Privatleasing gewerblich nutzen?

Aktuell bin ich aufgrund der gestiegenen Spritpreise auf der Suche nach einem geeigneten Plugin-Hybriden, den ich gerne leasen würde, um Planungssicherheit für die nächste Zeit zu haben.

Im Nebengewerbe (Einzelunternehmer) bin ich seit 6 Jahren tätig als Veranstaltungstechniker. Corona-bedingt war das Einkommen die letzten 2 Jahre aber leider mehr als bescheiden und somit ist kein großartiger Umsatz nachzuweisen, weshalb gewerbliches Leasing erstmal rausfallen würde.

Für nächstes Jahr ist der Terminkalender erstmal wieder voll mit Jobs, aber das bringt mir für eine aktuelle Leasing Anfrage leider nichts.

Angestellt bin ich seit Oktober im öffentlichen Dienst mit einer relativ gut bezahlten und krisensicheren Stelle.

Das Leasing würde aber dennoch nur dann Sinn ergeben, wenn ich es über die 0.5% Regelung in den Betrieb nehmen könnte, um mir die MwSt. wieder holen zu können und die Fahrzeugausgaben gewinnmindernd nutzen zu können. Das Fahrzeug wird auch zu mindestens 40 % für das Gewerbe genutzt (bei normalem Betrieb), denn zu meinem Arbeitgeber kann ich 10 Minuten zufuss gehen.

Kann es sein, dass man das Fahrzeug, welches über einen Privatleasing vertrag geleast wird, alleine aufgrund der Formulierung "Privatleasing" vom Finanzamt nicht fürs Gewerbe für die 0.5% Regelung genehmigt bekommt und somit die Leasingraten nicht steuerlich absetzen kann?

Oder ist so etwas generell schon möglich, diesen Wagen dann auch ins Gewerbe mit aufzunehmen und über die 0.5% Regelung übers Gehalt mit zu versteuern?

Das ist sicherlich eine komische Situation, da die Konditionen für gewerbliches Leasing eigentlich immer besser sind, aber durch Corona hat sich so eine seltsame Konstellation ergeben, dass aktuell leider nichts anderes möglich ist..

Steuern, Einzelunternehmen
Zinsen eines Studienkredits während der Karenzphase in der Steuererklärung angeben?

​Hallo,

ich nutze die Wiso Steuersoftware für meine Steuererklärung, komme jedoch bei dem Punkt der Zinsen meines KFW Studienkredits nicht weiter. Ich habe vorletztes Jahr mein Studium beendet und letztes Jahr zu arbeiten begonnen. Während des Studiums hatte ich einen Studienkredit über die KFW. Im letzten Jahr befand ich mich dort noch in der Karenzphase, habe also weiterhin Zinsen jeden Monat gezahlt ohne den Kredit bereits zu tilgen. Ich habe nun gelesen, dass ich diese Zinsen in der Steuererklärung angeben kann. Leider finde ich immer nur Szenarien, die Studenten, bzw. in Form eines Verlustvortrags betreffen. Bei mir ist die Situation nun jedoch so, dass das Studium bereits abgeschlossen ist (dieses war die Erstausbildung) und ich einer einkommenssteuerpflichtigen Beschäftigung nachgehe, jedoch noch weiterhin Zinsen für den Studienkredit zahle. Nun frage ich mich, wo ich diese angeben kann: bei den Werbungskosten, da es die Zinsen im Rahmen der Erstausbildung angefallen sind? Oder bei den Sonderausgaben, da das Studium bereits abgeschlossen ist?

Wenn ich es bei den Werbungskosten angeben muss, gebe ich es dann bei den Fortbildungskosten als vorweggenomme Werbungskosten, als Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum Arbeitsverhältnis oder als Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug (da ich bereits im Job arbeite) an?

Wenn ich es bei den Sonderausgaben angebe, dann vermutlich unter Ausbildungskosten?! Gebe ich dann den Zeitraum des gesamten Studiums an? Dieser befindet sich ja in der Vergangenheit. Kann es dadurch zu Problemen kommen oder reicht es wenn ich sowas schreibe wie "fortlaufende Zinsen des Studienkredits während der Karenzphase"?

Ich hoffe mir kann hier jemand, freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus!

Steuererklärung, Steuern, Zinsen, Studienkredit
Keine freiberufliche / selbstständige Tätigkeit angemeldet, wie verhalte ich mich korrekt?

Hallo Zusammen, danke vorab!

Ich hatte 2018-2020 als engagierter Musiker von Coverbands Einkommen, aber ich hatte mich nicht als Freiberufler oder Selbständiger beim Finanzamt angemeldet, weil ich naiverweise nicht wusste, dass ich das muss. Ich habe euch mal alle Einkünfte kurzer Hand aufgeführt, für maximale Transparenz.

Da ich Student war, hatte ich keinen Druck die Steuererklärung abzugeben. Nun will / muss ich die Jahre erklären und weiß nicht, wie ich vorgehen soll.

