Freistellungsauftrag vergessen -kann man nachträglich die zuviel gezahlte Streuer zurückholen?

1 Antwort

Wenn Inhaber der Sparkonten die Kinder selber sind, kannst Du doch bei Deiner eigenen Steuer die auf den Konten der Kinder abgehaltene Steuer nicht geltend machen. Dazu müßten die Kinder eigene Steuererklärungen abgeben.

wfwbinder  29.01.2020, 18:00

genauso ist es. Vier Jahre zurück möglich.

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EnnoWarMal  29.01.2020, 18:20

Das ist doch aber kein Problem.

Hauptvordruck, Anlage KAP, Steuerbescheinigungen dazu und ab damit. Die Steuererklärung elektronisch und die Bescheinigungen postalisch hinterher.

Eine Sache von zehn Minuten. Und eine Steuernummer kriegen die Kinder dann auch gleich noch dazu.

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Trumpel 
Fragesteller
 02.02.2020, 14:11

Vielen Dank für die prompten Antworten ! Genauso werde ich es jetzt machen. Für mich als Laie war neu, dass minderjährige Kinder ( mit Hilfe der Eltern ) eigene Steuererklärungen abgeben können. 

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