Einkommensteuererklärung Häftling als Freigänger?
Hallo,
mein Sohn, war vom 01.02.19 - 14.07.19 als Freigänger in Haft und hat gearbeitet. Hat soviel verdient um seinen Lebensunterhalt dafür zu begleichen. Unterkunft, Essen etc. Rest hat die JVA aufbewahrt für die Entlassung. Fahrgeld wurde bezahlt. in der Zeit vom 01.01.19 -31.01.19 und vom 15.07.19 - 31.12.19 hat er normal bei seinem AG gearbeitet. Wie gebe ich den Haftzeitraum bei der Einkommebnsteuererklärung an? Können Sie mir da bitte weiterhelfen:
Vielen Dank
Elisabeth H.
2 Antworten
Was er während dieser Zeit verdient hat, sind ganz normale Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Es spielt doch keine Rolle, wo er während dieser Zeit gewohnt hat.
Du betreibst Hilfe in Steuersachen ohne Dich auszukennen.
Was hätte dieser Zeitraum mit Einkommensteuer zu tun?