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Drittjob im Beschäftigungsverbot? - Lohnsteuerklasse 6 oder freie Mitarbeiterin?

Hallo ihr Lieben,

für mich stellt sich im Moment die Frage, ob ich noch einen 3. Job annehmen sollte bzw. darf.

Ich bin Gärtnerin und aufgrund meiner Schwangerschaft habe ich ein Beschäftigungsverbot in meinem Hauptjob (da ich nun nicht mehr mit Dünger, Pflanzenschutzmittel, etc. umgehen darf).

Darf man einen weiteren Job im Beschäftigungsverbot annehmen? Der 400€ Job ist sowohl mit dem Arzt als auch mit dem Arbeitgeber abgeklärt.

Meinen 400€ ich aber wahrscheinlich zum 1.8 verlieren, da wir im Moment immer weniger Arbeit haben. Es existiert kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeben, daher schätze ich das er mich trotz Schwangerschaft kündigen darf... Oder?

Jedenfalls wird mein Mann ab dem 1.7 auch keine Arbeit mehr haben. Er wird dann für 4 Monate ins Ausland gehen, weil er dort Aussichten auf einen Job hat, aber erst ab nächstem Jahr.

Mit wachsender Familie, steigt natürlich auch der finazielle Bedarf, nun sieht es bei uns aber eher schlecht damit aus.

Lohnt es sich einen Drittjob auf Lohnsteuerklasse 6 anzunehmen? Ich habe gehört, das die Abgaben aus der Lohnsteuerklasse 6 nicht im Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtig werden.... Stimmt das?

Ich habe auch etwas von Pauschalbesteuerung/Kopfsteuer gehört? Kann mir das jemand erklären?

Und wie sähe die Situation aus, wenn ich als Freie Mitarbeiterin angestellt werden würde?

Danke im voraus!

Liebe Grüße :)

Schwangerschaft, Steuererklärung, Steuern

Steuerliche Geltendmachung einer Projektwohnung

Ich unterhielt mich kürzlich mit einem Kollegen, der wie ich freiberuflich tätig ist und gerade mit einer Steuerprüfung zu tun hat. Die Art unserer Tätigkeit bringt es mit sich, dass wir längere Zeit für einen Kunden arbeiten, der häufig nicht an dem Ort ist, wo wir wohnen, mithin fallen Reise und Übernachtungskosten an.

Da mein Kollege nun keine Lust mehr auf Hotel hatte, hat er sich am seinem Arbeitsort eine Projektwohnung gemietet (= möblierte Einzimmerwohnung mit Kochnische) und jetzt kommt der Steuerprüfer und meint, er sei ja nur vier Tage in der Woche bei seinem Kunden und in der übrigen Zeit könne er die Wohnung ja privat nutzen, deswegen könne die Miete nur anteilig steuerlich geltend gemacht werden.

Ich finde das völlig absurd. Erstens nutzt er diese Wohnung nicht privat, sondern sieht zu, dass er die Wochenende an seinem eigentlichen Wohnort verbringt. Das ist aber vielleicht nicht entscheidend, weil es auf die Möglichkeit ankommt. Aber er hat die Wohnung doch nur deswegen angemietet, weil er dieses auswärtige Projekt hat. Hätte er diesen Auftrag nicht, würde er die Wohnung nicht gemietet haben. Und die allgemeine Mietdauer für Wohnraum wird nun mal in Monaten bemessen und nicht in Tagen. In Tagen bemessene Mietdauern sind in der Regel bei Hotels üblich.

Mit genau derselben Begründung könnte man jedem Angestellten, der mit dem öffentlichen Personennahverkehr zur Arbeit fährt und daher über eine Monatskarte verfügt, sagen: der Monat hat 20 Arbeitstage und insgesamt 30 Tage; du könntest die Monatskarte auch privat nutzen, also erkenne ich nur 2/3 der Kosten an.

Ich finde das absurd. 12 Hotelübernachtungen für 150,- EUR im Monat werden anstandslos anerkannt, bei der Miete von 750,- EUR wird sich dermaßen angestellt.

Ist das jetzt die krampfhafte Suche nach irgendeinem Fehler des steuerpflichtigen oder kommt das FA damit durch?

Steuern

Steuersatz für Kapitalerträge bei Arbeitslosengeld 1 ( unter 25 % möglich ? )

Hallo,

mich würde sehr interessieren,ob es geschickter ist mit der Auszahlung von Kapitalerträgen zu warten bis eine eventuell bevorstehende Arbeitslosigkeit eintritt.

