Miete in Neubau - Verzögerungen?

Hallo, ich ziehe am 01.05.2020 in eine Neubauwohnung um.

Das Gebäude befindet sich nach meinen Angaben in den letzten Schritten vor der Fertigstellung. Mein letzter Besuch war im Dezember 2019.

Den Mietvertrag habe ich bereits unterzeichnet.

Er besagt im 2. juristischen Paragrahp:

________________  

§ 2 Mietzeit

1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2020.

2. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die frist für die ordentliche Kündigung beggint fruhestens ab dem §2 (1) genannten Mietbeginn.

3. Das Recht zur ausserordentlichen, fristlosen Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mieträume nach ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhaltnis nicht als verlangert § 545 BGB findet keine Anwendung.

________________

Wie erwartet, muss ich dem Vermieter meiner derzeitigen Mietwohnung meine 3-monatige Kündigungsfrist einräumen.

Ich habe von vielen Verzögerungen in ähnlichen Situationen gehört, in denen neue Gebäude die Übergabe um bis zu 6 Monate oder mehr verzögern können.

Ich habe gelesen, dass ich bei einer Verzögerung bei der Übergabe der Wohnung eine Entschädigung erhalten kann, d.h. eine 100%ige Reduzierung der Mietzahlung, und der Vermieter muss mir eine ähnliche vorübergehende Unterkunft zur Verfügung stellen.

Meine Frage lautet:

Reicht der in meinem Vertrag angegebene Absatz aus, um rechtlich geschützt zu sein, oder sollte ich ein Dokument anfordern, aus dem hervorgeht, dass die neue vermieter dafür verantwortlich sind, mir im Falle einer Verzögerung eine ähnliche Unterkunft zu finden?

Miete, Mietrecht
Kann Wohnrecht gerichtlich entzogen werden?

Hallo!

Ich habe ein großes Problem.

Als mein Exmann und ich noch verheiratet waren hat er für die Familie ein Haus gekauft. Die Verträge liefen alle auf ihn und er war als Alleineigentümer im Grundbuch und auch in den Kreditverträgen eingetragen.

2014 hat er mir das Haus überschrieben und sich verbindlich für die Zweizimmerwohnung im Anbau ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht eintragen lassen. Mittlerweile bin ich dort weggezogen und hatte das Haupthaus jetzt schon inzwischen zweimal vermietet gehabt aber leider jedesmal Pech mit den Mietern.

Jetzt war ich wieder dort mein Exmann war nicht da und ich habe heimlich seine Wohnung betreten, da ich ja einen Zweitschlüssel habe. Ich dachte mich hauts rückwärts wieder raus. Eine richtige Messi Wohnung, dort liegen Klamotten überall verstreut, leere Bierflaschen und Verpackungen vor den Bierflaschen, Geschirr Pfannen Töpfe nicht abgespült einfach irgendwo stehen lassen, aus dem Kühlschrank wuchern schon die Zwiebeln raus, die Wohnung stinkt erbärmlich. Lebensmittel, schimmelige stehen überall rum. Die Rollos sind alle zu, es wird nicht gelüftet, er ist wochenlang unterwegs.

Im Übrigen hat er auch seit 2 Jahren keine Nebenkosten an mich bezahlt. Ich würde das Haus gerne verkaufen wie, da ich viel zu weit weg wohne und auch gar nicht die finanziellen Mittel habe es weiterhin zu vermieten und instand zu halten. Aber er besteht weiterhin auf sein wohnrecht und somit ist das Haus quasi fast unverkäuflich, denn wer kauft schon ein Haus wo einer ein Wohnrecht auf eine Wohnung drauf hat? Niemand.

Ich habe ihm den Vorschlag gemacht das Haus zu verkaufen natürlich muss er aufs Wohnrecht verzichten, dann geht erstmal das an die Bank was die Bank noch bekommt und den Rest habe ich gesagt würden wir teilen jeder die Hälfte. Und ich weiß dass er in extremen finanziellen Schwierigkeiten steckt.

Und jetzt eben meine Frage kann ich ihm irgendwie das Wohnrecht entziehen lassen bzw eventuell sogar entmündigen? Er macht ja nicht mal Briefe und dergleichen auf, die Polizei stand auch schon des öfteren auf dem Grundstück und hat ihn gesucht. Ich weiß echt nicht mehr was ich machen soll.

Ach ja es wäre noch zu erwähnen dass wir mittlerweile seit zwei Jahren geschieden sind.

Für hilfreiche Antworten bin ich euch sehr dankbar.

LG

Immobilien, Wohnrecht auf Lebenszeit
Hochzeitslocation storniert, und nun?

