Kosten für Entrümpelung der Wohnung eines Verstorbenen von der Steuer absetzbar?

3 Antworten

Ich habe meine Zweifel, ob er diese Entrümpelung bei seiner Einkommenssteuererklärung absetzen kann, weil die Entsorgung wohl im Vordergrund steht. Letztere ist gem. Teilziffer 12 des BMF-Schreibens nicht ansetzbar: Guck mal hier: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-24154.xhtml?currentModule=home. Es dürfte auch schwerfallen, dies als Müllvorsortierung geltend zu machen (s. dort Anlage 1).

Er kann aber die Aufwendungen bei der Erbschaftssteuererklärung als Nachlassverbindlichkeit ansetzen.

Dass auch der Erbe im Todesfall des Mieters die für die haushaltsnahen Dienst­leistungen angefallenen Kosten gelten machen kann, wurde von der Berliner Finanzverwaltung (Senatsverwaltung für Finanzen/Berlin, Information der Fachreferate III A bis III C, 1/2007) bejaht. Den Haushalt des Verstorbenen muss der Erbe aufgrund der übergegangenen Verpflichtungen für eine kurze Übergangszeit fortführen.