Krankenkassenbeiträge vom Geschäfts- oder vom privaten Konto abbuchen lassen?

2 Antworten

Von welchem Konto es abgebucht wird ist egal. Der eigene Krankenkassenbeitrag (also nciht der für Mitarbeiter, das wäre Betriebsausgabe) ist eine private ausgabe, die als Sonderausgabe gem. § 10 EStG abzugsfähig ist.

Aber eben keine Betriebsausgabe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Private Zahlungen übers Geschäftskonto laufen lassen --> Privatentnahme, wirkt sich zwar auf das Eigenkapital, nicht aber auf den Gewinn und somit auch nicht auf die Steuerlast aus.

Betriebsausgaben (z.B. gesetzlich soziale Aufwendungen für seine Arbeitnehmer, sprich AG-Anteil zur Sozialversicherung) übers Privatkonto oder Privat-Geldbeutel laufen lassen ---> Privateinlage, verändert Eigenkapital, aber nicht den Gewinn aus!