Darf das Finanzamt das?

4 Antworten

Sie standen einmal vor meiner Tür, aber ich war nicht zu Hause.

Also ohne Hintergrund kann man sowas natürlich nicht beantworten. Haben sie eine Umsatzsteuernachschau gemacht? War die Steuerfahndung da? Waren es vielleicht Betrüger, die sich für das Finanzamt ausgeben?

Was soll man denn hier antworten?

Seltsame Frage. Im Endeffekt ist es egal, ob dich jemand angeschwärzt hat oder nicht (ja, das Finanzamt erhält auch Hinweise von dritten), wenn genug Details vorliegen, um dich verdächtig zu machen, schicken sie natürlich die Steuerfahndung raus und natürlich dürfen sie in deine Unterlagen gucken, das gehört zu ihren Kompetenzen und ist so festgelegt.

Siehe hier: https://www.gkanzlei.de/blog/die-steuerfahndung-was-darf-sie-und-wann-wird-sie-aktiv/

Es fehlt wie fast immer derzeit die Finanzfrage.

Einen Hintergrund verweigerst Du auch.

War die Steuerfahnung bei Dir?

Wenn ja - es besteht begründeter Verdacht und dem ist nachzugehen.

Wenn Du Dich korrekt verhalten hast, dann hast Du ja keine Folgen zu befürchten.

Anomaliaaa 
Fragesteller
 03.02.2020, 13:49

sorry, ich dachte das FINANZamt hat was mit Finanzen zu tun. Einen Hintergrund gibt es halt nicht, deshalb wunder ich ich mich ja selber! Sie standen einmal vor meiner Tür, aber ich war nicht zu Hause. Und ich sag ja auch, dass ich damit kein Problem habe, mich aber frage, ob sie das so einfach dürfen oder ob ich erstmal nach dem Grund fragen und verweigern darf.

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correct  03.02.2020, 13:53
@Anomaliaaa

Der Bäcker hat auch was mit Finanzen zu tun.

Der Rest ist beantwortet.

Fragst Du die Polizei ob sie das darf, wenn sie Dich anhält?

Nein - genauso ist es mit der "Finanzpolizei".

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blackleather  03.02.2020, 17:04
@Anomaliaaa

So, wie du es beschreibst, ist die Sache jedenfalls nicht plausibel.

Wenn es deine HAUStür war, kann es jedenfalls nicht um eine Lohnsteuer- oder Umsatzsteuernachschau gegangen sein.

Wenn es eine steuerliche Außenprüfung werden sollte, wäre die monatelang vorher angekündigt worden und hätte ebenfalls kaum bei dir zu Hause stattgefunden.

Einfach mal so aus Neugier in deine Wohnung gucken kommen, würde kein Finanzamt machen. Dafür haben die weder Zeit noch Leute.

Wenn es die Steuerfahndung war, wären die auch zum Gucken reingekommen, wenn du nicht zu Hause gewesen wärst.

Du solltest vielleicht mal bekanntgeben, woher du überhaupt von dem "Besuch" erfahren hast und ob diese Nachricht mit weiteren Informationen diesbezüglich verbunden wurde.

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Ganz abgesehen davon, ob nun Steuern hinterzogen wurden oder ein Verdacht dafür besteht, ob Dein "Onkel die irgendwie auf mich angesetzt hat" - ganz allgemein für alle Steuerpflichtigen gilt § 90 AO:

"Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls."

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__90.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung