Kreatives Hobby, Patreon Unterstützung und das Finanzamt?

 Hallo zusammen,

mein Lebensunterhalt verdiene ich mir als Angestellter (über 50k € brutto im Jahr).

Mein Hobby ist die Erstellung von digitalen Artworks / Bilder mit Hilfe entsprechender Software und der Bearbeitung in Photoshop.

Dieses kreative und künstlerische Hobby betreibe ich seit Jahren ohne finanzielles Interessen und finanziere es auch auf "eigene Kosten".

Die Ergebnisse veröffentliche ich kostenfrei auf Instagram und ähnlichen Webseiten (und freue mich über „Likes“, Kommentare).

Hin und wieder bekomme ich aber die Frage von "Fans", ob man mich irgendwie "supporten" / unterstützen kann. Daher kam die Idee auf, ob ich nicht doch mal einen Patreon Account (www.patreon.com) dafür anlege. Dort können Künstler "abonniert" werden und monatlich z.B. mit 1,- € oder ähnliche Beträgen unterstützt werden. Je nach Vorgaben des Künstlers, kann es aber auch verschiedene Vorteile für die Abonnenten geben, z.B. ab Betrag X pro Monat hat man auch Zugriff auf die Bilder in hoher Auflösung zum herunterladen.

Ich gehe nicht davon aus, hier große Summen (eher 1 bis max. 2 stellig pro Monat) als "Unterstützung" für mein Hobby zu erhalten. Aber das ändert wohl nichts daran, dass das Einnahmen sind und sicher irgendwie angegeben bzw. versteuert werden müssen.

Nun frage ich mich, was hier die notwendigen Schritte sind? Ich habe eig. nicht vor "Verluste" oder "Investitionen" abzusetzen. Kann man diese Zusatzeinkünfte irgendwie in der jährlichen Steuererklärung (Anlage S?) aufführen (gibt es hier Grenzwerte?) oder müsste man sich gar „nebenberuflich selbstständig“ machen oder sollte ich zuvor lieber das Finanzamt kontaktieren und mich mit denen abstimmen?

Einen Steuerberater kontaktieren würde mich vermutlich mehr Beratungsgebühren kosten, als ich in absehbarer Zeit einnehmen würde und daher keine Option darstellen.

Je nachdem, was für Aufwände und Kosten (für mich) entstehen, würde ich die Idee am Ende wieder verwerfen, da ich finanziell eigentlich nicht darauf angewiesen bin.

Für jeden Antwort / Tipp möchte ich mich Vorab herzlichst bedanken!  

Finanzamt, Steuern
Welche Steuern sind bei Abschichtung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zu zahlen?

Hallo zusammen,

nach vielem Suchen, Grübeln und Kopfzerbrechen wegen unserer Erbschaft habe ich gelernt, dass eventuell eine Abschichtung in unserem Fall vorteilhaft wäre.

Das Erbe umfasst eine Immobilie und Bargeld. Es gibt zwei Erben Stefan und Klaus (Söhne des Erblassers). Das gesamte Erbe ist wertmäßig unter 500.000 Euro (Gesamtwert: 2/3 Verkehrswert und 1/3 Barvermögen).

Die beiden Erben einigen sich mit einem Abschichtungsvertrag. Erbe Stefan verzichtet auf seinen Anspruch und erhält eine Abfindung.

Ist folgendes richtig?

Erbschaftssteuer muss keine gezahlt werden, da Unterhalb des Freibetrages (Grenze 500.000€).
Erbe Stefan: Abfindung - Wert des Gesamterbes/2 = Gewinn; Gewinn mit persönlichem Einkommensteuersatz zu versteuern.
Erbe Klaus: Wert des Gesamterbes/2 - Abfindung = "Gewinn"; Gewinn - Freibetrag mit Schenkungssteuersatz zu versteuern ***. Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf fallen nicht an, da es kein Erwerb sondern ein Übergang kraft Gesetz ist und die Wohnung länger als 10 Jahre im Besitz des Erblassers war.

