Photovoltaik und Lohnsteuerausgleich

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Um das zu beantworten, muss man wissen, hast Du die anlage mit, oder ohne Umsatzsteueroption gekauft und betrieben. Also läßt Du Dir die Einspeisevergütung mit Umsatzsteuer auszahlen udn hast Du aus den Anschaffungskosten, die Vorsteuer erstatten lassen? Dann mußt Du eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Wenn Du aber die Kleinunternehmer Regelung anwendest (dann muss das aber auch dem Vertragspartner für die Einspeisevergütung mitgeteilt sein), dann nicht.

Ob in der Einahmen-Ausgeben.-Überschussrechnung (bzw. als Grudnlage für die Abschreibung) der netto, oder der Bruttobetrag anzusetzen ist, richtet sich nach der Behandlung der Umsatzsteuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986