Gewerbeausübung vor steuerlichen Erfassung?

1 Antwort

Das Gewerbe ist natürlich zum Zeitpunkt der Aufnahme anzumelden. Wenn das jemandem auffällt, könnte ein Bußgeld verhängt werden. Du kannst das natürlich auch noch nachmelden. Verpflichtet wärest Du dazu.

Dem Finanzamt wird das allerdings wohl egal sein, solange Du alle Einkünfte angibst.