Da ich in versch. Threads unterschiedliches gelesen habe, hätte ich gern eure Meinung zu folgenden Fragen:

1)     Soll ich meine freiberufler / selbständige Einkünfte direkt in der EÜR und Anlage S erklären, ohne zusätzliche Hinweise an das Finanzamt?

2)     Da ich weder mit der Band (GbR) noch mit den freiberuflichen Tätigkeiten über den Freibetrag (2400€), bin ich dafür ohnehin nicht steuerbefreit?

3)     Wenn eure Devise ist „den richtigen Weg zu gehen“, wie ich schon häufiger in anderen Beiträgen gelesen habe, - was ist damit gemeint? Rechtsberatung, Geständnis beim Finanzamt?

Das Finanzamt erkennt Cover-Musiker wohl nicht immer als Freiberufler an, deswegen habe ich auch immer „Ständerständiger“ dazugeschrieben.

Ich bin sehr dankbar für jeden konstruktiven Hinweis, danke für die große Hilfe!

Bild zu Frage
Finanzamt, Freiberufler, selbstständig, Steuererklärung, Steuern
Kleingewerbe:Sacheinlage ohne Rechnung?

Guten Tag,

Ich habe ein Einzelunternehmen gegründet und unterliege derzeit der Kleingewerberegelung. Ich möchte nun Produkte, welche ich verkaufen werde, in mein Unternehmen einführen. Es handelt sich dabei um Produkte deren Wert über Zeit steigt, Sammelerartikel.

Nun gilt:

Wenn Sie mit Ihrem Gewerbe (Einzelunternehmen) beginnen, können Sie grundsätzlich private Gegenstände in das Betriebsvermögen einlegen. Diese Einlage erfolgt sodann ertragsteuerlich mit dem Zeitwert (Gemeiner Wert - ggf. schätzen), vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Sollten die Gegenstände jedoch innerhalb der letzten drei Jahre angeschafft worden sein, darf der Einlagewert nicht die Anschaffungskosten (Einkaufspreis) übersteigen. In beiden Fällen können die Kosten für den Erwerb der Gegenstände berücksichtigt werden und der Verkaufspreis stellt nicht gleichzeitig den Gewinn dar.

Da ich alle Produkte, die einen Wert von ca 100k haben, aus privater Hand gekauft habe, liegt keine Rechnung vor. Die Artikel wurden im Zeitraum der letzten 3 Jahren gekauft und die Wertsteigerung hat auch deutlich zugenommen. Anschaffungspreis wäre hier ja jetzt the-way-to-go, aber wie beweise ich nun dem Finanzamt, dass ich die Waren am Tag X gekauft habe? Die könnten ja auch sagen: "Vor genau 3 Jahren war der XX und den übernehmen wir, da für uns am meisten Steuern dabei rumkommen."

Vielen Dank für jede Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen,

Michel

rechnung, Steuern, Einzelunternehmen
Wo/ wie freiberuflichen Verlustvortrag bei ELSTER Online eintragen (Student)?

Hallo liebe Community,

ich muss für 2019 und 2020 eine Steuererklärung abgeben.

Ich bin hauptberuflich Studentin (Zweitstudium - Master) und habe seit 2018 nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet.

Nun habe ich erstmals erfahren, dass man ab dem Zweitstudium einen Verlustvortrag geltend machen kann (Fahrtkosten zur Uni, aber auch Arbeitsstelle etc) und möchte dies gerne tun.

Dadurch, dass ich laut meinen Recherchen dafür allerdings die Anlage N nutzen soll als Student (nichtselbständige Tätigkeit) bin ich unsicher, wo ich die Ausgaben für meine freiberufliche (selbstständige) Tätigkeit angebe.

Beispiel: Ich hätte in Anlage N die Möglichkeit meine Arbeitsstätte der freiberuflichen Tätigkeit als Betriebsstätte anzugeben, allerdings bin ich eben nicht sicher, ob ich es dort angeben kann/darf. Vor allem müsste ich es dann im Format (x/Tage die Woche etc angeben), also nach einer Regelmäßigkeit, die so gar nicht stattgefunden hat.

Mein geplantes Vorgehen wäre bisher so:

  • ESt
  • EÜR (da freiberuflich)
  • Anlage N (für Verlustvortrag)
  • ... (fehlt noch was?)

Meine Fragen nun:

  • Wo gebe ich die Ausgaben der freiberuflichen Tätigkeit im Rahmen des studentischen Verlustvotrages an? Ist es bei Anlage N okay/möglich, oder sollte es lieber woanders sein?
  • Klar, in der EÜR gebe ich die Ausgaben an, aber die sind dann ja nicht automatisch im Verlustvortrag berücksichtigt, oder?

Besten Dank im Voraus.

Student, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Verlustvortrag, freiberufliche Tätigkeit, EÜR Finanzamt

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