Rechnung, Steuernummer & Steuer ID?

2 Antworten

Am Thema vorbei - hier ist Finanzfrage.

Was Du auf Deine Rechnungen schreibst ist egal.

§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG lässt nur zwei Alternativen für die Angabe zu:

  • die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder
  • die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
SteuerID übergangsweise auf die Rechnungen ... In wiefern ist das legitim?

Gar nicht. Deine Steueridentifikationsnummer ist die elfstellige Ziffernfolge auf der Grundlage des § 139b AO. Die ist aber von § 14 Abs. 4 UStG nicht gemeint.

Gemeint ist vielmehr die Steuernummer (eine Ziffernfolge, deren Zusammenstellung und Zifferanzahl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist; die aber stets von 1 bis 2 Schrägstrichen unterbrochen wird), die im Gesetz nicht geregelt ist, oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer i. S. d. § 27a UStG (eine neunstellige Ziffernfolge, der die Buchstabenkombination DE vorangestellt ist).

Du kannst also allenfalls deine persönliche Steuernummer (die mit den Schrägstrichen!) angeben, denn im UStG ist nicht ausdrücklich verlangt, dass diese vom Finanzamt extra für Umsatzsteuerzwecke vergeben sein muss.

Alternativ kannst du auch gar nichts angeben und den Rechnungsempfängern mitteilen, dass du die fehlende Nummer nachreichst, sobald sie dir vorliegt. Das musst du dann aber auch unbedingt machen, wenn es soweit ist, anderenfalls machst du dich gegenüber deinen Kunden schadenersatzpflichtig, weil die aus deinen unvollständigen Rechnungen ja keinen Vorsteuerabzug haben.