Bezahlte Freistellung mit Abfindung, bei frühzeitigen beenden der Frist, wird die Abfindung trotzdem gezahlt?

2 Antworten

Hole Dir bei Deinem Arbeitgeber doch die Erlaubnis eine Nebentätigkeit ausüben zu können - dies muß er Dir gestatten. Dann kannst Du ganz normal bei der anderen Firma anfangen - natürlich mit Steuerklasse 6 - aber Dein Arbeitsverhältnis bei deralten Firma bleibt bestehen. Im zweifelsfall würde ich mit der neuen Firma erst einen Nebenjob vereinbaren, der dann in einen Vollzeitjob umgewandelt wird.

Aufgrund Deiner Angaben lässt sich die Frage nicht genau beantworten.

"'Im Fall der vorzeitigen anderweitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt der Abfindungsanspruch."

Was ist im Vertrag gemeint mit "anderweitiger Beendigung"? Sollte damit gemeint sein, dass es die Abfindung nur gibt, wenn kein anderer Arbeitsplatz gefunden wird? Dann würde bei einem neuen Job die Abfindung entfallen.

In dem Fall könnte der Vorschlag von Snooopy155 eine Lösung sein, um dennoch die Abfindung zu bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung