Fallen Studiengebühren unter Werbungskosten oder Sonderausgaben?

1 Antwort

DAzu die Frage, was ist es. Eine Fortbildung (also gleiches Berufsfeld?

Oder soll es später einen völig neuen Beruf ergeben.

Im ersten Fall sind es Werbungskosten als Forbildungskosten.

Im zweiten Fall können es Ausbildungskosten im neune Beruf, also vorweggenommene Werbungskosten sein.

Hatte man bisher keine BErufsausbildung wären es Sonderausgaben (ausbildungkosten in einem nicht ausgeübten Beruf).

Werbungskosten ist praktisch immer besser, es gibt keine Höchstgrenze.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986