Freistellungsauftrag vergessen -kann man nachträglich die zuviel gezahlte Streuer zurückholen?
Ich habe für die Sparkonten meiner beiden Kinder leider erst letztes Jahr einen Freistellungsauftrag gestellt. Kann ich für die Jahre davor noch mit der Anlage KAP die Steuer zurückholen trotzdem ich die Lohnsteuerjahresausgleich abgeschlossen habe ? Wenn ja, für wie viel Jahre zurück geht das ? Brauche ich dazu neben der Steuerbescheinigung vom Bankinstitut noch etwas ?
1 Antwort
Wenn Inhaber der Sparkonten die Kinder selber sind, kannst Du doch bei Deiner eigenen Steuer die auf den Konten der Kinder abgehaltene Steuer nicht geltend machen. Dazu müßten die Kinder eigene Steuererklärungen abgeben.
Das ist doch aber kein Problem.
Hauptvordruck, Anlage KAP, Steuerbescheinigungen dazu und ab damit. Die Steuererklärung elektronisch und die Bescheinigungen postalisch hinterher.
Eine Sache von zehn Minuten. Und eine Steuernummer kriegen die Kinder dann auch gleich noch dazu.
Vielen Dank für die prompten Antworten ! Genauso werde ich es jetzt machen. Für mich als Laie war neu, dass minderjährige Kinder ( mit Hilfe der Eltern ) eigene Steuererklärungen abgeben können.