Schenkung an Kinder während Lebzeiten?

3 Antworten

Das Haus wird aber schon mit in die Ehe gebracht, gehört ergo nicht zum gemeinsamen Eigentum.Somit kann das Haus verschenkt werden ohne die Frau Gattin um Erlaubnis zu fragen.Wird das Haus während der Ehe erworben, hat die Gattin natürlich ein Mitspracherecht. Wenn ich Etwas erbe, wird das auch nicht zum gemeinsamen Grundvermögen gerechnet, da ist die Gattin aussen vor.

Was Dir gehört, kannst Du auch verschenken, heißt, wenn Du Das Haus mit in die Ehe brachtest, ist es Deines.Es gibt aber einen Freibetrag zu beachten, der bei 400.000 €€ liegt pro Beschenktem und wenn ich richtig erinnere, eine Zeit von 10 Jahren, also innerhalb 10 Jahre kannst Du steuerfrei für die Beschenkten, denen diese Werte zukommen lassen. Schau einfach mal unter Erben / Schenken / Steuern nach. Gruss

Lies mal gelegentlich § 1365 BGB

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Was für Vermögenswerte hast Du außer dem Haus?

Wenn das Haus das einzige nennenswerte Vermögen ist, solltest Du § 1365 BGB prüfen lassen, denn wenn ein Ehegatte über wesentliche Teile seines Vermögens verfügt, kann die Zustimmung des Ehepartners erforderlich sein.

Das ist eine Schutzvorschrift, damit sich keiner vor z. B. einer Scheidung arm machen kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung