Abschreibung Beleuchtung

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die GWG Grenze ist wieder bei 410,- Euro netto, bzw. 487,90 brutto.

was unter 150,- sind kosten, nicht einmal GWG.

was über 410,-/487,90 liegt, ist auf die BND (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) zu verteilen. Ich würde mal 5 Jahre ansetzen.

Bei allen Anlagegütern, die kein GWG sind, ist im Jahr der Anschaffung zu 12-teln.

Die im Estrich eingebauten LEDs sind wohl als mit dem Gebäude als verbunden anzusehen udn den Sanierungskosten zuzurechnen, die ggf. der Snderabschreibung unterliegen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986