Hallo ihr Lieben,

Mein Freund und ich wollen nächsten Juli heiraten, wir hatten uns eine traumhafte Location ausgesucht und ich habe dummerweise zugesagt bevor klar war wie hoch unser Budget ist. Wir haben eine Anzahlung für die verbindliche Terminreservierung geleistet und dann sollte alles weitere folgen (Vertrag wurde keiner abgeschlossen).

Die zuständige Mitarbeiterin meldete sich NICHT bei uns für weitere Details der Verantsaltung durchzugehen (trotz vorheriger Absprache, sie würde sich mit uns in Verbindung setzen), da noch nicht besprochen wurde. Jedenfalls hatten wir ein paar private Probleme und mussten letzendlich die Location absagen.

Ich stornierte sie also, bekam erstmal keine Antwort. Schrieb sie noch einmal per Mail an und erklärt das ich keine Antwort bekam. Dann eine Reaktion, mir wurde gesagt ich bekäme einen Scheck zu geschickt sobald der Termin neu vergeben wurde.

So das war Ende Oktober. Jetzt ist fast Februar und niemand hat sich mehr bei uns gemeldet. Erst rief ich gestern an, da wurde mich gesagt im System sei bermerkt das die Zahlung zurück ging.

Ich rief heute wieder dort an und mir wurde gesagt das der Termin noch nicht vergeben wurde, ich nochmal in 3 Wochen anrufen soll um den Status zu erfahren.

Nun zu meiner Frage. Ich habe weder einen Vertrag unterschrieben, noch wurden weitere Details der Hochzeit besprochen, kein Essen, kein Trinken, keine Deko. Lediglich die Anzahlung. In den AGB's steht lediglich drin das bei "kurzfristiger" Stornierung von Veranstaltungen und Buchungen kosten anfallen können. Nun haben wir aber mehr als 10 Monate vor dem Termin storniert. Was können wir tun? Haben wir ein Recht auf die Rückzahlung?

Herzlichste Grüße T.

Rechte, Stornierung
Vormieter hinterlässt Wohnung renovierungsbedürftig? Muss ich als Nachmieter die Kosten der Renovierung tragen?

Hallo zusammen,

ich werde in 2 Wochen umziehen bzw. wird die Übergabe der Mietsache dann stattfinden.

Nach der Besichtigung und Vertragsunterzeichnung (Standardvertrag) habe ich mich am letzten Wochenende mit der Vormieterin zum Ausmessen der Wohnung getroffen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Vormieter schon aus der Wohnung ausgezogen und die Wohnung hatte somit Übergabestatus.

Bei Tageslicht und vor allem ohne Möbel fielen eine Reihe von Mängeln auf:

  • mind. 200 Dübellöcher inkl. Dübel auf 86m2
  • Durchbohrungen in der Wand wo die Vormieter ihre Kabel durchgelegt haben (Router, TV, Telefon)
  • Wasserflecken in der Küche an der Decke (keine Feuchtigkeit mehr aber Bedarf besonderer Grundierung)
  • Wandpaneele in der Küche schief nicht sachgerecht angebracht und stark abgenutzt (durch Vormieter angebracht, angeblich um Löcher in Wand zu überdecken)
  • Nikotinvergilbte Türen und Fensterrahmen
  • beklebte und stark verschmutze Türen und Fensterrahmen
  • nicht fachgerechte Anbringung von Spots in der Diele (Kabel hängen frei)
  • Regenschutz an der Balkontür fehlt (Vormieter wies darauf hin, dass es bei Starkregen reinregnet)
  • nicht fachgerechte Anbringung von Wandpaneelen im Bad (nicht feuchtraumgeeignet)
  • schwarze und teilweise lose Silikonfugen im Bad
  • an einer Stelle ausgebrochene Fliesenfuge im Bad
  • stark vergilbte Heizkörper
  • Tapetenschäden (Kratzer von Katzen)
  • Absplitterung des Holzes am Fachwerk innen (Wohn- und Essbereich sind durch Fachwerkbalken getrennt)
  • defekter Fensterrahmen im Bad
  • verrostete Armaturen im Bad
  • Riss in Bodenfliese im Bad

Die Wohnung wurde mit gehobener Ausstattung angepriesen und die Miete ist auch beachtlich. Leider sind mir diese Mängel bei der ursprünglichen Besichtigung nicht aufgefallen (im Dunkeln und noch bewohnt).

Meine Frage:

Muss ich die Wohnung so übernehmen oder kann ich gegenüber dem Vormieter bzw. dem Vermieter Mängel geltend machen?

