Eigentümer ermitteln?

3 Antworten

Mit weiteren Identifizierungsdasten (z. B. Geburtsdatum) zusammen vielleicht auch das Einwohnermeldeamt. Ein berechtigtes Interesse könnte ihr ja darlegen.

Angela83 
Fragesteller
 31.01.2020, 22:22

Vielen Dank. Geburtsdaten habe ich nicht; aber nachfragen werde ich auf jeden Fall.

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Das Katasteramt könnte eventuell noch helfen.

Allerdings gibt es wirklich Fälle wo kein Eigentümer greifbar ist. Man denke an Erbschaften bei denen der Erbe erst noch ermittelt werden muss. In der Regel ist da zwar ein Nachlaßpfleger zuständig, aber nicht notwendigerweise.

Wenn der Zustand des Nachbarhauses wirklich so dramatisch ist, müßte an sich das Ordnungsamt befugt und zuständig sein, Notfallmaßnahmen zu treffen. Dazu muß aber schon mehr passieren als dass ab und zu mal etwas Sand herüber rieselt.

Angela83 
Fragesteller
 31.01.2020, 22:21

Dankeschön. Das sind zwei gute Hinweise, denen ich am Montag nachgehen werde.

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Das Nachbarhaus war ja zu irgendeinem Zeitpunkt einmal bewohnt; daher sollte die Meldebehörde von der Abmeldung der Bewohner wissen und wohin sie verzogen sind. Sollten zuletzt dort Mieter gewohnt haben, dann sollten dies die Anschrift Ihres Vermieters kennen.