Miete in Neubau - Verzögerungen?
Hallo, ich ziehe am 01.05.2020 in eine Neubauwohnung um.
Das Gebäude befindet sich nach meinen Angaben in den letzten Schritten vor der Fertigstellung. Mein letzter Besuch war im Dezember 2019.
Den Mietvertrag habe ich bereits unterzeichnet.
Er besagt im 2. juristischen Paragrahp:
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§ 2 Mietzeit
1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2020.
2. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die frist für die ordentliche Kündigung beggint fruhestens ab dem §2 (1) genannten Mietbeginn.
3. Das Recht zur ausserordentlichen, fristlosen Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mieträume nach ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhaltnis nicht als verlangert § 545 BGB findet keine Anwendung.
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Wie erwartet, muss ich dem Vermieter meiner derzeitigen Mietwohnung meine 3-monatige Kündigungsfrist einräumen.
Ich habe von vielen Verzögerungen in ähnlichen Situationen gehört, in denen neue Gebäude die Übergabe um bis zu 6 Monate oder mehr verzögern können.
Ich habe gelesen, dass ich bei einer Verzögerung bei der Übergabe der Wohnung eine Entschädigung erhalten kann, d.h. eine 100%ige Reduzierung der Mietzahlung, und der Vermieter muss mir eine ähnliche vorübergehende Unterkunft zur Verfügung stellen.
Meine Frage lautet:
Reicht der in meinem Vertrag angegebene Absatz aus, um rechtlich geschützt zu sein, oder sollte ich ein Dokument anfordern, aus dem hervorgeht, dass die neue vermieter dafür verantwortlich sind, mir im Falle einer Verzögerung eine ähnliche Unterkunft zu finden?
2 Antworten
Ich habe gelesen, dass (...) bei einer Verzögerung bei der Übergabe der Wohnung (...) der Vermieter (...) mir eine ähnliche vorübergehende Unterkunft zur Verfügung stellen [muss].
sollte ich ein Dokument anfordern, aus dem hervorgeht, dass die neue vermieter dafür verantwortlich sind, mir im Falle einer Verzögerung eine ähnliche Unterkunft zu finden?
Nein, dazu ist der VM nicht verpflichtet. Er schuldet ab 01.05. lediglich Überlassung der vertraglichen Mietsache oder du darfst fristlos kündigen und Schadensersatz geltend machen.
Es obliegt deiner Initiative, dir selbst anderweitig eine Ersatzwohnung zu beschaffen, deren Mehrkosten der Vermieter als Schadensersatz so lange zu tragen hat, bis er den unerfüllbaren Mietvertrag ordentlich kündigen kann.
G imager761
Zu der gestellten Frage ist im angegebenen Teil des Vertrages keine Aussage zu finden.
Angenommen, was auf dem Vertrag steht, d.h., dass der Vertragsbeginn der 01.05.2020 ist. Ich habe im Vertrag keinen Hinweis darauf gefunden, was im Falle einer Vertragsverzögerung geschieht.
Wenn ich am 01.05.2020 nicht die Schlüssel für die Wohnung habe, müsste ich mir eine Wohnung / ein Hotel suchen. Für die nicht gelieferte Wohnung würde ich keine Miete zahlen, und ich kann verlangen, dass der Vermieter der nicht gelieferten Wohnung die Kosten für die provisorische Wohnung / das Hotel sowie die Kosten für die Lagerung meiner Möbel übernimmt.
Ist das richtig?