediengestalter/Mediendienstleister.

Was ich meine Kunden angeboten kann:

  • Webdesign inklusive Webhosting und Websites Verwalten.
  • Grafikdesign z. B. Logo, Visitenkarten, Flyer, Poster, Broschüre usw.
  • Fotografie: Produktfotografie, Portrait, Hochzeiten.

Nun ich habe paar Fragen bei Gewerbe-Anmeldung Formular:

  1. Rechtsform: Ich habe kein Mitarbeiter (also arbeite ich alleine) in Rechtsform soll ich Einzelunternehmen schreiben?
  2. Name des Geschäfts: Als Einzelunternehmen kann ich Firmenname z. B. „Lutus Medien Services“ statt mein Name schreiben?
  3. Was sollte ich genau bei „Angemeldete Tätigkeit“ schreiben?
  4. Einkommensteuer: (Ich habe das in Internet gelesen) Wann Einkommensteuer zahlen Kleingewerbe? Zumindest die Einkommensteuer musst du auch als Unternehmer eines Kleingewerbes in jedem Fall einreichen und evtl. bezahlen, sofern dein Einkommen 9.984 Euro im Jahr übersteigt.

Meine Frage: Ist das bedeutet, wenn ich von meinem Kleingewerbe bis 9.984 Euro im Jahr verdient habe, ist steuerfrei? Oder Einkommensteuer bedeutet Meine Kleingewerbe + was ich von meinem Job als Angestellter zusammen gerechnet?

Haben Sie irgendwelche Empfehlungen oder worauf sollte ich achten?

Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Helfe und Zeit!

Vania

einkommensteuer, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebentätigkeit, Einzelunternehmen, Nebengewerbe
Kleingewerbe für Fitnesstrainer und Werkstudententätigkeit gleichzeitig?

Hallo alle,

ich habe mit Januar 2023 mein eigenes Kleingewerbe gegründet, damit ich Kurse im Fitnessstudio/VHS/andere anbieten kann. Zu dem bin ich im Masterstudium und dazu arbeite ich als Werkstudentin seit Februar.

Meine Einnahmen von den Kursen werden ca. 1500-2000 Euro dieses Jahr sein, das Einkommen vom Werkstudentenjob weiß ich nicht genau, da ich im Herbst mit Studium (hoffentlich) fertig bin, und es geht Richtung Vollzeitjob.

Bis jetzt weiß ich, dass der Umsatz vom Gewerbe niedrig ist, und nach Klausel 19, muss ich keine Umsatzsteuer ausstellen.

Dazu kommen noch Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Einkommensteuer wird auf alle Einnahmen gerechnet, also Werkstudent+Kleingewerbe, oder? Bis 10.908 Euro muss ich keine Einkommensteuer zahlen, da ich vllt drüber komme, gilt das für beide Tätigkeiten.

Und bei Gewerbesteuer gibt es den Freibetrag 24.500 Euro, also liege mit meinen Einnahmen deutlich niedriger.

Und dann zu den Fragen:

  1. Frage: mache ich Denkfehler irgendwo?
  2. Wegen Buchhaltung, ist es genug, dass ich nur digital meine EÜR (mit Excel), Rechnungen und Belege erfasse?
  3. Welche Erklärungen wann muss ich abgeben und passiert alles über Elster?
  4. Was kann ich als Ausgaben denn nutzen? Der Kurs ist eigentlich Zumba und dafür braucht man Lizens. Damit man Instruktor bleibt, kostet das ca. 40 Euro pro Monat. Könnte ich das als Ausgabe eingeben? Können auch Sportkleidung und Tanzschuhen dazu gerechnet werden?
  5. Gibt es etwas wichtiges, dass ich komplett verpasse? Derzeit kann ich mir den Steuerberater nicht leisten, Werkstudentenjob zahlt mir das Essen und Wohnen, Zumba die Krankenversicherung (muss extra 120 Euro zahlen, da ich auslÄndische Studentin bin). Ich werde das irgendwann im Laufe des Jahres machen, wenn was bleibt.

Vielen Dank Euch!

Finanzamt, Kleingewerbe, Steuern, Werkstudent
Kleinunternehmerregelung-Grenze - nicht steuerbare Umsätze?

Guten Tag,

Ich bin ein Kleinunternehmer mit ausschließlich amerikanischen Umsätzen von einem amerikanischen Unternehmen (bin IT QA Tester Freelancer im Homeoffice), da ich nur wenig Ausgaben habe und mir die Einfachheit schätze, deshalb habe ich die Regelung gewählt. Ich hätte das unten ausgeführte Frage, da ich wissen muss ob ich nun die Umsatzsteuervoranerklärung machen muss (falls es doch nicht stimmt und ich nun kein Kleinunternehmer mehr bin) oder ob alles bleibt so wie es war.

