Auf wen geht der Pflichteil über wenn 2 von 4 Pflichteilserben verweigern?

4 Antworten

Entweder es gibt ein Testament zugunsten der Oma, dann gäbe es die Möglichkeit für die Enkel einen Pflichtteil anzufordern. Wer verzichtet bekommt nichts, das verbleibt der Oma.

Oder es gibt kein Testament, dann gilt as gesetzliche Erbe und die Oma bekommt 1/2 und die Enkel teilen sich die andere Hälfte, aber gem. den Anteilen die der jeweilige Elternteil bekommen hätte, der sie mit der Oma verbindet.

Annahme:

Oma und Opa hatten 3 Kinder, eines hat 2 Kinder, die beiden anderen jeweils 1 Kind.

Opa stirbt und hinterlasst 30.000,- Euro. 1/2 also 15.000,- bekommt die Oma, je 5.000,- bekämen die Kinder. für jedes Kind was schon verstorben ist, treten dessen Kinder in die Position. Wenn eines der Kinder von dem der zwei Kinder hatte, ausschlägt, bekommt das andere Kind alles.

Schlägt einer der anderen Enkel aus, kommt sein Anteil den anderen Mitenkeln zugute-.

Die Oma hat von der Ausschlagung der Enkel nur etwas wenn alle Enkel ausschlagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Pflichtteile gibt es bei dieser Konstellation nur, wenn der Erblasser ein Testament gemacht hat und seine Enkel auf das Pflichtteil gesetzt hat. Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge.

Wenn wie hier beschrieben einzelne Erben auf das Erbe verzichten, dann wird das gesamte Erbe auf die restlichen Erben, gemäß ihres Erbanspruches aufgeteilt. In diesem Fall würden sowohl die überlebende Ehefrau als auch die beiden Enkelkinder etwas mehr erben, vorausgesetzt die ausschlagenden Enkelkinder haben keine eigenen Kinder die dann nämlich in der Erbfolge erst nachrücken würden.

Ganz ganz selten, dass drei Menschen, die sich teilweise gegenseitig beerben würden, wirklich gleichzeitig sterben. Wenn also jemand stirbt, dann erben erstmal nur der Ehegatte eine Hälfte und die Kinder die andere. Verzichtet einer, dann wird nicht sein Anteil verteilt, sondern das gesamte Erbe wird auf die verbleibenden Erben aufgeteilt.

So wie du das beschreibst geht es nicht um Pflichtteile, sondern um gesetzliches Erben. Die Großmutter erbt die Hälfte, und 2 Enkel die andere Hälfte.