Bitte können das erklären?

2 Antworten

Du müsstest jetzt also nochmals Deine Bank beauftragen, den noch offenen Betrag von 139,96 Euro direkt an die Finanzverwaltung von Deinem Konto zu überweisen (unter Angabe des Geschäftszeichens und dem Stichwort Drittschulderzahlung).

Wenn Du das nicht beauftragst, darf die Bank die Überweisung erst in einigen Wochen ausführen.

Dann wird das Konto wieder freigegeben.

Und in Zukunft etwas besser aufpassen, dass die Umsatzsteuer auch pünktlich abgeführt wird. Du siehst ja, wie schnell das ernste Konsequenzen nach sich zieht, wenn das nicht klappt.

Wenn bei der Bank gepfändet wurde und genügend Geld vorhanden wäre, hätte sich die Bank bei ihm gemeldet.

Beides wissen wir nicht.

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Du musst nichts machen ´- die Restschuld steht geschrieben.