Finanzamt – die neusten Beiträge

Volle Erwerbsminderung gescheiterte Arbeitsversuch 2,5 Std 3x Woche Überwachung DRV

Ich sitze in der Zwickmühle: nach einem Arbeitsversuch 2012 hab ich Angst vor der DRV bekommen, der damalige Arbeitgeber wurde mit Formularen belästigt und erfuhr damit indirekt über meinen Zustand.Ich selbst mußte wieder Papiere ausfüllen über Arztbesuche und Krankheitsverlauf, was mir durch meine ERkrakung mit Desorientierung und Unstrukturierheit schwer fällt. Bei einer REnte von 760 E würd ich gern eine freiberufliche Tätigkeit im Sportbereich ausüben 2Std 2x Woche. Das tut auch meinem Körper gut ! Durch die vorherige Erfahrung bin ich gelähmt, weil ich nicht will, daß der Arbeitgeber wieder durch Formularen der DRV etwas über meine Erkrankung-Zustand erfährt ! Hab ich nicht das Recht davor geschützt zu werden, weil es dasKlima unnötig belastet ? Kann durch ein Attest von meinem Neurologen die Situation abgeändert werden, daß ich diese Hobby-Job Stelle ohne Stress ausführen kann.Meine genauen Diagnosen kenn ich nicht, eine physische Erkrakung mit versch. Auswirkungen. Oder kann ich die Meldung umgehen, wenn die 400 E Dazuverdienstgrenze + Einkommenssteuergrenze nicht überschritten wird. Oder wird bei der Betrieblichen Steuerprüfung des Fitnessstudios, die freiberufl.Rechnung nach §19 (1),die ich ausstellen müßte überprüft und an die RV gemeldet ? Ich weiss viele Fragen, weil ich keine Ahnung habe, und lieber hier anonym Frage als die DRV, die mich geschockt hat.

Rentenversicherung, Finanzamt

Vorwurf der Scheinselbständigkeit durch Finanzamt. Was nun?

Hallo zusammen,

ich war bis Dezember letzten Jahres selbstständig. Zur Zeit befinde ich mich in einer Umschulung. Bei einem meiner Auftraggeber wurde einen Steuerprüfung durchgeführt. Nun wird mir für die Jahre 2008-2010 eine Scheinselbständigkeit vorgeworfen und das Finanzamt hat mir nun die Möglichkeit gegeben, Werbungskosten für diese Jahre geltend zu machen. Dieses habe ich mittlerweile auch gemacht. Doch es bestehen von meiner Seite noch weitere offene Fragen. Leider weiß ich nicht wo man fachmännische Hilfe bekommen kann. Einen Anwalt kann ich mir zur Zeit nicht leisten. Worum es mir hauptsächlich geht:

  • Gibt es Anlaufstellen bei denen man sich informieren kann , Arbeitsamt etc?
  • Wie schaut es mit der Umsatzsteuer aus, die ich an das Finanzamt gezahlt habe? Kann ich mir die wieder zurückholen? Dann müsste ich diese aber doch 1 zu 1 an den Arbeitgeber zurückzahlen, oder?
  • Bekomme ich die Versicherungsbeiträge zu der Krankenversicherung erstattet, muss ich das beantragen?
  • Ich war nach der Selbstständigkeit ein viertel Jahr arbeistlos. Ich habe ALG2 bezogen, da ich selber nicht Arbeitslosenversicherung gezahlt habe. Das würde sich ja dann auch ändern zu ALG1, oder?
  • Habe ich dann jetzt eigentlich noch Urlaubsanspruch für die Jahre 2008-2010 bei dem Arbeitgeber

Bin für jede Antwort dankbar! Auch wenn vielleicht nur einer meiner Fragen beantwortet werden kann!

Vielen Dank und Grüße

Finanzamt, Selbstständigkeit, Sozialabgaben, Sozialversicherung

Firmenwagen möglich ?

Hallo zusammen,

Ich bin derzeit dabei mich nach einem Auto umzuschauen, und frage mich, ob ich eine meiner Selbständigkeiten irgendwie steuerlich nutzbar machen könnte - sprich ob ein Firmenwagen in meiner Situation möglich wäre:

Ich bin hauptberuflich Angestellter woher ich auch mein Haupteinkommen beziehe.

Zudem bin ich mit einer zweiter Person geschäftsführender Gesellschaftter einer UG.Ich bin dort also angestellt und beziehe ein Gehalt. Die UG macht jährlich ca. 35.000 EUR Umsatz bei einem Gewinn von ca. 18.000 EUR. Leider ist ein reines Onlinegeschäft ohne Kundenkontakt - der Firmensitz läuft zudem auf meine Heimadresse, was es bzgl. Firmenwagen evtl. schwer machen dürfte...

Weiter betreibe ich noch ein Einzelunternehmen, das ebenfalls nur Softwaredienstleistungen anbietet und keinen Kundenkontakt hat (und ebenfalls auf meine Heimadresse läuft). Das Enzelunternehmen schleicht sich aber im Moment aus -> Umsatz und Gewinn sind jährlich nur noch im 4stelligen Bereich und ich wollte es ohnehin in Kürze abmelden.

Mit dem Einzelunternehmen sehe ich für meine Frage eher schwarz und habe es nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Folgende Fragen stellen sich mir nun:

1.) Bekomme ich einen Geschäftswagen für die UG überhaupt durch, wenn dieser fast ausschließlich privat genutzt würde (kein Kundenkontakt) ?

2.) Falls ja, könnte ich das Ganze über die 1% Regelung durchbekommen ? Mit Fahrtenbuch hätte ich vermutlich nur für den Kaufpreis einen Vorteil, da die Nutzung ja fast ausschließlich privat wäre.

3.) Wir planen aus diversen Gründen in Kürze die Gründung einer "Zweitniederlassung" im Haus meines Kollegen. Hierdurch würden einige Fahrten zwischen unseren Wohnorten zu Besprechungen etc. anfallen, wodurch ich auf ca. 30% geschäftliche Nutzung kommen würde. Würde es das vereinfachen ?

4.) Die UG hat vergleichsweise wenig Eigenkapital, da wir Gewinne zu einem Großteil als Gehälter auszahlen. Ich wollte mir ein Auto für ca. 15.000 kaufen (gebraucht), was die UG nahe an die Insolvenz bringen würde ;-) Wie könnte sowas trotzdem funktionieren ? Eine Möglichkeit wäre ja, dass ich der UG ein Darlehen gebe, um das nötige Kleingeld für den Autokauf zu haben. Dumm nur, wenn ich das Auto selbst finanzieren muss, oder ? Dabei hätte ich ja die schlechten Konditionen wie MwSt. etc., die ich mir ja ersparen wollte.

Ich bin für jede Meinung dankbar...

PS: Ich will das Finanzamt nicht austricksen - aber ich möchte die bestehenden Möglichkeiten einfach nutzen :-)

Finanzamt, Recht, Steuern, Steuerrecht, Fahrtenbuch, Firmenwagen

Fehler in Einkommensteuerbescheid 2011

Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem Finanzamt und bräuchte deswegen dringend Hilfe.

1) Erstens habe ich den Einkommensteuerbescheid per Post nicht erhalten, sondern nur die 1.Mahnung eine Nachzahlung zu leisten. Was muß ich jetzt am besten tun?

2) Die erhaltene Lohnsteuer-Nachzahlung für 2011 ist völlig außerhalb meiner Vorstellungskraft und kann nicht stimmen. Falls ich einen Fehler bei meiner Steuererkärung gemacht habe (oder das Finanzamt etwas falsch berechnet hat), wie kann ich das jetzt wieder korrigieren?

Ich habe im Kalenderjahr verdient:

29.209.- Euro Bruttoarbeitslohn

2.264.- Euro Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung

618.- Euro Lohnersatzleistung (Arbeitslosengeld)

Laut meiner Steuersoftware muss ich 220,60.- Euro nachzahlen. Das wohl vorallem wegen den Zusatzeinnahmen aus Vermietung u. Verpachtung. In der Nachzahlung ist aber noch nicht berücksichtigt, dass ich dafür vierteljährliche Vorauszahlungen geleistet habe, die höher sind als die 220.- Euro. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass ich überhaupt nichts nachzahlen muss.

Jetzt der Hammer: Das Finanzamt fordert von mir eine Lohnsteuer-Nachzahlung von 1813.- Euro!

Als ich persönlich zur Sprechstunde beim Finanzamt erschienen bin, hat der "Mitarbeiter" dort mir irgendwelche Schlagworte an den Kopf geworfen, z.B. "Progressionsvorbehalt" oder "Gewinn aus Vermietung und Verpachtung". Im Nachhinein ist mir natürlich klar, dass er mich nur abwimmeln wollte und verhindern wollte, dass das Finanzamt den Fehler zu ihren Gunsten korrigiert.

Der Progressionsvorbehalt, der sich durch die 618.- Euro Arbeitslosengeld ergibt ist natürlich da, aber er beträgt für das ganze Jahr nur 77.- Euro, nicht 1813.- Euro! Wie gesagt sind auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht die Ursache, da diese ja insgesamt nur knapp über 2000.- Euro liegen und dafür außerdem schon einige hundert Euro Vorauszahlungen geleistet wurden.

Was kann ich tun, damit ich diese irrsinige Nachzahlung nicht zahlen muss? Sei es, weil ich einen fehlerhafte Angabe gemacht habe bei meiner Einkommenerklärung oder weil das Finanzamt etwas nicht richtig berechnet hat. Außerdem habe ich den Steuerbescheid nicht auf dem die Nachzahlung ausgewiesen ist, sondern nur die 1.Mahung mit Überweisungsträger.

Ich habe jetzt einen Brief ans Finanzamt geschickt in der ich erkläre den Bescheid nicht erhalten zu habe und (vorsichtshalber) Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlege (leider ohne Rückschein)

Ich sehe keinen Sinn darin nochmal aufs Finanzamt zu gehen, da die Mitarbeiter dort darauf trainiert zu sein scheinen einen zu hinters Licht zu führen. Der Mitarbeiter dort braucht ja nur auf seinen PC-Bildschirm schauen und kann dann kontrollieren, was die Ursache der horrenden Nachzahlung ist, damit man den Fehler beheben kann. Stattdessen schiebt er irgendwelche offensichtlichen Falschaussagen vor, damit ich die Nachzahlung nicht korrigieren kann. Danke für Hilfe und Infos!

einkommensteuer, Finanzamt, Nachzahlung, steuerbescheid, Progressionsvorbehalt

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