Mietwohnung mit WBS?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Den WBS benötigst Du doch nur um eine Wohnung anzumieten.

Die Mieterhöhung mag gerechtfertigt sein, wenn die letzten 3 Jahre die Mieterhöhungen nicht die Kappungsgrenze ausgeschöpft haben, der Mietspielgel eine höhere Miete zuläßt und die letzte Mieterhöhung mehr als 1 Jahr zurückliegt. Die Wohnungsgröße kommt erst ins Spiel, wenn Du staatliche Leistungen beanspruchst und der Staat Deine Wohnungskosten übernimmt. Dir würden 75 m² zustehen, aber hier hat das Jobcenter auch einen Entscheidungsspielraum. Das hängt dann vom Wohnungsmarkt in Eurer Gegend ab.

Wir haben seit 2 Jahren eine Staffel Miete, diese wird von Jahr zu Jahr teurer. Mein Vermieter meint jetzt wo mein noch Mann ausgezogen ist bräuchte ich einen neuen WBS und damit würde ich die Wohnung dann nicht mehr bekommen weil diese eine Wohnfläche von 91qm hat und sie mir nicht mehr zustehen würde.

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@tine80

Alleine schon das Ansinnen des Vermieters auf eine Mieterhöhung von 50,- € ist während der Laufzeit der Staffelmiete unzuverlässig. Dein Vermieter möchte Euch schnellstmöglich aus der Wohnung heraus haben um sie teurer an neue Mieter vermieten zu können. Das mit dem WBS Schein ist auch so eine Sache - diesen muß man zum Anmieten vorlegen - danach kann man höchstens aufgefordert werden seine Einkommensverhältnisse darzulegen, ob man die Einkommensbedingungen noch erfüllt - ansonsten kann eine Fehlbelegungsabgabe fällig werden.

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So das mit dem Wohnberechtigungsschein ist jetzt geklärt. Ich brauche keinen neuen Wohnberechtigungsschein für die Wohnung. Es geht jetzt nur noch darum das mein „noch Mann“ aus dem Mietvertrag raus genommen werden soll ohne einen komplett neuen Mietvertrag zu erstellen wo meine Miete um 50 € steigt. Dafür brauche ich noch eine Lösung.

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Ich würde auf jeden Fall noch einen bekommen da ich unter der Grenze liege, aber den brauche ich nicht neu beantragen sagte der Herr von der Stadtverwaltung. Wie gesagt es geht jetzt nur noch darum wie ich meinen Mann aus dem Mietvertrag raus bekomme ohne einen komplett neuen Mietvertrag für mich aufzusetzen so das meine Miete nicht steigt.

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@tine80

Wenn alle Beteilgten zustimmen, kann der Ehepartner aus dem bestehenden Mietvertrag entlassen werden. Dem wird sich aber schon der Vermieter wegen seinen Interessen widersetzen. Bleibt als Alternative die gerichtliche Zuweisung, bei der auch der alte Mietvertrag nicht angetastet sondern nur ergänztz wird. Siehe auch diesen Link: https://www.scheidung.de/wie-kann-ein-gemeinsames-mietverhaeltnis-im-trennungsfall-gekuendigt-werden.html

Dir würde wahrscheinlich auch Prozesskostenhilfe auf Antrag zustehen und damit könntest Du einen Fachanwalt mit der Angelegenheit betrauen.

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Weshalb stellt ihr ein Risiko für den Vermieter dar, wovon lebt ihr drei Personen denn ?

Wozu WBS...... mit dem Ehemann ist die Wohnung doch nicht weg.

Nein, monatlich die Miete erhöhen, das geht nicht, er will euch wohl bloß nicht mehr als Mieter behalten und droht auf diese unfaire Art.

Hallo, ich gehe selber arbeiten und trage damit die Miete alleine. Ich lebe nicht vom Staat und bekomme auch keine Unterstützung. Er meint er muss den alten Mietvertrag auflösen wenn mein „noch Mann“ daraus entlassen werden will und müsste dann einen neuen Mietvertrag aufsetzen für mich und dann wird die Miete sich um 50€ erhöhen, da ich ein Risiko bin als allein Verdiener, was ich aber nicht verstehen kann.

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