Eigenbedarfskündigung 2x im Jahr?

2 Antworten

Das ist eindeutig vorgetäuschter Eigenbedarf und das hätte der Mieterverein Dir auch gesagt. Dürfte sogar ein Fall für den Staatsanwalt sein.

An sich würde kein Grund zum Auszug bestehen. Lass Dich vom Mieterverein beraten!

Rinaa 
Fragesteller
 29.01.2020, 20:50

Oh, danke für die Antwort. Uns geht es auch so das es vorgetäuscht ist denken wir schon - ich habe aber trotzdem Angst drin zu bleiben und am Ende Vor Gericht bzw Räumungsklage zubekommen und sie gefüllt heutzutage ist leider alles irgendwie möglich!

0

Nein darf Sie nicht! Deine Vorgängerin hätte jetzt sogar die Chance auf Entschädigung.

Eigenbedarf darf nur als Grund benutzt werden wenn auch ein eigener Bedarf da ist. Sie hätte dich also als neue Mieterin nicht nehmen dürfen.

Schreib ihr einen Widerspruch. Hast du mündlich oder schriftlich zugestimmt?

Rinaa 
Fragesteller
 29.01.2020, 20:51

Die Vermieterin versucht wirklich alles um nichts zu bezahlen davor hieß es sie zieht da nie wieder ein und jetzt auf einmal und wegen Schadenersatz hätte sie kein Anspruch und was auch immer was auch immer in ihrem Kopf vorgeht danke für deine Antwort!

0