Meine Frage wäre folgende - ich habe im 2022 die 22.000€-Grenze Umsatz überschritten, doch ich habe nun im Internet gelesen dass nur die Umsätze die laut dem Umsatzsteuergesetz steuerbar sind, zu der Grenze überhaupt dazu zählen. Nach meinem Wissen ist bei meinen Umsätzen (da es amerikanische Umsätze sind), ist der Leistungsort USA und es sind laut dem Umsatzsteuergesetz die „nicht steuerbare Umsätze“, demnach würden diese nicht zu der Kleinunternehmergrenze zählen und ich dürfte immer noch Kleinunternehmer bleiben? Stimmt dass das die nicht steuerbare Umsätze nicht dazuzählen?

Wenn ja, hätte ich noch eine Frage - wie wird der Finanzamt bei der Steuererklärung wissen dass trotz dass meine Einnahmen höher als 22k waren, die Kleinunternehnerregelung erhalten bleibt, reicht da dass ich sie wie üblich „als nicht steuerbare Umsätze“ durch Eingabe in der Zeile 11 UND 12 in der Einkommenssteuererklärung definiere sowie in der Umsatzsteuererklärung als „nicht steuerbare Umsätze, Leistungsort nicht im Inland“?

vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung
Sammlungsverkauf via ebay: Was passiert bei Einstufung als "gewerblich"?

Ich habe eine vielfältige Sammlung, die v.a. Münzen (v.a. Silber), aber auch Mineralien und Fossilien umfasst.

Ich möchte große Teile davon bei ebay verkaufen.

Es handelt sich um Gegenstände, die meist einen Wert von mehreren hundert Euro haben. Manchmal auch "nur" hundert oder selten auch mal im niedrigen vierstelligen Bereich.

Es sind großteils Gegenstände, die vor mehreren Jahren gekauft wurden, maximal vor 10 bis vor ca. 1,5 Jahren. Im Schnitt würde ich sagen vor 3-4 Jahren, keiner innerhalb des letzten Jahres (ich würde eh keine Gegenstände innerhalb der Einjahresfrist verkaufen, da es zu steuerpflichtigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften kommen könnte).

Diese Arten von Gegenständen erfahren über die Jahre meist eine Wertsteigerung infolge von Sammlerwert. Selten gibt es auch eine Wertminderung, z.B. durch „Materialverfall“.

Ich gehe davon aus, dass ich pro Monat ungefähr 2 Gegenstände (bzw. Münzrollen) verkaufen würde. Ich schätze, dass dafür im Schnitt grob 1000 € pro Monat gezahlt werden würden.

Ich habe gelesen, dass die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Verkaufen „fließend“ sind. Ich weiß auch, dass nach dem neuen Plattformtransparenzgesetz ebay und andere Plattformen bei über 30 Verkäufen oder über 2000 € Volumen pro Jahr verpflichtet sind, eine Meldung an die Steuerbehörden zu machen. Dies bedeutet aber keine Steuerpflicht!

Ich würde zwar unter den 30 Verkäufen bleiben, die Grenze von 2000 € aber deutlich überschreiten. Meiner Recherche nach müsste ich die Sammlungsteile aber im privaten Rahmen steuerfrei verkaufen dürfen. Wenn bei Überschreitung der 2000 € von Seiten des Amtes „genauer hingeschaut“ werden sollte, dürfte dennoch keine gewerbliche Einstufung erfolgen (alles aus einer über sehr lange Zeit aufgebauten, wesentlich größeren Privatsammlung, große Zeiträume, nicht zu viele Verkäufe, keine „Neuware“, privater Vermögensbereich…).

Da die Grenzen aber fließend sind und evtl. zusammen mit dem neuen Plattformtransparenzgesetz auch eine andere Auslegung und Handhabung in der Praxis ins Haus stehen könnte (evtl. werden mehr Menschen, die etwas verkaufen, als „gewerblich“ eingestuft…), habe ich Fragen dazu, was die Konsequenzen wären, wenn man DOCH als gewerblich eingestuft wird.

Die Grenze von 22.000 Verkaufsvolumen pro Jahr würde ich definitiv nicht überschreiten, eine Umsatzsteuer (auch Gewerbesteuer) würde also selbst bei Einstufung als gewerblich nicht anfallen.

Wenn man rückwirkend als gewerblich eingestuft wird, müssten „Gewinne“ wohl versteuert werden müssen. Das heißt, die Gegenstände müssten rückwirkend als Privateinlage gebucht zum Teilwert werden. Da dieser bei Anschaffung vor über drei Jahren aber den gegenwärtigen Handelspreisen entspricht, würde allenfalls ein sehr kleiner Gewinn anfallen.

Gäbe es außer der nachträglichen Besteuerung irgendwelche anderen Konsequenzen?

Könnte sonst irgendetwas passieren, dass ich gerade nicht bedenke?

Gewerbe, Kleingewerbe, Steuern, Vermögen
Veredeln von Stoffen als Dienstleistung, Markenrechtsverletzung?

Hallo,

mal angenommen: Ich kaufe eine Stoff als Handwerksmaterial von Firma X, dieser Stoff ist frei verkäuflich für eigene DIY Projekte und bildet auf diesem Stoff den Markennamen ab.

Mal ganz blöd vereinfacht ich kaufe einen Stoff der den Markennamen Nike abbildet und möchte mir daraus einen Kissenbezug nähen.

Ich kaufe also 4m x 1m von diesem Stoff verarbeite ihn für meinen Eigengebrauch und stelle daraus meinen imaginären Kissenbezug her. Nachdem mein Kissenbezug fertig ist, stelle ich fest, dass der Stoff theoretisch für 3 weitere Kissenbezüge reichen würde.

Auf dem imaginären Internetmarkt bieten bereits hunderte Hersteller über bekannte Plattformen in der EU, aber auch auf anderen Kontinenten, diese Kissenbezüge fertig als Universalpassform an, in nehmen wir mal 80cmx80cm, da mein imaginäres Kissen aber die sonderlichen Maße von 43,5cm x 93,7cm hat, stelle ich mir meine Bezüge einfach selber her zum Eigengebrauch.

Der Markt für diese spezielle Maße von Kissenbezügen ist ungesättigt, also plane ich per Kleingewerbe Kissenbezüge für diese und andere sonderliche Kissen herzustellen.

Natürlich ist das erwerben dieser Lizenz der direkteste Weg um diese Kissenbezüge die z.B. "Nike" als Markennamen abbilden gewerblich verkaufen zu dürfen, aber auch extrem kostspielig.

Ich plane mit meinen Kissenbezügen etwas dazu zuverdienen und mein Hobby, das Schneidern, lukrativ einsetzen zu können. Ich habe eine andere beantwortete Frage auf der Partnerseite gelesen, da wurde das Beispiel mit einem Becher illustriert:

Angenommen ich kaufe einen Becher von Firma X, bemale ihn selber, veredele ihn und verkaufe ihn weiter wäre das eine Markenrechtsverletzung. Verkaufst du die eigentliche Dienstleistung also das bemalen des Bechers, gibt es keine Probleme mit dem Marken- oder Urheberrecht.

Ist das so korrekt?

Also auf meine Situation:

Beispiel 1: Ich kaufe Nike-Stoff, nähe mein Kissenbezug und verkaufe meinen fertigen Kissenbezug über einen eigenen Online-Shop ist das Markenrechtsverletzung. -"Nike Kissenbezug 43,5cm x 93,7cm"

Beispiel 2: Ich kaufe Nike-Stoff, nähe mein Kissenbezug und verkaufe die eigentliche Dienstleistung über einen eigenen Online-Shop, verschicke aber genau das selbe wie in Beispiel 1, ist das erlaubt? -"Kissenbezug aus Nike-Stoff 43,5cm x 93,7cm handgenäht - Einzelstück"

Was für weitere Möglichkeiten habe ich meine speziellen Kissenbezüge aus Nike Stoff zu vertreiben ohne in ein Fettnäpfchen zu treten?

Das alles ist natürlich obligatorisch, auf mein realistischen Fall angewendet müsste man aber davon ausgehen, dass Nike ein Hersteller in der allgemeinen Polstermöbelindustrie ist, aber eigentlich selber keine Kissenbezüge herstellt. Die bereits angebotenen Kissenbezüge sind also auch Dritte die dieses Produkt vertreiben.

Hergestellt werden meine "Kissenbezüge" auf Nachfrage bzw. in Kleinstserien auf Vorrat (< 5 Stk.).

Ich hoffe hier auf Erfahrungswerte, sollte es soweit kommen konsultiere ich natürlich ein Anwalt in Sachen Marken- und Patentrecht.

Kleingewerbe, Unternehmen, Urheberrecht, Dienstleistung, markenrecht
Kleingewerbe / Kleinunternehmen für An- und Verkauf von Konsolen?

Hallo,

ich möchte in naher Zukunft ein Kleingewerbe / Kleinunternehmen gründen, was ich nebenberuflich beitreiben möchte.

Dabei möchte ich Spielkonsolen (PlayStation 5) kaufen und diese dann an andere Gewerbebetreibende (Ankaufsportale) als Kleinunternehmer / Kleingewerbebetreibender verkaufen.