Es ist ja bekannt dass seit einiger Zeit Kapitalerträge mit 25 % zzgl Solidaritätszuschlag und evtl Kirchensteuer versteuert werden.

Natürlich gibt es Ausnahmen,falls der persönliche Steuersatz unter den besagten 25% liegt...in diesem Falle wird auch dieser für die Kapitalerträge verwendet.

Jetzt meine Frage:

Sollte ich ab 2013 arbeitslos werden und im gesamten Jahr ALG 1 erhalten,wie hoch wäre dann mein persönlicher Steuersatz,falls ich mir in dieser Zeit Kapitalerträge auszahlen lassen würde!?Ebenfalls würde mich sehr interessieren ob es vielleicht auch von Vorteil wäre,bis nach der Bezugszeit von ALG 1 zu warten und mir die Kapitalerträge in einer Zeit auszahlen zu lassen,in der ich überhaupt kein Einkommen erhalte?

Folglich sollte doch mein persönlicher Steuersatz deutlich unter den besagten 25% liegen und ich würde bei der Versteuerung der Kapitalerträge profitieren. Zur Info vielleicht noch:Aktuell beziehe ich Krankentagegeld meiner privaten Krankenkasse und davor hatte ich einen Steuersatz von etwa 44-45 %.

Ich bitte Euch wirklich ausschließlich Stellung zu meinen genannten Fragen zu beziehen und mir keine Vorträge über Moral oder sonstige Dinge zu halten,ich habe lange Zeit unglaublich viel Steuern gezahlt und möchte nun in einer für mich unglücklichen Situation alle sich bietenden,legalen Möglichkeiten der Steuerersparnis nutzen.

Natürlich habe ich mich auch längst beim Arbeitsamt über die Möglichkeit des Bezugs von ALG 1 während des Bezugs von hohen Kapitalerträgen informiert mit dem Ergebnis dass die Höhe des ALG 1 nur durch tatsächliche Arbeit von mehr als 15 h/Woche beeinflusst wird. Reine Kapitalerträge,bei denen man schlicht und einfach das Geld zur Verfügung stellt, werden erst bei ALG 2 verrechnet- deshalb würde ALG 2 bei mir nicht in Frage kommen.

Ich wäre Euch über hilfreiche Informationen sehr dankbar,da es sich wirklich nicht um "Kleingeld" handelt und selbst einige % Ersparnis schon top wären.

Vielen Dank für Eure Zeit und Hilfe!

Arbeitslosigkeit, Steuern, Kapitalerträge, Steuersatz

Künstler und Liebhaberei

Ich hätte mal eine Frage in Bezug auf Liebhaberei, ich versuche mich sehr kurz zu fassen. Ich bin nebenberuflicher Musiker und mache seit 15 Jahren Independentmusik, bislang ohne Einnahmen aber von ersten Tag an belegbare Ausgaben (insbesondere Equitment).

Derzeit überlege ich meine Musik in Portale wie den iTunes-Store zum Kauf anzubieten. Ich gehe nicht davon aus, dass je ein Totalgewinn erzielt wird. Hierbei wären die bisweilen Aufwendungen der 15 Jahren einfach zu hoch, dass diese je wieder eingespielt werden, aber wirklich ausgeschlossen wäre das nicht. Man weiß ja nie.

Da ich die früheren Ausgaben ohnehin nicht mehr als selbständiger Freiberufler ansetzen kann, überlege ich das Projekt als Liebhaberei fortzusetzen, auch in der Hoffnung, dass der iTunes-Verkauf größere Einnahmen erwirtschaften wird, als ich im jeweiligen Veranlagungsjahr an Aufwendungen habe. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt nach meiner Meinung dennoch nicht vor.

Die globale Fragen die sich daraus ergeben würden, wären:

  1. ob Liebhaberei für mich als Künstler anhand dieser beschriebenen Konstellation gangbar und ohne weiteres durchsetzbar wäre?

  2. wenn ja, ob in der Tat die Einnahmen solange den Finanzamt nicht angezeigt werden müssen, solange kein Totalgewinn erzielt worden ist und keine Umsatzsteuerpflicht vorliegt?

  3. wenn ja, darf dann anteilig das Musikzimmer in der eigenen Wohnung für all die 15 Jahre als Aufwendung gerechnet werden?

Freiberufler, Künstler, Steuern

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