Antrag auf Steuerklassenwechsel für Januar 2020 möglich?

1 Antwort

Ein Antrag auf Wechsel ist einmal pro Kalenderjahr möglich, also der nächste ab dem 1.1.2020, der sich dann zum Februar auswirkt.

39 Abs. 6 Satz 3 EStG.

Es gibt auch Ausnahmen, z.B. Arbeitslosigkeit desjenigen, der die III hat. Bevorstehendes Elterngeld gehört aber nicht zu den Ausnahmen.