Kreditnehmer, aber kein Eigentümer des Grundstücks dafür Eintrag einer Grundschuld. Was gibt es für Vor- und Nachteile?

1 Antwort

Eine Grundschuld ist "abstrakt", was bedeutet, nicht aus der Grundschuld selber kann man entnehmen, was abgesichert sein soll, sondern nur aus einer zusätzlich abgeschlossenen Vereinbarung.

Habt Ihr die abgeschlossen? Auch so, dass zu späterer Zeit unzweifelhaft zu erkennen sein wird, wie der abzusichernde Anspruch aussieht? Wenn nicht, ist späterer Streit schon angelegt.

An sich ist die Absicherung des Ausgleichsanspruchs ja keine schlechte Idee. Wenn allerdings nachfinanziert werden muss, wird sich keine Bank mit der dritten Rangstelle zufrieden geben. Dann muss entweder auf die Nachfinanzierung verzichtet werden oder Du müsstest Rangrücktritt erklären.

Der Kredit ist noch nicht aufgenommen. Wir sind im Moment in der Planung wie wir das am besten machen.

Also sollte ich vermutlich einen notariell-beglaubigten Partnerschaftsvertrag, der alle Eventualitäten abdeckt, abschließen?

Wie wäre es, wenn er den Kredit nicht mehr bedienen kann?

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@Noir16

Der Partnerschaftsvertrag ist eine gute Idee.

Was die Haftung betrifft: Als Kreditnehmer seid Ihr gegenüber der Bank Gesamtschuldner, jeder muss die Gesamtsumme bedienen. Die Bank würde Dich auch nicht aus der Verpflichtung entlassen nur weil die Partnerschaft zu Ende ist.

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