Anwaltskosten ohne Unterschrift?

4 Antworten

Es gibt tatsächlich so etwas wie das Verbot einer geringen Gebühr. Zumindest in gerichtlichen Verfahren ist es i. d. R. nicht erlaubt, geringere als die gesetzlichen Gebühren zu fordern. Im außergerichtlichen Verfahren wäre so etwas u. U. denkbar. Aber wenn nichts schriftlich vereinbart wurde, gibt es Probleme mit dem Nachweis als Folge gelten die gesetzlichen Gebühren.

Das Problem hatte ich auch... 2 Mandate, beide sollten ohne Berechnung laufen...

letztlich ging es vor Gericht, weil doch für das 1 Mandat eine Rechnung kam und man hat sich dann auf einen Vergleich geeinigt.

Er hatte sogar netterweise vor Gericht zugegeben, dass er das andere Mandat kostenfrei erledigt hat... nur beim anderen wollte er sich nicht mehr erinnern... wahrscheinlich weil er mir gekündigt hatte.

Fazit; du musst es am Ende eh bezahlen.

Ein Anwalt wird niemals kostenlos tätig werden. Das darf er auch gar nicht.

Im Übrigen kann ein Vertrag auch problemlos mündlich geschlossen werden. Wenn es nur ein einfaches außergerichtliches Schreiben war, sehe ich auch keine gesetzlich Reglung, die das bei anwaltliche Tätigkeiten verbieten würde. Der Anwalt muss aber natürlich seinerseits die Beauftragung und das Tätigwerden beweisen.

Vielen Dank für deine Antwort. Dann ich verstehe, dass sie mich angelogen hat. Nächste mal werde ich nie keinen Gefallen mehr von einem Unternehmen annehmen. Erfahrung :(

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Unmoralisch ist Dein Gedankengut.

Arbeitest Du ohne Bezahlung?

Sie sind komisch. Mein Anwalt mir angeboten hat, dass sie kostenlos ein Brief für mich schreiben kann. Deshalb habe ich natürlich das Angebot angenommen. Warum nicht? Normalerweise wollte ich mein Problem alleine ohne anwalt lösen. So wo ist mein Fehler? Leider ist Menschheit tot :(

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