Ich habe mich zwar mit der Thematik ein wenig auseinandergesetzt, allerdings bin ich immer noch komplett verwirrt und weiß nicht, was Sache ist, was man alles beachten muss und wie man genau vorgehen muss (außer, dass man bei der zuständigen Behörde den Antrag stellen muss).

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Sorry, falls es "einfache, dumme" Fragen sind, aber ich bin irgendwie komplett durcheinander und habe keinen Plan. Ich möchte mal kurz paar Worte zur Art und Weise tätigen, wie ich so geplant habe:

Wie erwähnt: Ich möchte PlayStation 5 Konsolen kaufen und diese dann an andere Gewerbebetreibende, evtl. auch an Privatpersonen (aber nur vielleicht, da bin ich mir noch nicht so ganz sicher) verkaufen. Der tatsächliche Gewinn pro verkaufter Ware / Konsole beträgt maximal 150€ - mal auch etwas weniger, je nach Preis. Der Gewinn wird die 22k-Grenze nicht überschreiten.

Es werden auch zusätzliche Kosten für das Kleingewerbe / Kleinunternehmen auf mich zukommen: Verpackungsmaterial, Klebeband etc. pp., um die Ware zu verschicken.

Die Konsolen werden sowohl von deutschen Märkten als auch von ausländischen Märkten gekauft und anschließend an deutsche Gewerbebetreibende (Ankaufsportale) verkauft, so zumindest der Plan.

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Sollte ich bei meinem Geschäftsmodell von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch nehmen? Oder es bei einem Kleinunternehmen sein lassen?

Kann man für die Ausgaben (Kauf der Konsolen, Verpackungsmaterial etc. pp.) die 19%-Steuer absetzen lassen? Habe ich dadurch Vor- oder Nachteile bei einer Gewinnspanne von unter 22k pro Jahr?

Gibt es irgendwas zu beachten, wenn man von einem ausländischen Shop (EU) etwas kauft und es hier verkauft? Wie sieht es mit Käufen aus Großbritannien aus, die man wiederum hier verkauft?

Muss jede Rechnung des Kaufs und des Verkaufs "gesammelt" werden?

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Danke für eure Antworten und ich hoffe, dass es nicht allzu dumme Fragen waren. Verzeiht mir meine Ungewissheit, habe wirklich keinen Plan was ich alles beachten muss.

Finanzamt, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Steuern
Einnahmen aus Kuratorentätigkeit/Feedbacker?

Guten Tag zusammen,

ich habe etwas spezielle Fragen bzw. Fragen, die hier in diesem Zusammenhang noch nicht beantwortet wurden und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Ich hole mal etwas weiter aus, da die Fragen etwas Hintergrundwissen benötigen.

Seit einiger Zeit gibt es im Internet für Musiker/Bands die Möglichkeit ihre Musik/Songs auf Plattformen einzureichen, um dann Feedback zu erhalten. Im besten Fall gefällt der Song und der "Kurator" (auf den Plattformen so genannt; gemeint: der, der Feedback für den Song gibt) nimmt das Lied auch in seiner Spotify Playlist auf bzw. postet Content über Instagram und Co.

Hierbei geben die Musiker/Bands pro eingereichtem Song Geld an die Plattform. Der Feedbacker/Kurator bekommt für jedes angehörte Lied bzw. für jedes Feedback eine gewisse Vergütung (von 0,50€ bis 4€ je nach Reichweite und Qualität des Kurators). So sind hier im Monat Vergütungen zwischen 300€ - 1500€ möglich.

Die Platzhirsche und üblichen Plattformen sind hier Submithub.com, Soundcamps.com, Groover.co, Playlistpush.com.

 

Nun zu meinen Fragen dazu:

1. Stellen die Vergütungen des Kurators/Feedbackers eine klassische Einnahme dar, die in der Steuererklärung angegeben werden muss?

2. Falls ja, wäre es möglich und auch sinnvoll hier ein Gewerbe oder auch Kleingewerbe anzumelden um Steuern zu sparen? 

3. Wäre es möglich hier unter den Begriff des Freiberuflers zu fallen?

4. Was wäre hier allgemein die einfachste und sinnvollste Möglichkeit die Nebentätigkeit und die Steuerabführung unter einen Hut zu bekommen? (wenn möglich natürlich unter der Voraussetzung so wenig wie möglich an Steuern abführen zu müssen)

Vielen Dank für eure Unterstützung, Antworten und Meinungen. Ich bin für jede Hilfe dankbar, da ich mich hier wirklich gar nicht auskenne. 

Einen schönen Tag euch!

Kleingewerbe, musik, Steuern, freiberufliche Tätigkeit

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