Zusatzfrage: Der Verkehrswert wird von mir nur geschätzt (Anhand von Immobilienverkäufen im selben Komplex vor 5 Jahren). Gibt es da Spielraum oder muss dieser Wert dem der Finanzbehörde entsprechen (diesen kenne ich jedoch nicht).

*** Freibetrag und Steuersatz Schenkung unter Geschwistern

Danke für Information und Erklärungen / viele Grüße

Erbe, Finanzamt, Steuern
Forex- / CFD, Kryptowährung Handel Besteuerung?

Hallo Zusammen,

Ich habe noch folgende Fragen und Können Sie bitte weiter mir helfen?

1. Forex- / CFD Handel heißt auch Termingeschäften oder?

2. Ich handeln Forex in IC Market als "Daytrader". Es bedeutet das ich täglich die Transaktionen öffnen und schließen könnte.

Ich hatte gestern ein Report von ganze Jahr 2020 gezogen und im Report steht ganz unter so:

Total Net Profit:-1 751,51

Gross Profit:17 033,15

Gross Loss: -18 784,66

Wenn ich es richtig verstehe:

Total Net Profit ist mein Kapitalerträge in Jahr 2020, Gross Profit ist Kumulierter Gewinn und Gross Loss ist Kumulierter Verlust.

Im meinen Fall muss ich es nicht in der Steuererklärung 2020 angeben weil ich ein realisierte Verlust haben 

Ist es richtig?

3. Wenn ich mehrere Kontos in unterschiedliche ausländische Finanzinstitut haben und gehandelt, 

berechne ich immer alle Kapitalerträge zusammen (Gross Profit - Gross Loss), ist es richtig?

4. Ab 2021 sollen Verluste aus Termingeschäften nur noch bis 10.000 Euro verrechnet werden können.

Es betrifft nur Forex- / CFD Handel, ist es richtig?

Das heißt ich könnte ab Jahr 2021 Gross Loss nur maximal -10000 EUR dazu verrechnen, ist es richtig?

5. Ich handel auch Kryptowährung in Binance. 

Kryptowährung Jahresgewinn Besteuerung geht direkt zu Einkommensteuer oder (sofern der Gewinn 600 Euro oder mehr beträgt)? 

Sorry das ich bisschen viele Frage haben.

Vielen Dank noch mal im Voraus!

Steuererklärung, Steuern
Selbständig, Nicht beim Finanzamt angemeldet, Selbstanzeige und Strafe?

Hallo, vorweg ich weiß ich habe Mist gebaut und bereue das auch sehr da mir meine jetzige Situation echt Panik macht.

Folgende Situation:

Ich habe mein Gewerbe (Einzelunternehmen) im Januar 2020 angemeldet, bei der Gewerbeanmeldung wurde mir vom Gewerbeamt gesagt ich würde automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt bekommen was aber bis heute nicht passiert ist (Stand Februar 2021). Ich weiß ich hätte mich auch selber drum kümmern können jedoch dachte ich mir der Fragebogen wird schon irgendwann kommen und hab es immer wieder aufgeschoben und ignoriert.

Das Problem ist dass ich seit der Gewerbeanmeldung (also seit über einem Jahr) trotz fehlender Steueranmeldung mein E-Commerce business gestartet habe und auch Umsätze erzielt habe, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Shop, Produkte etc. investiert habe. 

Ich habe also keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin. Kurz gesagt, ich habe noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Ich möchte das Problem jetzt lösen da es mir echt Bauchschmerzen bereitet, ich habe zwar noch nix von meinem Finanzamt gehört jedoch habe ich echt schiss das die irgendwann mit einer fetten strafe kommen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Wie sollte ich jetzt schritt für schritt vorgehen?

Sollte ich mich Selbstanzeigen?

Ich weiß grade echt nicht was ich tun soll und hab echt Panik das ich irgendwann eine fette Strafe zahlen muss.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Viele Grüße

einkommensteuer, Finanzamt, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, steuernummer, Umsatzsteuer, Fragebogen steuerliche Erfassung, Finanzamt Steuererklärung
Kleingewerbe und Freiberufler: Geht das gleichzeitig?

