Aufrechnung dispo mit Sozialleistungen?


31.01.2020, 15:51

Ich hatte 25jahre einen dispo..er war 2jahre im Minus..sprich 2300 minus

2 Antworten

Hast du mit deiner Bank keine Rückführung des Dispo vereinbart?
ansonsten wird es natürlich immer direkt verrechnet.

Habe ich 3 mal gefaxt das ich eine Rückführung wünsche..keinerlei Reaktion ausser das es nicht ginge

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@Huhu48

Ist es eine Direktbank ? Wieso bist du nicht hingegangen und hast es persönlich geklärt ?

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@correcta

Ich bin bei der postbank

Habe per online Banking nur Kontakt und halt mit der zentralen nummer

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@Huhu48

Also ich hab bei sowas mit denen nur gute Erfahrungen gehabt. Vllt solltest du dich mal telefonisch an die entsprechende Abteilung wenden.

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@correcta

Ja habe ich gemacht..ich denke es ist echt schwierig da ich seit 5 wo.dran bin...telefonisch ist garkein voran kommen

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Es wird wohl eher so sein, dass Du k e i n e n Dispo hast.

Du hast das Konto unerlaubt überzogen.

Dass dann aufgerechnet wird ist doch logisch.

Mit einem P-Konto hat das nichts zu tun.

Doch ich hatte einen dispo..ist halt gekündigt..deswegen die frage

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@Huhu48

Das ist der Unterschied zwischen hatte und habe.

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@correct

Ja der dispo ist wegen der pfändung gekündigt

Nun war ich gerade zur Postbank..es ist keinerlei Auszahlung möglich....trotz p konto besteht auf meinem Konto eine pfändung, !

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@Huhu48

Wie kann das sein das mein Konto weiterhin gesperrt ist

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@Huhu48

Das wird an der Überziehung liegen. Die Postbank wird kein Geld auszahlen, solange das nicht geklärt ist. Die wollen halt Ihr Geld.

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@Huhu48

Auch Ausrufungszeichen!

Warum sollte die Pfändung nicht mehr bestehen?

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@correct

weil ich ein p konto habe? Das mein sozialgeld schütz??

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@correcta

Habe aber 200 plus nun drauf der dispo ist somit abgezahlt..

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@Huhu48

Das P-Konto schützt nicht vor Kontopfändungen; es schützt nur temporär und betraglich begrenzt vor den Auswirkungen einer oder mehrerer Kontopfändungen.

Sofern eine Pfändung bei der kontoführenden Bank vorhanden ist, ist also auch das P-Konto gepfändet. Dann kann der KI nur im Rahmen seines Pfändungsfreibetrags und abhängig vom jeweiligen Guthaben (!) verfügen.

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@Huhu48

Nein. Auch P-Konten können gepfändet werden. Die Schutzfunktion ist die im Gesetz vorgesehene Folge einer vorhandenen Pfändung bei einem P-Konto. Ohne Pfändung funktioniert es wie ein normales Girokonto (sinnvollerweise nur auf Guthabenbasis), ab Zustellung einer Kontopfändung im Rahmen des jeweiligen Freibetrags (sofern Guthaben vorhanden ist). Es werden auch nur Beträge und nicht besondere "Herkünfte" geschützt.

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@Huhu48

Dann sollten Sie nun abheben können - außer Ihr Pfändungsfreibetrag ist aufgebraucht (was aus Ihren Schilderungen nicht zu beurteilen ist).

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@Frankie4

Es wurde bisher ja garkein freibetrag zur Verfügung gestellt...Nein es nicht unverändert. .ich kann nichts abheben..das Geld wurde gestern überwiesen..31.12.von der bundesargentur für arbeit

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@Huhu48

Mein sozial Geld wurde bisher nicht freigegeben..sehe immer noch nichts online

Ist halt dumm da ich mit Kindern bin...kein Einkauf kein Geld das ist ja nicht lustig

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@Huhu48

Und? Haben Sie eine Abhebung im neuen Monat Februar versucht?

Falls das wieder nicht funktioniert, ist entweder das Konto falsch seitens der Bank eingestellt (oder ein oder mehrere Abführungsumsätze unter Anrechnung auf den Freibetrag falsch verbucht worden) oder es fehlen uns hier sonstige Infos. Sie sollten dann die Sache vor Ort auf einer Zweigstelle klären lassen.

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