Also entweder auf Instandsetzung und Mängelbeseitigung vor Übergabe bestehen oder Kosten der selbst beseitigten Mängel geltend machen?

Die Übergabe soll in 2 Wochen sein und zeitgleich zwischen Vormieter und Vermieter und Vermieter und mir stattfinden.

Mietrecht, Renovierung
Keine Lieferung der Ware. Roller bei Netto gekauft. Was kann ich tun?

Hallo,

ich brauche Hilfe zu folgendem Fall.

Ich habe am 06.01.2020 18:30 Uhr einen Roller bei Netto-Online gekauft.

Diesen habe ich direkt per Vorkasse gezahlt.

Die Lieferzeit auf der Webseite und auch in der Bestellbestätigung war mit 10 Werktagen nach Zahlungseingang benannt.

Am 10.01.2020 12:17 Uhr habe ich dann eine Zahlungsbestätigung per E-Mail bekommen in der steht das die Zahlung am 09.01.2020 eingetroffen sei.

Am 15.01.2020 14:18 Uhr habe ich dann per Mail eine Versandbestätigung der Ware erhalten.

Am darauf folgenden Tag dem 16.01.2020 15:03 Uhr kam eine E-Mail mit dem Rechnungsbeleg.

Am Mittwoch dem 22.01.2020 habe ich dann erstmals Kontakt zu Netto-Online aufgenommen um nachzufragen wann der Roller gelifert wird. Ich bekam eine E-Mail mit der Aussage, dass Netto bei der Spedition nachfrägt und sich dann wieder bei mir meldet.

Nach 24h sprich am Donnerstag dem 23.01.2020 habe ich dann angerufen uns nochmals nachgefragt. Aussage war ich sollte mich noch 24h gedulden.

Auch am Freitag dem 24.01.2020 habe ich erneut nachgefragt und es konnte mir keiner weitere Auskunft geben und hat mich gebeten bis Montag zu warten.

Habe dann am Montag dem 27.01.2020 erneut angerufen, hier hat mir ein Mitarbeiter gesagt die Spedition hätte gesagt es sei unterwegs. Der Mitwarbeiter konnte mir keine weitere Auskunft geben weder zur Spedition noch zur Lieferung.

Meine Frage ist nun:

Wie kann ich weiter vorgehen?

Ich habe Geld gezahlt und die Ware soll nun verschollen sein ?

Anwalt, Recht, Bestellung, Lieferung
„Unfall“ ohne Schäden und ohne Personalienaustausch?

Hallo,

gestern sind die Unfallgegnerin und ich beim rückwärts-Ausparken gegeneinander gefahren, weil wir beide auf dem Parkplatz genau gegenüber voneinander aus den jeweiligen Parkplätzen rückwärts rausfahren wollten. Die Unfallgegnerin war eine sehr nette Frau und sie war auch der Meinung, dass wir beide Schuld an dem Unfall trugen, da wir beide auf ein anderes Auto, welches gewartet hatte, geachtet hatten und somit nicht gemerkt haben, dass das jeweilige gegenüberliegende Auto auch ausparken wollte. Ich habe zwar bevor ich rausgefahren bin nach hinten und in den Rückspiegel geschaut, doch zu diesem Zeitpunkt stand sie noch, sodass ich davon ausging, dass das Auto nur geparkt hat.

Es gab daraufhin einen kurzen, nicht starken Zusammenprall, welcher auch von anderen Zeugen inklusive meiner Beifahrerin beobachtet wurde. Die Unfallgegnerin und ich sind beide natürlich ausgestiegen und haben festgestellt, dass es glücklicherweise keine Schäden gab, weshalb die Frau anbot, es dabei zu belassen. Meine Freundin meinte noch zu ihr, dass wir ja zumindest die Personalien austauschen könnten, jedoch haben sowohl sie als auch ich diese Möglichkeit abgeschlagen und nur das Kennzeichen notiert im Falle eines inneren Schadens. Nun habe ich dennoch Angst, dass etwas auf mich zukommen könnte und wollte fragen, ob es nun falsch war nicht die Personalien auszutauschen auch wenn beide eingewilligt haben, es dabei zu belassen und ich auch in keiner Sekunde verweigert habe ihr meine Daten zu geben bzw. ob ich an sich nach dem Unfall falsch gehandelt habe. Ich bin ziemlich vorsichtig und eventuell paranoid in Bezug auf diesen Vorfall und wollte mich einfach vergewissern, dass mir nichts passiert, selbst wenn ich von ihr über die Polizei etwas höre..

Vielen Dank im Vorfeld!

unfall

Beliebte Themen