Kann Wohnrecht gerichtlich entzogen werden?

1 Antwort

Zunächst einmal entscheidest nicht Du über eine "Entmündigung", sondern das Amtsgericht und ich habe allergrößte Zweifel ob dort ein Grund dafür gesehen wird, Deinen Ex-Mann unter Betreuung stellen zu lassen.

Dann würde im übrigen ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden und wie der die Sache sieht ist dann nicht absehbar. Dass der damit einverstanden wäre, dass Dein Ex-Mann seine Wohnung verliert ist eher unwahrscheinlich.

Im übrigen ist ja völlig unklar, aufgrund welcher Basis im Jahre 2014 die Übertragung des Eigentums an Dich erfolgt war. Wenn das eine Schenkung gewesen sein sollte, wären allzu heftige Aktionen gegen den Ex-Mann mit dem Risiko behaftet, dass die Schenkung wegen groben Undanks widerrufen wird.

Es war ganz einfach eine Grundstücksübertragung.

Von mir aus kann er das Haus zurück haben, ich habe es ihm mehrfach angeboten da ich nur Scherereien damit habe. Aber dazu braucht er eben 1500 Euro für Notar und Grundbuchamt und die hat er nicht.

In meinen Augen ist er lebensunfähig.

Aufgrund der "Müllsituation" in seiner Wohnung habe ich eben Angst, daß sich dort Ungeziefer jeglicher Art einnisten.

Man muß doch da iwas dagegen unternehmen können.

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@Micha0504

Bei uns in der Stadt gibt es beim Sozialamt einen Betreuungsdienst für sozial auffällig gewordene Personen. Du könntest Dich erkundigen, ob es bei der dort zuständigen Stadt oder Gemeinde oder dem Kreis auch so etwas gibt. Vielleicht läßt sich das Leben des Ex-Mannes auf diesem Wege ordnen.

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