Kann bei eBay Kleinanzeigen der Verkäufer nach getroffenen Vereinbarungen den Preis oder Leistung ändern?


27.01.2020, 23:37

Hat jemand noch einen Tip bzgl Mahnverfahren; Mahnbescheid und den dazugehörigen Zinsen?!

3 Antworten

Ich habe eine Rechtsberatung aufgesucht und diese sagten ich solle ihm eine Frist setzen und abschließend das zu einer Klage führen.

es handelt sich hierbei um einen Internet Händler der über 100 Artikel in eBay Kleinanzeigen anbietet und darunter auch einige sehr kostspielige. Jetzt sind wir soweit dass er sich, so denke ich der Rechtslage bewusst ist, er sich jedoch auch weiter davor sträubt mir das Angebotene bereits bezahlte zu dem Preis auszuhändigen.

jetzt droht er mir er würde mir das Geld zurück zu zahlen und er seinerseits das Geschäft aufheben werde, falls ich Ihm den Restbetrag, den er auch nachträglich bestimmt hat nicht überweisen sollte.

Du willst die Ware haben. Das geht nicht im Mahnverfahren. Dort können nur und ausschließlich Geldforderungen geltend gemacht werden. Wer etwas anderes will, wie Du, der muß den Klageweg wählen.

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Wenn sich der Verkäufer nur intern verrechnet hat ist das ein rechtlich unbeachtlicher Kalkulationsirrtum.

Rein rechtlich kannst Du auf der Einhaltung des Vertrags bestehen.

Allerdings mußt Du selber wissen, ob Du bereit bist im Ernstfall deswegen einen Gerichtsprozess führen zu wollen. Du mußt da zunächst alle Kosten vorschießen und darauf hoffen, daß Du nicht nur den Prozess gewinnst, sondern, daß der Verkäufer genügend Geld hat um das alles zahlen zu können.

Natürlich kann der VK gem. § 119 BGB sein Angebot anfechten, wenn er darin einem Irrtum unterlag. Etwa der Titel des fraglichen Spiels falsch angeben war oder du dieses FSK-Produkt nicht erwerben darfst.

Es steht dir frei, das neue Angebot zu akzeptieren. Andernfalls wäre der ursprünglihe Kaufvertrag tatsächlich hinfällig und mit Erstattung des Kaufpreises die Sache für alle erledigt :-O

Keine Ahnung, von dem diese "Rechtsberatung" stammt, aber in einer Klage Erfüllung eines Kaufvertrages ausurteilen zu lassen, der mit Anfechtung nie bestand, scheitert.