Hallo zusammen! Ich hoffe, man kann mir hier halbwegs helfen. Das muss natürlich keine fachmännische Steuerberatung sein, aber als Laie hilft mir so ziemlich jeder Tipp. Kurz zu meiner Person:

Ich studiere (im Master), produziere nebenbei Musik, die ich über Spotify und Co. vertreibe und damit rund 15.000 € im Jahr einnehme (also eine freiberufliche Tätigkeit) und gedenke nun, eine Stelle als Handelsvertreter gemäßg § 84 HGB anzunehmen, die rund 12-15 h/Woche umfassen wird. Ich gedenke, damit rund 600 - 800 € im Monat zu "verdienen" (exklusive jeglicher Abgaben). Die freiberufliche Tätigkeit ist bereits beim Finanzamt angemeldet, wie schaut es nun mit der Tätigkeit als Handelsvertreter aus? Kann ich das als Kleingewerbe anmelden? Und falls ja, welche Erklärungen muss ich abgeben? Eine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung? Oder muss eine Umsatzsteuererklärung nur abgegeben werden, wenn ich die 22.000 €-Grenze übergreifend überschreite? Als Freiberufler stelle ich keine Umsatzsteuer aus und als Kleinunternehmer werde ich lediglich eine Rechnung im Monat ausstellen, auch hier ohne USt, falls möglich.

Der Hintergedanke meiner Frage: Lohnt es sich überhaupt, die Tätigkeit als Handelsvertreter einzugehen oder kostet mich das am Ende mehr Zeit und Geld, als mir eigentlich lieb ist? Ich würde am Ende ungern 50 - 60 h im Monat arbeiten und dafür dann lediglich 400 - 500 € auf die Hand bekommen. Ziemlich komplex und unübersichtlich, aber vielleicht kann mir der eine oder andere einen klugen Ratschlag geben, für den ich äußerst dankbar wäre!

Liebe Grüße und schon einmal Danke für eure Zeit,
Lennart

:-)

Freiberufler, Kleingewerbe, Steuererklärung, Steuern
Wie muss ein Gewinn aus dem Verkauf von Aktien bei US Bank in Steuererklärung angegeben werden?

Hallo zusammen,

Bei der Steuererklärung für 2020 stehe ich vor folgendem Problem:

Ich erhalte als deutscher Arbeitnehmer einer amerikanischer Firma auch Aktien dieser Firma, die bei einer US Bank (Morgan Stanley) gehalten werden. Die Aktien werden bei Zuteilung bereits normal als Einkommen versteuert, danach habe ich die verbleibenden Aktien bisher gehalten.

Ich habe nun 2020 Aktien aus dem Depot verkauft mit einem gesmaten Kursgewinn von ~1400€ (Wert bei Verkauf - Wert bei Zuteilung). Bisher habe ich werde in den USA noch in DE irgendwelche Steuern auf diesen Gewinn gezahlt. Ich bin davon ausgegangen, dass

1) auf diesen Kapitalertrag (auch aus dem Ausland) die Abgeltungsteuer von 25% anfällt und

2) der Sparer-Pauschalbetrag von 1602€ (durch gemeinsame Veranlagung) gilt, und ich damit für 2020 keine zusätzlichen Steuern zahlen muss

Ich nutze zur Erstellung der SE die WISO Software. Wenn ich dort den Gewinn angebe als "Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen (Zeile 29 KAP)", wird jedoch der normale Einkommenssteuersatz angesetzt und auch der Sparer-Pauschbetrag wird nicht angerechnet.

Alle Quellen die ich bisher finden konnte, bestätigen jedoch, dass auch für Gewinne aus Aktienverkäufen aus dem Ausland, die reduzierte Kapitalertragssteuer und Pauschbetrag gelten.

Daher die Frage: Muss ich den beschriebenen Gewinn anders in der SE angeben, oder gibt es in der WISO Software andere Einstellungen die ich übersehen habe?

Danke im Voraus

Konstantin

Aktien, Steuererklärung, Steuern
Versteuerung Dienstwagen bei teilweise 1. Tätigkeitsstätte und Homeoffice?

Hallo zusammen,

ich habe nach einigen Gesprächen mit einer Firma einen Arbeitsvertrag vorliegen und dazu einige Fragen:

Es handelt sich um einen Vertriebsjob mit teilweise Reisetätigkeit.

Im AV ist vereinbart, dass zwei Tage in der Woche in der Zentrale gearbeitet wird und die restlichen Tage im Homeoffice. Die Zentrale liegt ca. 200 km von meinem Wohnort entfernt. An den Bürotagen vor Ort werde ich in einer Pension auf eigene Kosten übernachten.

Laut Arbeitsvertrag wird ein KFZ gestellt. Dieses kann ich nach eigener Wahl mit der 1%-Regelung oder mit der Fahrtenbuchmethode versteuern. (Listenpreis ca. 45.000€).

Abzüglich Urlaub müsste ich also in ca. 46 Wochen je eine Hin- und Rückfahrt zu meinem Arbeitgeber auf mich nehmen.

Ich gehe davon aus, dass ich ca. 50% der gefahrenen Kilometer privat fahre.

Meine erste Tätigkeitsstätte müsste sich somit ja bei meinem Arbeitgeber im Büro befinden, weil ich zwei Tage in der Woche Vorort bin.

Nun bin ich am überlegenen, wie sich das ganze steuerlich verhält.

Bei der 1%-Regelung hätte ich eine extrem hohe Versteuerung durch die zusätzliche Versteuerung zwischen meinem Wohnort und erster Tätigkeitsstätte (weil hier ja täglich von 200 km ausgegangen wird). Da ich weniger als 15 Tage im Monat Vorort bin, wäre die Lösung mit der Versteuerung mit den 0,002% denkbar. Wie verhält sich das allerdings, wenn ich die Strecke nur einmal fahre und Vorort in einer Pension übernachte? Wird von Anfang an von 0,002% ausgegangen oder kann dies erst mit der Steuererklärung beglichen werden?

Bei meinem aktuellen Job besitze ich keine erste Tätigkeitsstelle und bin hauptsächlich im Außendienst oder im Homeoffice und hatte somit bisher keine zusätzliche Besteuerung der gefahrenen Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte.

Vielen Dank für einen Rat!

Liebe Grüße Kathrin

Dienstwagen, Steuern, Homeoffice
Kryptowährungen auch zu versteuern, wenn der Einsatz wieder rausgeholt wird?

Hallo Liebe community ich habe gleich 2 grundlegende Fragen an euch.

Und zwar habe ich richtig vernommen, dass Kryptowährungen wie Bitcoin nach 1 jähriger Haltefrist steuerfrei sind. Meine erste Frage ist: Wenn ich z.B. Bitcoin am 01.01.2021 für 1000€ gekauft habe und mein Bitcoin wallet nach 2 Wochen (15.01.2021) 1800€ Wert ist, könnte ich dann 1000€ (also den Einsatz) wieder rausholen und den Rest (Gewinn 800€) auf der Wallet für 1 jahr weiterhalten und wäre es dann steuerfrei ? Wenn dem so wäre, zählt dann die 1 Jahres Haltefrist für die Steuerbefreiung, ab dem 01.01.2021 oder ab dem 15.01.2021?

Meine zweite Frage ist ein wenig spezifischer. Broker wie z.B. Bitpanda bieten mittlerweile Crypto Indexe an die einem Etf ähneln. Und zwar kann man beispielsweise in die 10 größten Kryptowährungen damit investieren, Bitpanda gewichtet diese automatisch um und rebalancen diese. Jetzt die Frage: Wenn eine Umgewichtung statt findet, werden ja dauerhaft einzelne cryptos gekauft oder verkauft. Das würde ja eigentlich bedeuten, dass ein Investment in solche Indexes überhaupt nicht steuerfrei sein könnten, weil diese ja innerhalb der 1 Jahres Haltefrist dauerhaft wieder veräußert werden. Habe ich da ein Denkfehler?

Die erste Frage ist meine Priorität Nummer 1, wäre sehr schön wenn ich hier aufjedenfall eine Antwort erhalten würde. Aber auch cool wäre es natürlich für Frage 2 eine Antwort von einem Experten zu bekommen

Vielen Dank schonmal im Voraus! Finde eine solche community wie hier echt cool. Weiter so! :)

Steuern

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